Euro 3 Norm für 560SL

  • Au weia - hat denn dieses Forum überhaupt keine Moderation mehr?


    In jedem halbwegs moderierten Forum wäre der Thread längst dichtgemacht.


    Die beteilgten Diskutanden haben längst jedem ihre Position unmißverständlich und mehrfach dargelegt.


    Jeder weis nun, das 560Sl Euro2 in HH eingetragen bekommen und dies vermutlich von der Gesetzeslage nicht gedeckt ist.


    Der Rest ist nur noch persönliches Angeblaffe von mäßigen Unterhaltungswert [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_confused.gif]


    ALSO BITTE WOLLO - KÜMMERE DICH ODER LASS ES ANDERE MACHEN!


    Is ja nur noch peinlich hier.


    Sören

    "Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist" (Hanlon's razor)

  • Au weia - hat denn dieses Forum überhaupt keine Moderation mehr?


    In jedem halbwegs moderierten Forum wäre der Thread längst dichtgemacht.


    Die beteilgten Diskutanden haben längst jedem ihre Position unmißverständlich und mehrfach dargelegt.


    Jeder weis nun, das 560Sl Euro2 in HH eingetragen bekommen und dies vermutlich von der Gesetzeslage nicht gedeckt ist.


    Der Rest ist nur noch persönliches Angeblaffe von mäßigen Unterhaltungswert [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_confused.gif]


    ALSO BITTE WOLLO - KÜMMERE DICH ODER LASS ES ANDERE MACHEN!


    Is ja nur noch peinlich hier.


    Sören

    "Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist" (Hanlon's razor)


  • Carsten genau Dieses bestreite ich .


    Bei einer erfolgter Einzelabnahme muss der Beweiss zur Aberkennung
    geführt werden.
    Sprich hier Abgasgutachten .


    Der Tüv müsste dann ein Gutachten anstellen und mit diesem belegen dass die Eintragung nicht rechtens ist.


    Hat der Fahrzeughalter recht zahlt der Staat , ist der Halter im Unrecht zahlt das er.
    Analog Lärmmessung Auspuffanlage etc etc


    dabei interessiert keine ABE oder oder ....


    das ist mein Wissensstand
    Und genau dies wurde analog in Euskirchen etc bei der Tuningscene
    gemacht.
    Nur in dem Falle war es die Dekra.


    mfg
    Peter


  • Carsten genau Dieses bestreite ich .


    Bei einer erfolgter Einzelabnahme muss der Beweiss zur Aberkennung
    geführt werden.
    Sprich hier Abgasgutachten .


    Der Tüv müsste dann ein Gutachten anstellen und mit diesem belegen dass die Eintragung nicht rechtens ist.


    Hat der Fahrzeughalter recht zahlt der Staat , ist der Halter im Unrecht zahlt das er.
    Analog Lärmmessung Auspuffanlage etc etc


    dabei interessiert keine ABE oder oder ....


    das ist mein Wissensstand
    Und genau dies wurde analog in Euskirchen etc bei der Tuningscene
    gemacht.
    Nur in dem Falle war es die Dekra.


    mfg
    Peter

  • Interessant, dass sich hier -im übrigen auf bedenklichem Niveau- [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_confused.gif] über die Frage gestritten wird, ob ein 560er legal Euro3 erreichen kann, während DoMo ein Auto mit dem 560er-Motor zu bauen gedenkt, dass, weil Neufahrzeug, nur mit Euro4 überhaupt noch zulassungsfähig wäre. So weit ich weiß, gilt das ausnahmslos. Erstzulassung mit Euro3 oder noch weniger ist in Deutschland nicht mehr möglich, wie ich jüngst irgendwo las.


    Zum Thema: Der auf falscher Grundlage oder aus Gefälligkeit oder warum auch immer vorgenommene Eintrag, der eigentlich nicht gerechtfertigt wäre, legalisiert den eingetragenen Umbau nicht. Die Eintragung sorgt nur dafür, dass es wahrscheinlich niemandem mehr auffallen wird, dass da etwas im argen ist, weil sich im Zweifel jeder Kontrolleur (z.B. die Polizei) auf die Richtigkeit der Eintragung verlassen wird. Wenn irgendein Anbauteil deren Argwohn weckt und Du kannst eine Eintragung vorweisen, wird die Sache damit idR erledigt sein und Du kannst unbehelligt weiterfahren.
    Kommt es wegen des zu Unrecht eingetragenen Teils zu einem Unfall und die Versicherung interessiert sich für die Legalität der Eintragung, wird es m.E. nur dann für den Halter problematisch, wenn nachweisbar wäre, dass die Eintragung nur dadurvch zustande gekommen ist, dass der Prüfer von Dir getäuscht wurde. Ansonsten wird sich der Halter m.E. darauf berufen können, auf die Legalität vertraut haben zu dürfen, weil der Prüfer als Fachmann die Eintragung vorgenommen hat. Der Halter als Laie muß es ja schließlich nicht besser wissen oder gar wissen, ob oder dass der Prüfer nur mit aufwändiger Einzelabnahme hätte eintragen dürfen.


    Gruß, Heinz


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : astral on 19-03-2009 19:24 ]

  • Interessant, dass sich hier -im übrigen auf bedenklichem Niveau- [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_confused.gif] über die Frage gestritten wird, ob ein 560er legal Euro3 erreichen kann, während DoMo ein Auto mit dem 560er-Motor zu bauen gedenkt, dass, weil Neufahrzeug, nur mit Euro4 überhaupt noch zulassungsfähig wäre. So weit ich weiß, gilt das ausnahmslos. Erstzulassung mit Euro3 oder noch weniger ist in Deutschland nicht mehr möglich, wie ich jüngst irgendwo las.


    Zum Thema: Der auf falscher Grundlage oder aus Gefälligkeit oder warum auch immer vorgenommene Eintrag, der eigentlich nicht gerechtfertigt wäre, legalisiert den eingetragenen Umbau nicht. Die Eintragung sorgt nur dafür, dass es wahrscheinlich niemandem mehr auffallen wird, dass da etwas im argen ist, weil sich im Zweifel jeder Kontrolleur (z.B. die Polizei) auf die Richtigkeit der Eintragung verlassen wird. Wenn irgendein Anbauteil deren Argwohn weckt und Du kannst eine Eintragung vorweisen, wird die Sache damit idR erledigt sein und Du kannst unbehelligt weiterfahren.
    Kommt es wegen des zu Unrecht eingetragenen Teils zu einem Unfall und die Versicherung interessiert sich für die Legalität der Eintragung, wird es m.E. nur dann für den Halter problematisch, wenn nachweisbar wäre, dass die Eintragung nur dadurvch zustande gekommen ist, dass der Prüfer von Dir getäuscht wurde. Ansonsten wird sich der Halter m.E. darauf berufen können, auf die Legalität vertraut haben zu dürfen, weil der Prüfer als Fachmann die Eintragung vorgenommen hat. Der Halter als Laie muß es ja schließlich nicht besser wissen oder gar wissen, ob oder dass der Prüfer nur mit aufwändiger Einzelabnahme hätte eintragen dürfen.


    Gruß, Heinz


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : astral on 19-03-2009 19:24 ]


  • Ich hätte damit kein Problem.


    Gruß Willy
    PS. im Übrigen habe ich irgendwo gelesen, das diese Umschlüsselung und KLR Eintragungen nicht mehr gemacht werden weil irgend eine Karre nachgeprüft wurde und da stank es gewaltig. Beim vdh oder bei Oldtimer Info, irgenwo steht das geschrieben, ich meine sogar in der OM.


  • Ich hätte damit kein Problem.


    Gruß Willy
    PS. im Übrigen habe ich irgendwo gelesen, das diese Umschlüsselung und KLR Eintragungen nicht mehr gemacht werden weil irgend eine Karre nachgeprüft wurde und da stank es gewaltig. Beim vdh oder bei Oldtimer Info, irgenwo steht das geschrieben, ich meine sogar in der OM.

  • Zitat

    Carsten genau Dieses bestreite ich .


    Bei einer erfolgter Einzelabnahme muss der Beweiss zur Aberkennung
    geführt werden.
    Sprich hier Abgasgutachten .


    Im Prinzip richtig: Lautstaerke, Freigaengigkeit, Bodenfreiheit etc. werden nachgemessen zum Austragen. Hier jedoch ist ein Eintrag ohne Gutachten (und damit ohne offensichtliche rechtliche Grundlage)erfolgt, dann kann er auch ohne Gutachten wieder entfernt werden. Wie gesagt: kein Bestandsschutz im Unrecht.


    Ciao,
    Carsten

  • Zitat

    Carsten genau Dieses bestreite ich .


    Bei einer erfolgter Einzelabnahme muss der Beweiss zur Aberkennung
    geführt werden.
    Sprich hier Abgasgutachten .


    Im Prinzip richtig: Lautstaerke, Freigaengigkeit, Bodenfreiheit etc. werden nachgemessen zum Austragen. Hier jedoch ist ein Eintrag ohne Gutachten (und damit ohne offensichtliche rechtliche Grundlage)erfolgt, dann kann er auch ohne Gutachten wieder entfernt werden. Wie gesagt: kein Bestandsschutz im Unrecht.


    Ciao,
    Carsten

  • Zitat


    On 2009-03-19 20:14, fanto-mas wrote:
    <TABLE BORDER=0 ALIGN=CENTER WIDTH=85%><TR><TD><font size=-1>Quote:</font><HR></TD></TR><TR><TD><FONT SIZE=-1><BLOCKQUOTE> Carsten genau Dieses bestreite ich .


    Bei einer erfolgter Einzelabnahme muss der Beweiss zur Aberkennung
    geführt werden.
    Sprich hier Abgasgutachten .


    Im Prinzip richtig: Lautstaerke, Freigaengigkeit, Bodenfreiheit etc. werden nachgemessen zum Austragen. Hier jedoch ist ein Eintrag ohne Gutachten (und damit ohne offensichtliche rechtliche Grundlage)erfolgt, dann kann er auch ohne Gutachten wieder entfernt werden. Wie gesagt: kein Bestandsschutz im Unrecht.


    Ciao,
    Carsten
    </BLOCKQUOTE></FONT></TD></TR><TR><TD><HR></TD></TR></TABLE>


    Carsten das ist genau dein Fehler den du begehst .


    Du gehst davon aus die Eintragung ist "ohne offensichtliche rechtliche Grundlage"
    Bei der Eintragung wäre es aber möglich , der Halter hat ein
    Abgasgutachten gehabt ,nachdem das eingetragen wurde.


    In keiner Eintragung steht das nun adfakto anHand wie was eingetragen worden ist.
    Da steht dann lediglich nachgerüstet mit Gat Kat
    oder KLR System
    ohne Nummer oder sonstwas .
    in dem neuen Brief steht gar nix mehr.
    woher kommst Du nun auf die "fehlende offensichtliche Grundlage"
    bei einer Einzelabnahme
    damit kommt kein Nachprüfer durch .



    Damit gilt "in dubio pro reo "
    im Zweifel für den Angeklagten,
    also MUSS ein Gegengutachten sprich Abgasgutachten gemacht werden.
    Und das macht in solch eindeutigem Fall keiner.



    mfg
    Peter

  • Zitat


    On 2009-03-19 20:14, fanto-mas wrote:
    <TABLE BORDER=0 ALIGN=CENTER WIDTH=85%><TR><TD><font size=-1>Quote:</font><HR></TD></TR><TR><TD><FONT SIZE=-1><BLOCKQUOTE> Carsten genau Dieses bestreite ich .


    Bei einer erfolgter Einzelabnahme muss der Beweiss zur Aberkennung
    geführt werden.
    Sprich hier Abgasgutachten .


    Im Prinzip richtig: Lautstaerke, Freigaengigkeit, Bodenfreiheit etc. werden nachgemessen zum Austragen. Hier jedoch ist ein Eintrag ohne Gutachten (und damit ohne offensichtliche rechtliche Grundlage)erfolgt, dann kann er auch ohne Gutachten wieder entfernt werden. Wie gesagt: kein Bestandsschutz im Unrecht.


    Ciao,
    Carsten
    </BLOCKQUOTE></FONT></TD></TR><TR><TD><HR></TD></TR></TABLE>


    Carsten das ist genau dein Fehler den du begehst .


    Du gehst davon aus die Eintragung ist "ohne offensichtliche rechtliche Grundlage"
    Bei der Eintragung wäre es aber möglich , der Halter hat ein
    Abgasgutachten gehabt ,nachdem das eingetragen wurde.


    In keiner Eintragung steht das nun adfakto anHand wie was eingetragen worden ist.
    Da steht dann lediglich nachgerüstet mit Gat Kat
    oder KLR System
    ohne Nummer oder sonstwas .
    in dem neuen Brief steht gar nix mehr.
    woher kommst Du nun auf die "fehlende offensichtliche Grundlage"
    bei einer Einzelabnahme
    damit kommt kein Nachprüfer durch .



    Damit gilt "in dubio pro reo "
    im Zweifel für den Angeklagten,
    also MUSS ein Gegengutachten sprich Abgasgutachten gemacht werden.
    Und das macht in solch eindeutigem Fall keiner.



    mfg
    Peter