• Möchte gern eine Wohnung verkaufen.



    1.
    Würdet ihr einen Makler damit beauftragen, der gleichzeitig den Wert ermittelt oder es selbst in die Hand nehmen und somit eher einen Käufer finden weil dieser ja dadurch die Provision sparen kann?



    2. sollte man alles vorher noch weiß streichen lassen?

  • Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision. Zumindest so der Gesetzgeber.


    Oft bieten Makler an, die Provision auf die beiden Parteien zu verteilen.


    Bevor ich einen Makler beauftrage, würde ich sie zunächst selbst mit meinem Wunschpreis anbieten. Dazu gibt es auch einschlägige Internetportale. Ergibt sich dort nix oder wenig, sollte sich ein Makler kümmern (ob er es beser hinbekommt ist dann die Frage - wahrscheinlich dann nur über den Preis)


    Eine hochwertige Immobilie würde ich mit optimierter Möblierung anbieten (kann man sich auch leihen). Ansonsten ist geräumt und sauber, weiße Wände etc. immer von von Vorteil.

  • Hi,



    ich kenne Makler nur aus Käufersicht und sie waren mir nicht sympathisch. Ein Eigentümer verkauft anders, redet anders, zeigt anders, ist irgendwie menschlicher. (nicht mit allen, gibt blöde Verkäufer aber sicher auch tolle Makler).
    Unser Haus in Dortmund haben wir privat angeboten, mit einer Telefonnummer die wir sperren konnten, war soweit ok aber letztendlich haben es Freunde gekauft.



    Die Wohnung würde ich weiß streichen, den Boden ordentlich machen, zur Not einen sehr günstigen Teppich reinlegen. Der erste Eindruck ist oft entscheidend.



    Gruß
    Willy

  • Sehr viele Makler in Deutschland sind ahnungslose Dummschwätzer, die mitunter sehr grossen Schaden anrichten. Jeder kann (zur Zeit noch) in Deutschland Immobilienmakler werden, eine spezielle Ausbildung iin dieser Branche ist nicht erforderlich. Es liegt u.a. an deutschen Immobilienmaklern, dass die gesamte Immobilienbranche ein Negativimage hat.


    Mach die Wohnung nett zurecht und biete sie selber an, lege die letzten Protokolle der Eigentümerversammlungen zurecht, die Teilungserklärung und weise auf jeden Fall auf geplante, kostenintensive Massnahmen hin. Sorg für gute Belichtung der Räume während der Wohnungsbesichtigungen.


    Peter


  • 1. Warum soll ich auf kostenintensive Maßnahmen hinweisen sofern es welche gäbe?
    Haftung?



    2. Teilungserklärung? Wofür?





    zu1. Hinweispflicht wg möglichen "arglistig" verschwiegenen Mängeln besteht die Möglichkeit der Rückabwicklung und ein Schadenersatzrisiko!



    zu2. Ist die Wohnung Teil eines Mehrfamilienhausen, gehört die Teilungserklärung zum Kaufvertrag.



    Das Maklerrecht wurde 2015/16 geändert. Wenn nicht zwischen Käufer und Verkäufer anders vereinbart, zahlt der Aufraggeber den Makler.

  • Die Teilungserklärung regelt die Rechte und Pflichten der jeweiligen Miteigentümer untereinander, bspw. Sondernutzungsrechte an Grundstücksteilen (Gärten), Dauernutzungsrechte an bestimmten Räumen, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Wohnungseigentum und Teileigentum (dient nicht Wohnzwecken). Ist z.B. gewerbliche Nutzung an bestimmten Eigentumen erlaubt, eingeschränkt möglich, geduldet, ausgeschlossen usw.. Eine solche Teilungserklärung ist das Wichtigste in einer WEG-Anlage, denn sie ist für jeden Erwerber/Miteigentümer bindend und ist nur unter ganz besonderen Bedingungen änderbar.


    Anstehende Massnahmen zu verschweigen ist wenig sinnvoll, denn idR. ist derartiges in den letzten Beschlüssen erkennbar. Verschweigen könnte aber u.U. auch als arglistige Täuschung angesehen werden. Investitionen können für den Erwerber aber auch steuerliche Anreize bieten, je nachdem, wie er die Wohnung verwenden will - Eigennutzung oder Vermietung.


    Peter

  • Hallo,


    das Bestellerprinzip gilt nur in der Vermietung.


    Beim Verkauf war ursprünglich die Regelung, dass Käufer und Verkäufer anteilig den Maklerlohn zu zahlen hatten. Damit Makler leichter an Objekte kommen, hat es sich eingebürgert, dass sie auf den Anteil des Verkäufers verzichten.


    Sicher gibt es schwarze Schafe in der Branche, aber wenn man ein kompetentes Büro beauftragt, kann deren Verhandlungsgeschick durchaus von Vorteil sein.


    In diesem Falle gibt es auch Tipps, wie man die Wohnung gut darstellt.


    HTH