Rotes Kennzeichen leihen?

  • Liebe Freunde,
    morgen ist es nun soweit: Mein langersehnter 280SL aus US wird mir per LKW vor die Haustüre gestellt [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_biggrin.gif
    Der TÜV für die Vollabname (§21) wohnt ca. 500m von mir entfernt.
    Ich finde jetzt den Aufwand und Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen (ca. 100€) ein bisschen viel. Vor allem, wenn ich dann nach einem potentiellen Umbau wieder alles besorgen muss, dann wahrscheinlich nochmal 100€ löhnen soll...
    Gibt es da keine leichtere Lösung, z.B.
    - SL von Kumpel hinschleppen lassen?
    - SL hinschieben (behindert den Strassenverkehr, wenns zuwenige Anschieber sind...)
    - Rotes Kennzeichen (Kurzzeitkennzeichen) irgendwo ausleihen für die zwei Stunden (oder dafür nen 10er hinlegen...machen sowas Werkstätten/Autohäuser?)
    - ...
    Teilt mir doch mal Eure Ideen mit bitte....


    Grüsse ins Forum
    Uli

  • Liebe Freunde,
    morgen ist es nun soweit: Mein langersehnter 280SL aus US wird mir per LKW vor die Haustüre gestellt [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_biggrin.gif
    Der TÜV für die Vollabname (§21) wohnt ca. 500m von mir entfernt.
    Ich finde jetzt den Aufwand und Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen (ca. 100€) ein bisschen viel. Vor allem, wenn ich dann nach einem potentiellen Umbau wieder alles besorgen muss, dann wahrscheinlich nochmal 100€ löhnen soll...
    Gibt es da keine leichtere Lösung, z.B.
    - SL von Kumpel hinschleppen lassen?
    - SL hinschieben (behindert den Strassenverkehr, wenns zuwenige Anschieber sind...)
    - Rotes Kennzeichen (Kurzzeitkennzeichen) irgendwo ausleihen für die zwei Stunden (oder dafür nen 10er hinlegen...machen sowas Werkstätten/Autohäuser?)
    - ...
    Teilt mir doch mal Eure Ideen mit bitte....


    Grüsse ins Forum
    Uli

  • Ein Ähnliches Thema habe ich mal gehabt - abgemeldetes Fahrzeug abschleppen. Da ich mir nicht sicher war, habe ich mal bei der Polizei angerufen und habe die gefragt.


    Die Antwort war eindeutig: Ein Abgemeldetes Fahrzeug abschleppen ist eine genehmigungspflichtige Überführung. Wird das Fahrzeug ohne Genehmigung abgeschleppt (oder ohne Kennzeichen), wurde mir gesagt, dass ich mich ja nicht erwischen lassen sollte, da das teuer werden wird.


    Selbst das hinschieben dürfte kritisch sein, da Du mit einem abgemeldeten Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmst. Kein Problem würde es sein, wenn Du den Wagen auf einen Autotransporter schiebst und die 500m das Fahrzeug auf dem Hänger dort hin bringst.


    Gruß,


    Axel

  • Ein Ähnliches Thema habe ich mal gehabt - abgemeldetes Fahrzeug abschleppen. Da ich mir nicht sicher war, habe ich mal bei der Polizei angerufen und habe die gefragt.


    Die Antwort war eindeutig: Ein Abgemeldetes Fahrzeug abschleppen ist eine genehmigungspflichtige Überführung. Wird das Fahrzeug ohne Genehmigung abgeschleppt (oder ohne Kennzeichen), wurde mir gesagt, dass ich mich ja nicht erwischen lassen sollte, da das teuer werden wird.


    Selbst das hinschieben dürfte kritisch sein, da Du mit einem abgemeldeten Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmst. Kein Problem würde es sein, wenn Du den Wagen auf einen Autotransporter schiebst und die 500m das Fahrzeug auf dem Hänger dort hin bringst.


    Gruß,


    Axel

  • Hallo,


    hatte das gleiche Problem.


    Auskunft der Stadt Köln:
    1. Wagen bei der Stadt zulassen. Es werden entsprechende Papiere für den TÜV erstellt.
    2. Mit dem neuen Nummernschild am Fahrzeug und den Papieren zum TÜV
    3. Mit den TÜV-Papieren und den Schildern wieder zur Zulassungstelle.


    Hat bei mir einwandfrei funktioniert.


    Beste Grüße


    Michael

  • Hallo,


    hatte das gleiche Problem.


    Auskunft der Stadt Köln:
    1. Wagen bei der Stadt zulassen. Es werden entsprechende Papiere für den TÜV erstellt.
    2. Mit dem neuen Nummernschild am Fahrzeug und den Papieren zum TÜV
    3. Mit den TÜV-Papieren und den Schildern wieder zur Zulassungstelle.


    Hat bei mir einwandfrei funktioniert.


    Beste Grüße


    Michael

  • Hallo,


    soweit ich mal gehört habe, muss der Fahrer eines schleppenden Fahrzeuges sogar den LKW-Führerschein (mit Hänger) haben!?
    Weiss da jemand genaueres?


    Gruß


    Martin

  • Hallo,


    soweit ich mal gehört habe, muss der Fahrer eines schleppenden Fahrzeuges sogar den LKW-Führerschein (mit Hänger) haben!?
    Weiss da jemand genaueres?


    Gruß


    Martin

  • Stimmt,


    der Fahrer des schleppenden Fahrzeugs muß den LKW-Führerschein haben. Der Fahrer im zu schleppenden Fahrzeug den PKW-Führerschein.Die zu fahrende Strecke zur Genehmigung eingereicht werden. Wo weiß ich nicht mehr genau, ist schon zu lange her.


    Beim Abschleppen benötigt der des ziehenden Fahrzeugs den PKW-Führerschein, der des abgeschleppten Fahrzeugs keinen. (So war es zumindest nach den alten Führerscheinregeln, als man noch graue Lappen hatte)


    Angemeldetes Fahrzeug, was liegengeblieben ist -> Abschleppen
    Nicht angemeldetes Fahrzeug zur Überführung -> Schleppen
    = zwei völlig unterschiedliche Tatbestände mit unterschiedlichen Regelungen.



    Viele Grüße


    Stefan

  • Stimmt,


    der Fahrer des schleppenden Fahrzeugs muß den LKW-Führerschein haben. Der Fahrer im zu schleppenden Fahrzeug den PKW-Führerschein.Die zu fahrende Strecke zur Genehmigung eingereicht werden. Wo weiß ich nicht mehr genau, ist schon zu lange her.


    Beim Abschleppen benötigt der des ziehenden Fahrzeugs den PKW-Führerschein, der des abgeschleppten Fahrzeugs keinen. (So war es zumindest nach den alten Führerscheinregeln, als man noch graue Lappen hatte)


    Angemeldetes Fahrzeug, was liegengeblieben ist -> Abschleppen
    Nicht angemeldetes Fahrzeug zur Überführung -> Schleppen
    = zwei völlig unterschiedliche Tatbestände mit unterschiedlichen Regelungen.



    Viele Grüße


    Stefan