...weil sie selber scheinbar nicht in der Lage sind Ihre Versicherungsbedingungen, sind ja meistens standardisiert, richtig zu lesen.
Glasbruch ist im Rahmen der Teilkasko immer versichert und zwar JEDE ART von Glas, auch Kunststoffglas (die Scheinwerfer sind
ja heutzutage auch nur noch aus Kunststoff) UND Glas unterliegt keinem Verschleiss, deswegen gab es hierfür auch noch nie
Abzüge alt für neu.
Also die Dreieckfenster müssen und werden auch von der Versicherung ersetzt. Wenn ausnahmsweie nicht liegt es auch da nur an der Unkenntnis der handelnden Personen.
Und wenn ich hier was schreibe basiert das auf meinen Kenntnissen, Informatoen und meinen eigenen Erfahrungen !!
Von mattem Kunststoff habe ich auch nix geschrieben, versteh den Einwurf vor dem Hintergrund nicht. Matt ist nicht Bruch also was soll das ?
Matte Scheinwerfergläser aus Kunststoff kann man im übrigen wieder polieren
Und bei meinem Fahrzeug sind die Eckscheiben erst geknickt und zwar langsam und immer mehr, gebrochen sind sie dann aber plötzlich.
Möchte mal sehen wie ein Bruch langsam von statten geht. Knick ist Knick und noch kein Bruch. Aber Bruch ist eben auch Bruch, mit der Zeit wird der Riss/Bruch dann auch grösser aber das ist für das Thema auch unerheblich. Wollte auch keine geknickten Scheiben ersetzt haben sondern gebrochene.
Soso, also eigene Erfahrungen. Hörte sich aber in dem ersten Post ganz andes an. Lies mal die Versicherungsbedingungen genau durch. Man muss diese natürlich auch verstehen.
Du irrst dich übrigens mit Deiner Einschätzung, wass allmählich und was plötzlich ist. ein Ermüdungsbruch erfolgt auch "plötzlich", ist aber laut VVB nicht versichert!
Wenn Du eine eigene Meinung oder Erfahrung hast, kannst Dun diese als solche markieren. Dann pisst Dich auch keiner an.
Belehrst Du andere hier mit Halb- und Falschwissen musst Du die Korrektur auch ertragen können.
Wie ich oben schrieb, regeln Versicherer oft auf Kulanz, insbesondere bei Kunden mit mehreren Verträgen oder langjähriger Vertragsbezeihung. Dann ist das nicht eine Leistungspflicht sondern ein Entgegenkommen.
Nun hast Du Deinen Namen immer noch nicht genannt. Und Infos zu Dir und Deinem Fahrzeug fehlenauch noch. Es ist nicht nur hier sondern in allen Foren üblich, sich zunächst einmal vorzustellen. Wäre schön, wenn auch Du das tätest.