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On 2011-02-24 17:10, fanto-mas wrote:
Axel … Dein Vergleich offenbart leider VOELLIGE Ahnungslosigkeit in Bezug auf die Tragweite der billig zusammenkopierten Arbeit von KTG.
So falsch der (lange verjaehrte) Steinwurf auf Polizisten ist, Unrecht rechtfertigt keinesfalls und niemals weiteres Unrecht. „Ich bin nicht schlimmer als Du“ ist simpleste Kindergartenlogik bildungsferner Kreise.
Desweiteren ist sehr wohl (ethisch-moralisch) zwischen politscher Motivation (ggf. heere Ziele und falsche Mittel) und primitivem Eigennutz zu unterscheiden. JF kann man letzteren auf der Demo wohl kaum Unterstellen. Fischer streitet die Taten ja nicht mal ab – hat sich aber aus dem Dunstkreis der RZ nach 77 wegen „Illusionsverlust“ glaubhaft entfernt. KTG handelte jedoch OHNE NOT, in vollem, von langer Hand vorbereitetem VORSATZ und mit erheblicher (krimineller – siehe weiter unten) Energie.
Galubhaftes Eingestaendnis und Lossagung von eigenen Fehlern laesst KTG VOELLIG vermissen - wer glaubt denn, dass er ganz aus Versehen 270 Seiten abgeschrieben und 6 Gutachten blind einkopiert hat? Entweder er ist verrueckt, oder die Arbeit hat ein anderer fuer Geld fix zusammengekloppt. Hier wird doch immer noch auf-Teufel-komm-raus gelogen, dass sich die Balken biegen!
Nochmal: Weil Fischer Steine geworfen hat, darf KTG ungestraft seine Doktorarbeit faelschen? Ungestraft ... ja, genau das. Wo ist die Strafe fuer dergleichen niedertraechtiges Verhalten? An jeder anderen Uni wird vom Doktorand an Eides statt versichert, die Arbeit selbst und nach wissenschaftlichen Massstaeben angefertigt zu haben (naeheres regeln die Promotionsordnungen). Er hat Schwein gehabt ... er musste nur sein wohl voellig wertloses Eherenwort hinhalten, an jeder anderen Uni waere er wegen Meineid dran (Immunitaetsaufhebung als gegeben vorausgesetzt). Vorstrafe, arbeitsrechtliche Konsequenzen etc.
Ich bleibe dabei – wer aus niederen Motiven und eigennuetziger Motivation ein solch wichtiges Dokument mit erheblichem Aufwand faelscht und beim Ertappt werden nicht mal zur Wahrheit steht, der tut dergleichen auch weiterhin und garantiert im Eigennutz. Diesem Mann das Vertrauen entgegenzubringen, ein Staatsamt zu bekleiden, ist ABSURD – jeder Strassenfeger wuerde entlassen. Der duerfte bei mir nicht mal mehr die Muelltonne leeren.
Carsten
PS – erinnert ihr Euch an den Muellwerker, der ein Kinderbett ohne Wert aus dem Sperrmuell „geklaut“ hat? Der ist entlassen worden. Die Frau mit den 2 Flaschenbons von 1Eur30 auch. Und die, die wertlosen Essenreste statt in den Muell in die Tasche gesteckt hat, wurde auch gefeuert. Verhaeltnismaessig ist das im Vergleich absolut nicht.
[ Diese Nachricht wurde editiert von : fanto-mas on 24-02-2011 17:12 ]
Zum einen, ist der formale Beweis bzgl. des Vorsatzes nicht erbracht. Des Weiteren sagst Du jedoch, dass jemand, der eine solche Tat begeht, bei Dir keine Mülltonne mehr leeren dürfte. Was aber ist mit Menschen, die Prostitution als folge des Wegsehens, obwohl es zu dem Aufgabenbereich gehört, begünstigt? Würdest Du solch einem Menschen ein politisches Amt weiterhin anvertrauen? Die Grünen haben das bereits getan (Fischer). Warum ich darauf herum reite?
Nun das eine ist wie gesagt ein Vergehen, dass vor der Amtszeit als Minister geschehen ist und somit mit der Fähigkeit dieses zu bekleiden bzw. auszuüben nichts weiter zu tun hat. Lediglich die Frage nach der Glaubwürdigkeit bleibt bestehen. Schlimmer finde ich jedoch, wenn tatsächlich Menschen durch eine Tat eines Politikers (ich meine nicht den Beschluss eines humanitären Kriegseinsatzes) sondern wie oben beschrieben durch wegsehen. Dies ist während der Dienstzeit von JF im Außenministerium gelaufen und wurde ganz weit von JF weggeschoben.
Hier wurde kein Grund für einen Rücktritt gesehen. Dann kann an dieser Stelle erst recht kein Grund zu finden sein, vergleicht man die beiden Sachverhalte mit Rücksichtnahme auf deren schwere.
Besten Gruß,
Axel