Geblitzt kurz vorm Ortsausgang - Ist das korrekt?

  • Hallo Zusammen,


    ich habe da eine Frage bezüglich der Rechtmäßigkeit einer Radarfalle.


    Ich fuhr mit dem X3 3.0sd meiner Frau zur Arbeit. Beim durchfahren einer Ortschaft gab ich kurz vor dem Ortsausgang Gas - dort ist eine recht ordentliche Steigung. Den Blitzer habe ich wahrgenommen und war richtig sauer, da ich dies so kurz vor dem Ortsausgang als Abzocke empfand. Der Bescheid kam mit 26 km/h zu schnell - 80 EURO und 3 Punkte


    Nun will ich mich ja nicht vor der Verantwortung drücken. Trotzdem schrieb ich an die zuständige Behörde, das ich eine Erklärung wünsche warum so knapp vor der Ortsausfahrt geblitzt wurde. Ein Amtmann schrieb mir \"die Einrichtung der Messstelle entspricht den Vorgaben des Ministeriums des Innern und für Sport von Rheinland-Pfalz, d.h. die Entfernung zur Ortstafel beträgt mindestens 100 Meter. In Ausnahmefällen darf hiervon abgewichen werden, was in Holzheim (so heißt der Ort) allerdings nicht der Fall ist. Unsere Messungen werden mit einer Lichtschranke des Typs ESO 80 mit je einer Kamera pro Fahrtrichtung durchgeführt, soweit dies die Örtlichkeit, wie in Holzheim gegeben, zulässt.


    Nun hab ich das mal nachgemessen und komme auf knapp 80 Meter bis zum Ortsschild. Die mindestens 100 Meter stimmen nicht!


    Hab ich da eine Chance oder was meint Ihr?


    Danke und viele Grüße!


    Gunther [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_biggrin.gif]


    Edit: Ich fahre gern schnell, allerdings nie in Ortschaften. Ich habe Null Punkte in Flensburg und hatte mal im Jahr 2002 drei Punkte, da ich außerorts in einem 70 km/h Waldstück beim LKW Überholen geblitzt wurde.


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : Gunther on 02-09-2008 13:31 ]

  • Hallo Zusammen,


    ich habe da eine Frage bezüglich der Rechtmäßigkeit einer Radarfalle.


    Ich fuhr mit dem X3 3.0sd meiner Frau zur Arbeit. Beim durchfahren einer Ortschaft gab ich kurz vor dem Ortsausgang Gas - dort ist eine recht ordentliche Steigung. Den Blitzer habe ich wahrgenommen und war richtig sauer, da ich dies so kurz vor dem Ortsausgang als Abzocke empfand. Der Bescheid kam mit 26 km/h zu schnell - 80 EURO und 3 Punkte


    Nun will ich mich ja nicht vor der Verantwortung drücken. Trotzdem schrieb ich an die zuständige Behörde, das ich eine Erklärung wünsche warum so knapp vor der Ortsausfahrt geblitzt wurde. Ein Amtmann schrieb mir \"die Einrichtung der Messstelle entspricht den Vorgaben des Ministeriums des Innern und für Sport von Rheinland-Pfalz, d.h. die Entfernung zur Ortstafel beträgt mindestens 100 Meter. In Ausnahmefällen darf hiervon abgewichen werden, was in Holzheim (so heißt der Ort) allerdings nicht der Fall ist. Unsere Messungen werden mit einer Lichtschranke des Typs ESO 80 mit je einer Kamera pro Fahrtrichtung durchgeführt, soweit dies die Örtlichkeit, wie in Holzheim gegeben, zulässt.


    Nun hab ich das mal nachgemessen und komme auf knapp 80 Meter bis zum Ortsschild. Die mindestens 100 Meter stimmen nicht!


    Hab ich da eine Chance oder was meint Ihr?


    Danke und viele Grüße!


    Gunther [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_biggrin.gif]


    Edit: Ich fahre gern schnell, allerdings nie in Ortschaften. Ich habe Null Punkte in Flensburg und hatte mal im Jahr 2002 drei Punkte, da ich außerorts in einem 70 km/h Waldstück beim LKW Überholen geblitzt wurde.


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : Gunther on 02-09-2008 13:31 ]

  • Lieber Gunther,
    da wirst wohl löhnen müssen. Grundsätzlich gilt das Ende der ortsbezogenen 50 km/h bis zur Tafel und die 100m sind schon eine tolerante dreingabe.
    Abzocke ist und bleibt das, wie bei mindestens 80% aller Blitzer, weil der Verkehrssicherheit wegen sind die allerwenigsten anzuerkennen.
    Ich bin schon bekennender Schnellfahrer, aber wens denn mal blitzt das ist dann einfach Pech hab ich gelernt.
    Mach Dir nichts draus ich fühle mit Dir und gebe Dir Recht, das es ne sauerei ist.
    Holger

    Wenn dereinst die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist,
    werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.

  • Lieber Gunther,
    da wirst wohl löhnen müssen. Grundsätzlich gilt das Ende der ortsbezogenen 50 km/h bis zur Tafel und die 100m sind schon eine tolerante dreingabe.
    Abzocke ist und bleibt das, wie bei mindestens 80% aller Blitzer, weil der Verkehrssicherheit wegen sind die allerwenigsten anzuerkennen.
    Ich bin schon bekennender Schnellfahrer, aber wens denn mal blitzt das ist dann einfach Pech hab ich gelernt.
    Mach Dir nichts draus ich fühle mit Dir und gebe Dir Recht, das es ne sauerei ist.
    Holger

    Wenn dereinst die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist,
    werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.

  • ... naja, wenn Du 80m vor dem Ortsschild schon 76km/h+Toleranz drauf hattest, hast Du die ja nicht erst in den letzten 20m von 50km/h hochbeschleunigt.


    Insofern ... fies geblitzt, aber rechtens und ich wage mal die These, dass es auch 20m davor nicht wesentlich anders ausgegangen waer\'. [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]


    Ist ja auch nicht verboten, knapp vor\'m Ortsschild zu blitzen. Ist nur verboten, davor schon schnell zu fahren.


    Nimm\'s wie\'n Mann.


    Carsten

  • ... naja, wenn Du 80m vor dem Ortsschild schon 76km/h+Toleranz drauf hattest, hast Du die ja nicht erst in den letzten 20m von 50km/h hochbeschleunigt.


    Insofern ... fies geblitzt, aber rechtens und ich wage mal die These, dass es auch 20m davor nicht wesentlich anders ausgegangen waer\'. [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]


    Ist ja auch nicht verboten, knapp vor\'m Ortsschild zu blitzen. Ist nur verboten, davor schon schnell zu fahren.


    Nimm\'s wie\'n Mann.


    Carsten

  • Zitat


    On 2008-09-02 13:48, fanto-mas wrote:
    Nimm\'s wie\'n Mann.


    Hallo Gunther,


    ich sehe es genau so wie Carsten: Zu schnell gefahren, erwischt worden ---> zahlen. Thema durch!


    Zustimmend


    Michael

  • Zitat


    On 2008-09-02 13:48, fanto-mas wrote:
    Nimm\'s wie\'n Mann.


    Hallo Gunther,


    ich sehe es genau so wie Carsten: Zu schnell gefahren, erwischt worden ---> zahlen. Thema durch!


    Zustimmend


    Michael

  • Hallo Gunther,
    ich würde auf jeden Fall Einspruch erheben, denn die Chancen stehen bei der Faktenlage ja nicht schlecht.


    Mannhaft ertragen ist das eine, jedoch wärest Du bei erneuter Geschwindigkeitsübertretung um >25km/h innerhalb eines Jahres dann für einen Monat Fußgänger... die paar Kröten sind wohl weniger das Problem.


    Wenn der Einspruch abgelehnt wird, kannst du ja immernoch mannhaft zahlen und frölich sein...



    Sören

    "Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist" (Hanlon's razor)

  • Hallo Gunther,
    ich würde auf jeden Fall Einspruch erheben, denn die Chancen stehen bei der Faktenlage ja nicht schlecht.


    Mannhaft ertragen ist das eine, jedoch wärest Du bei erneuter Geschwindigkeitsübertretung um >25km/h innerhalb eines Jahres dann für einen Monat Fußgänger... die paar Kröten sind wohl weniger das Problem.


    Wenn der Einspruch abgelehnt wird, kannst du ja immernoch mannhaft zahlen und frölich sein...



    Sören

    "Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist" (Hanlon's razor)


  • Klar nehm ich das auf meine Kappe. Ich habe ja auch schon zugegeben das ich zu schnell war. Aber wenn mir der Amtmann schreibt, das die Entfernung zur Ortstafel mindestens 100 Meter betragen muss, dann ist doch meine Frage zumindestens nicht ganz unberechtigt, oder? Außerdem hat der 3 liter diesel mit Doppelturbo im X3 ein Drehmoment von 580Nm bei 1.750 U/Min - wenn ich da vor der Steigung richtig Gas gegeben hätte, wäre ich nun wohl Fussgänger.... [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]


  • Klar nehm ich das auf meine Kappe. Ich habe ja auch schon zugegeben das ich zu schnell war. Aber wenn mir der Amtmann schreibt, das die Entfernung zur Ortstafel mindestens 100 Meter betragen muss, dann ist doch meine Frage zumindestens nicht ganz unberechtigt, oder? Außerdem hat der 3 liter diesel mit Doppelturbo im X3 ein Drehmoment von 580Nm bei 1.750 U/Min - wenn ich da vor der Steigung richtig Gas gegeben hätte, wäre ich nun wohl Fussgänger.... [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]

  • Zitat


    On 2008-09-02 14:15, emanresu wrote:


    Wenn der Einspruch abgelehnt wird, kannst du ja immernoch mannhaft zahlen und frölich sein...


    Sören


    Ich habe noch nie erlebt, dass ein Einspruch in diesen Fällen etwas bewirkt hat. Ich meine, manchmal gab es noch nicht einmal eine Reaktion, sondern gleich einen Gerichtstermin.


    Ich würde aber dennoch nicht zahlen, sondern die Frau antworten lassen, dass sie nicht weiß, wer gefahren ist und /oder von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch macht, das geht bei Familienmitgliedern. Denn sie wird es lauf Foto ja eindeutig nicht sein.


    Dann müssen sie den Fahrer ermitteln, manchmal wird die Nachbarschaft mit dem Foto durch die Polzei/Amt befragt , manchmal aber auch nicht und das Verfahren eingestellt. Wenn, dann hat dies die grösste Aussicht auf Erfolg.


    Dann kommt zwar die Drohnung mit dem Fahrtenbuch, aber auch das wird beim ersten Mal nicht verhängt.


    Gruss
    Juergen

  • Zitat


    On 2008-09-02 14:15, emanresu wrote:


    Wenn der Einspruch abgelehnt wird, kannst du ja immernoch mannhaft zahlen und frölich sein...


    Sören


    Ich habe noch nie erlebt, dass ein Einspruch in diesen Fällen etwas bewirkt hat. Ich meine, manchmal gab es noch nicht einmal eine Reaktion, sondern gleich einen Gerichtstermin.


    Ich würde aber dennoch nicht zahlen, sondern die Frau antworten lassen, dass sie nicht weiß, wer gefahren ist und /oder von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch macht, das geht bei Familienmitgliedern. Denn sie wird es lauf Foto ja eindeutig nicht sein.


    Dann müssen sie den Fahrer ermitteln, manchmal wird die Nachbarschaft mit dem Foto durch die Polzei/Amt befragt , manchmal aber auch nicht und das Verfahren eingestellt. Wenn, dann hat dies die grösste Aussicht auf Erfolg.


    Dann kommt zwar die Drohnung mit dem Fahrtenbuch, aber auch das wird beim ersten Mal nicht verhängt.


    Gruss
    Juergen

  • Zitat


    On 2008-09-02 14:39, Juergen wrote:
    <TABLE BORDER=0 ALIGN=CENTER WIDTH=85%><TR><TD><font size=-1>Quote:</font><HR></TD></TR><TR><TD><FONT SIZE=-1><BLOCKQUOTE>
    On 2008-09-02 14:15, emanresu wrote:


    Wenn der Einspruch abgelehnt wird, kannst du ja immernoch mannhaft zahlen und frölich sein...


    Sören


    Ich habe noch nie erlebt, dass ein Einspruch in diesen Fällen etwas bewirkt hat. Ich meine, manchmal gab es noch nicht einmal eine Reaktion, sondern gleich einen Gerichtstermin.


    Ich würde aber dennoch nicht zahlen, sondern die Frau antworten lassen, dass sie nicht weiß, wer gefahren ist und /oder von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch macht, das geht bei Familienmitgliedern. Denn sie wird es lauf Foto ja eindeutig nicht sein.


    Dann müssen sie den Fahrer ermitteln, manchmal wird die Nachbarschaft mit dem Foto durch die Polzei/Amt befragt , manchmal aber auch nicht und das Verfahren eingestellt. Wenn, dann hat dies die grösste Aussicht auf Erfolg.


    Dann kommt zwar die Drohnung mit dem Fahrtenbuch, aber auch das wird beim ersten Mal nicht verhängt.


    Gruss
    Juergen
    </BLOCKQUOTE></FONT></TD></TR><TR><TD><HR></TD></TR></TABLE>


    Hallo Jürgen,


    ja das wäre sicher eine Möglichkeit gewesen. Meine Frau sagte das sie die Punkte auch auf sich nehmen würde und fertig. Aber ICH bin ja zu schnell gefahren und dann löffel ich die Suppe auch aus. Muss ich halt zukünftig noch mehr aufpassen! Letztlich ärgert mich ja nur, das es hier nicht um Verkehrssicherheit sondern um Abkassieren ging. Kurz vorm Ortsausgang und vor einer starken Steigung, kein Mensch weit und breit und auch keine Bebauung - da gibt man halt Gas und da sollte eigentlich auch nicht mehr geblitzt werden, finde ich!

  • Zitat


    On 2008-09-02 14:39, Juergen wrote:
    <TABLE BORDER=0 ALIGN=CENTER WIDTH=85%><TR><TD><font size=-1>Quote:</font><HR></TD></TR><TR><TD><FONT SIZE=-1><BLOCKQUOTE>
    On 2008-09-02 14:15, emanresu wrote:


    Wenn der Einspruch abgelehnt wird, kannst du ja immernoch mannhaft zahlen und frölich sein...


    Sören


    Ich habe noch nie erlebt, dass ein Einspruch in diesen Fällen etwas bewirkt hat. Ich meine, manchmal gab es noch nicht einmal eine Reaktion, sondern gleich einen Gerichtstermin.


    Ich würde aber dennoch nicht zahlen, sondern die Frau antworten lassen, dass sie nicht weiß, wer gefahren ist und /oder von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch macht, das geht bei Familienmitgliedern. Denn sie wird es lauf Foto ja eindeutig nicht sein.


    Dann müssen sie den Fahrer ermitteln, manchmal wird die Nachbarschaft mit dem Foto durch die Polzei/Amt befragt , manchmal aber auch nicht und das Verfahren eingestellt. Wenn, dann hat dies die grösste Aussicht auf Erfolg.


    Dann kommt zwar die Drohnung mit dem Fahrtenbuch, aber auch das wird beim ersten Mal nicht verhängt.


    Gruss
    Juergen
    </BLOCKQUOTE></FONT></TD></TR><TR><TD><HR></TD></TR></TABLE>


    Hallo Jürgen,


    ja das wäre sicher eine Möglichkeit gewesen. Meine Frau sagte das sie die Punkte auch auf sich nehmen würde und fertig. Aber ICH bin ja zu schnell gefahren und dann löffel ich die Suppe auch aus. Muss ich halt zukünftig noch mehr aufpassen! Letztlich ärgert mich ja nur, das es hier nicht um Verkehrssicherheit sondern um Abkassieren ging. Kurz vorm Ortsausgang und vor einer starken Steigung, kein Mensch weit und breit und auch keine Bebauung - da gibt man halt Gas und da sollte eigentlich auch nicht mehr geblitzt werden, finde ich!

  • Zitat


    On 2008-09-02 14:39, Juergen wrote:


    Ich habe noch nie erlebt, dass ein Einspruch in diesen Fällen etwas bewirkt hat.


    Ich schon!

    "Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist" (Hanlon's razor)

  • Zitat


    On 2008-09-02 14:39, Juergen wrote:


    Ich habe noch nie erlebt, dass ein Einspruch in diesen Fällen etwas bewirkt hat.


    Ich schon!

    "Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist" (Hanlon's razor)