Euro 3 Norm für 560SL

  • Mein 560SL (US-Model BJ8[Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_cool.gif] mit Wurm-Kat Aufrüstung auf D3 erfüllt momentan die Euro 2 Abgasnorm. Nach Gesprächen mit Wurm-Kat und AMG scheint dies das momentane Limit bzgl. Abgastechnik zu sein. Wurm-Kat rüstet zwar 560 SEL/SECs auf D4 (Euro3) auf, jedoch müßte Wurm für die TÜV-Zulassung eines 560SL (dessen Antriebsstrang bis auf die niedrigere Verdichtung baugleich mit dem 560 SEL/SEC ist) aufgrund der unterschiedlichen Fahrzeugspezifikationen (Gewichte, Aerodynamik etc.) neue Tests fahren, was für die Firma Wurm aufgrund der Kosten von ca. 6.000 Euro für die geringe Anzahl an 560 SLs in Europa nicht lukrativ erscheint. Gibt es irgendwelche andere Wege die Abgasnorm des 560SL zu verbessern oder könnte man über die SL-Clubs mehrere 560SL Besitzer dazu bewegen dieses Thema gemeinsam anzugehen?


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : Bertram on 12-02-2009 09:50 ]

  • Mein 560SL (US-Model BJ8[Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_cool.gif] mit Wurm-Kat Aufrüstung auf D3 erfüllt momentan die Euro 2 Abgasnorm. Nach Gesprächen mit Wurm-Kat und AMG scheint dies das momentane Limit bzgl. Abgastechnik zu sein. Wurm-Kat rüstet zwar 560 SEL/SECs auf D4 (Euro3) auf, jedoch müßte Wurm für die TÜV-Zulassung eines 560SL (dessen Antriebsstrang bis auf die niedrigere Verdichtung baugleich mit dem 560 SEL/SEC ist) aufgrund der unterschiedlichen Fahrzeugspezifikationen (Gewichte, Aerodynamik etc.) neue Tests fahren, was für die Firma Wurm aufgrund der Kosten von ca. 6.000 Euro für die geringe Anzahl an 560 SLs in Europa nicht lukrativ erscheint. Gibt es irgendwelche andere Wege die Abgasnorm des 560SL zu verbessern oder könnte man über die SL-Clubs mehrere 560SL Besitzer dazu bewegen dieses Thema gemeinsam anzugehen?


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : Bertram on 12-02-2009 09:50 ]

  • Der 560 SL bekommt ja über die Installation des Kaltlaufreglers der 560 SE/L/C ab 09/1987 sowieso Euro 2, auch ohne Wurm-Kat! Das erzählt nur keiner, weil dann gewisse Leute mit ihren Kats kein Geld mehr verdienen.
    Hier mal nach Kaltlaufregler für Mercedes 560 suchen: http://www.ats-kfz-teile.de/
    Bestelle ich gerade und mache den Antrag. Die Genehmigung werde ich dann hier mal zum Download einstellen.
    Da Wurm für die Modelle ab 1987 auch D3 anbietet dürfte die Einstufung kein Problem sein (wird übrigens auch schon über den Kaltlaufregler erreicht, muss nur nachgewiesen werden).
    Ich stelle mir aber die Frage nach dem Sinn, weil der Unterschied zu Euro 2 ungefähr 30 Euro im Jahr ausmacht. Dafür betreibe ich doch nicht diesen Aufwand. Bis wann soll sich das denn amortisieren?
    Grüße
    Matthias

  • Der 560 SL bekommt ja über die Installation des Kaltlaufreglers der 560 SE/L/C ab 09/1987 sowieso Euro 2, auch ohne Wurm-Kat! Das erzählt nur keiner, weil dann gewisse Leute mit ihren Kats kein Geld mehr verdienen.
    Hier mal nach Kaltlaufregler für Mercedes 560 suchen: http://www.ats-kfz-teile.de/
    Bestelle ich gerade und mache den Antrag. Die Genehmigung werde ich dann hier mal zum Download einstellen.
    Da Wurm für die Modelle ab 1987 auch D3 anbietet dürfte die Einstufung kein Problem sein (wird übrigens auch schon über den Kaltlaufregler erreicht, muss nur nachgewiesen werden).
    Ich stelle mir aber die Frage nach dem Sinn, weil der Unterschied zu Euro 2 ungefähr 30 Euro im Jahr ausmacht. Dafür betreibe ich doch nicht diesen Aufwand. Bis wann soll sich das denn amortisieren?
    Grüße
    Matthias

  • Der 560 SL bekommt ja über die Installation des Kaltlaufreglers der 560 SE/L/C ab 09/1987 sowieso Euro 2
    Bestelle ich gerade und mache den Antrag


    Moin,


    na, dann kannste dat Dingen ja in die Bucht werfen,
    dass wird nix [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]


    Der 126er hat andere TSN und HSN Nummern als der SL
    Daher wird die ABE des KLR nicht für den 107 anerkannt.


    Ist so


    Jean


    [addsig]

  • Der 560 SL bekommt ja über die Installation des Kaltlaufreglers der 560 SE/L/C ab 09/1987 sowieso Euro 2
    Bestelle ich gerade und mache den Antrag


    Moin,


    na, dann kannste dat Dingen ja in die Bucht werfen,
    dass wird nix [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]


    Der 126er hat andere TSN und HSN Nummern als der SL
    Daher wird die ABE des KLR nicht für den 107 anerkannt.


    Ist so


    Jean


    [addsig]


  • Also hier in HH fahren mindestens 10 560 SL mit meiner Wunschkonfiguration rum...
    Wie kannst Du dir also so sicher sein?
    Ist auch so!
    Matthias


  • Also hier in HH fahren mindestens 10 560 SL mit meiner Wunschkonfiguration rum...
    Wie kannst Du dir also so sicher sein?
    Ist auch so!
    Matthias


  • Also hier in HH fahren mindestens 10 560 SL mit meiner Wunschkonfiguration rum...
    Wie kannst Du dir also so sicher sein?
    Ist auch so!
    Matthias
    </BLOCKQUOTE></FONT></TD></TR><TR><TD><HR></TD></TR></TABLE>


    Ich sage es mal relativ frei heraus: offensichtlich hat in Hamburg ein bekannter Importeur/Umrüster einen TÜV gefunden, der die entsprechende Eintragung vornimmt. Unter ähnlicher Anstrengung wird überall ein eintragungswilliger Prüfer zu finden sein. Dieser strapaziert seinen Ermessensspielraum mit einer Anerkennung dann jedoch sehr stark, ich würde gar sagen, er übertritt ihn.


    Ich bin kein Fan von der Idee, dass der identische Motor nur weil er in einer anderen Karosserie steckt, anders behandelt wird. Nichts desto trotz ist das nunmal die Regel, an die man sich zu halten hat.


    Grüße,
    Alexander


  • Also hier in HH fahren mindestens 10 560 SL mit meiner Wunschkonfiguration rum...
    Wie kannst Du dir also so sicher sein?
    Ist auch so!
    Matthias
    </BLOCKQUOTE></FONT></TD></TR><TR><TD><HR></TD></TR></TABLE>


    Ich sage es mal relativ frei heraus: offensichtlich hat in Hamburg ein bekannter Importeur/Umrüster einen TÜV gefunden, der die entsprechende Eintragung vornimmt. Unter ähnlicher Anstrengung wird überall ein eintragungswilliger Prüfer zu finden sein. Dieser strapaziert seinen Ermessensspielraum mit einer Anerkennung dann jedoch sehr stark, ich würde gar sagen, er übertritt ihn.


    Ich bin kein Fan von der Idee, dass der identische Motor nur weil er in einer anderen Karosserie steckt, anders behandelt wird. Nichts desto trotz ist das nunmal die Regel, an die man sich zu halten hat.


    Grüße,
    Alexander

  • Nun


    beide haben Recht


    Ich fang bei Jean an .
    Sein Einwand ist laut Gesetz absolut korrekt und damit dürfte es auch nichts anderes geben ..wenn..


    jetzt komm ich zu josh , ja wenn ich nicht ein Tüv Prüfer finde der das einträgt ,und der netten Frau auf der Zulassungsstelle reicht das
    oder die "rafft" das erst gar nicht dass sie das so nicht eintragen dürfte
    was glaubt ihr was da schon alles für Unfug eingetragen wurde ??


    da wundert mich nix mehr
    dass ABE s nur für Automatikgetriebe galten ,diese dann trotzdem im Schalter eingetragen wurden (Sinn oder Unsinn lass ich aussen vor)


    ein Gat Kat Regler wird als Kat Nachrüstung eingetragen weil die nette
    Frau einfach null Ahnung hat ,klingt ja auch nach Kat
    (wär aber ein Steuergerät gewesen, aber hauptsache Euro2)


    davon zu sprechen was so mancher "Tüv prüfer" so unter der Hand einträgt , gegen etwas bares da will ich gar nicht anfangen


    oder warum haben manche plötzlich eine US Auspuffanlage eingetragen
    obwohl es davon keine Lärmmessungen
    (natürlich auch keinerlei ABE etc ) gibt ?


    möglich ist leider unglaublich viel


    mfg


    Peter



    ups war wer schneller ....


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : Wudi on 12-02-2009 12:43 ]

  • Nun


    beide haben Recht


    Ich fang bei Jean an .
    Sein Einwand ist laut Gesetz absolut korrekt und damit dürfte es auch nichts anderes geben ..wenn..


    jetzt komm ich zu josh , ja wenn ich nicht ein Tüv Prüfer finde der das einträgt ,und der netten Frau auf der Zulassungsstelle reicht das
    oder die "rafft" das erst gar nicht dass sie das so nicht eintragen dürfte
    was glaubt ihr was da schon alles für Unfug eingetragen wurde ??


    da wundert mich nix mehr
    dass ABE s nur für Automatikgetriebe galten ,diese dann trotzdem im Schalter eingetragen wurden (Sinn oder Unsinn lass ich aussen vor)


    ein Gat Kat Regler wird als Kat Nachrüstung eingetragen weil die nette
    Frau einfach null Ahnung hat ,klingt ja auch nach Kat
    (wär aber ein Steuergerät gewesen, aber hauptsache Euro2)


    davon zu sprechen was so mancher "Tüv prüfer" so unter der Hand einträgt , gegen etwas bares da will ich gar nicht anfangen


    oder warum haben manche plötzlich eine US Auspuffanlage eingetragen
    obwohl es davon keine Lärmmessungen
    (natürlich auch keinerlei ABE etc ) gibt ?


    möglich ist leider unglaublich viel


    mfg


    Peter



    ups war wer schneller ....


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : Wudi on 12-02-2009 12:43 ]

  • Joschi,


    selbst wenn ein Hamburger Tüvprüfer den Einbau in einen 107 bestätigt, ersetzt das noch lange nicht die gesetzliche ABE des KLR.
    Diese muß beim Umtragen der Schlüsselnummer unbedingt vorgelegt werden.


    Das Verkehrsamt kann den Steuerbescheid somit von
    Euro 2/ D3 garnicht weiterleiten.
    Vor allem nicht die Schlüsselnummern auf gutdünken und zureden eines TÜV-Prüfers ändern.


    ist so...............


    Von Deinen genannten 10 Fahrzeugen ist mir nicht einer bekannt.
    Den Eintrag möchte ich sehen, bin oft genug in HH.



    Jean [addsig]

  • Joschi,


    selbst wenn ein Hamburger Tüvprüfer den Einbau in einen 107 bestätigt, ersetzt das noch lange nicht die gesetzliche ABE des KLR.
    Diese muß beim Umtragen der Schlüsselnummer unbedingt vorgelegt werden.


    Das Verkehrsamt kann den Steuerbescheid somit von
    Euro 2/ D3 garnicht weiterleiten.
    Vor allem nicht die Schlüsselnummern auf gutdünken und zureden eines TÜV-Prüfers ändern.


    ist so...............


    Von Deinen genannten 10 Fahrzeugen ist mir nicht einer bekannt.
    Den Eintrag möchte ich sehen, bin oft genug in HH.



    Jean [addsig]

  • Ich verwende für den TÜV eine vergleichbare Eintragung, die mir zur Verfügung gestellt wird. Wenn das so nicht klappt, werde ich klagen. Es kann nicht sein, dass jemand mit identischem Fahrzeug steuerlich uns gegenüber bevorteilt wird. Dafür fehlt jede Rechtsgrundlage.
    Wenn ich so weit bin, werde ich hier Neuigkeiten posten.


    Jean : Glaub es mir einfach mit den Euro 2 560ern in Hamburg. Ich kann hier nur keine fremden Papiere posten. Wenn ich eigene habe, melde ich mich schon wieder...

  • Ich verwende für den TÜV eine vergleichbare Eintragung, die mir zur Verfügung gestellt wird. Wenn das so nicht klappt, werde ich klagen. Es kann nicht sein, dass jemand mit identischem Fahrzeug steuerlich uns gegenüber bevorteilt wird. Dafür fehlt jede Rechtsgrundlage.
    Wenn ich so weit bin, werde ich hier Neuigkeiten posten.


    Jean : Glaub es mir einfach mit den Euro 2 560ern in Hamburg. Ich kann hier nur keine fremden Papiere posten. Wenn ich eigene habe, melde ich mich schon wieder...

  • Zitat


    On 2009-02-12 13:35, josh111 wrote:
    Ich verwende für den TÜV eine vergleichbare Eintragung, die mir zur Verfügung gestellt wird. Wenn das so nicht klappt, werde ich klagen. Es kann nicht sein, dass jemand mit identischem Fahrzeug steuerlich uns gegenüber bevorteilt wird. Dafür fehlt jede Rechtsgrundlage.


    Josh,


    ich will hier nicht den Pedanten spielen, aber im deutschen Recht gilt der Grundsatz: "Keine Gleichheit im Unrecht.". Du hast es ganz richtig erfasst - für eine Bevorteilung eines Einzelnen in Form der Eintragung besteht keine Rechtsgrundlage. Es kann sich aber niemand darauf berufen, etwas zu erhalten, was ein anderer rechtswidrig erlangte. Überspitzt: nur weil sich jemand einen Picasso klaut und deshalb höhere Vermögenswerte besitzt als ich, kann ich nicht darauf klagen, auch einen Picasso zu bekommen.


    Viele Grüße,
    Alexander


    P.S. Ich bin i.Ü. weiterhin der Meinung, dass es wenig sachliche Gründe gibt, die bestehende Regelung der Orientierung an HSN und TSN anstatt der Motornummer beizubehalten.

  • Zitat


    On 2009-02-12 13:35, josh111 wrote:
    Ich verwende für den TÜV eine vergleichbare Eintragung, die mir zur Verfügung gestellt wird. Wenn das so nicht klappt, werde ich klagen. Es kann nicht sein, dass jemand mit identischem Fahrzeug steuerlich uns gegenüber bevorteilt wird. Dafür fehlt jede Rechtsgrundlage.


    Josh,


    ich will hier nicht den Pedanten spielen, aber im deutschen Recht gilt der Grundsatz: "Keine Gleichheit im Unrecht.". Du hast es ganz richtig erfasst - für eine Bevorteilung eines Einzelnen in Form der Eintragung besteht keine Rechtsgrundlage. Es kann sich aber niemand darauf berufen, etwas zu erhalten, was ein anderer rechtswidrig erlangte. Überspitzt: nur weil sich jemand einen Picasso klaut und deshalb höhere Vermögenswerte besitzt als ich, kann ich nicht darauf klagen, auch einen Picasso zu bekommen.


    Viele Grüße,
    Alexander


    P.S. Ich bin i.Ü. weiterhin der Meinung, dass es wenig sachliche Gründe gibt, die bestehende Regelung der Orientierung an HSN und TSN anstatt der Motornummer beizubehalten.