Hallo,
das Bestellerprinzip gilt nur in der Vermietung.
Beim Verkauf war ursprünglich die Regelung, dass Käufer und Verkäufer anteilig den Maklerlohn zu zahlen hatten. Damit Makler leichter an Objekte kommen, hat es sich eingebürgert, dass sie auf den Anteil des Verkäufers verzichten.
Sicher gibt es schwarze Schafe in der Branche, aber wenn man ein kompetentes Büro beauftragt, kann deren Verhandlungsgeschick durchaus von Vorteil sein.
In diesem Falle gibt es auch Tipps, wie man die Wohnung gut darstellt.
HTH