So isses, Michael, aber als nächstes hätte Bernhard argumentiert, soweiso kein Gutachten zu benötigen, da er eh nur eine Teilkasko-Versicherung hat.
Aber selbst bei einem TK-Diebstahlschaden kann ein Gutachten nur von Vorteil sein, oder wie will man als Geschädigter den Zustand bzw. den Wert des geklauten Wagens nachweisen?
Peter
Ein Gutachten muss für solche Fälle vorhanden sein.... Nicht das ich eins hätte .... Aber trotzdem.