OT Bremsbeläge und Hauptuntersuchung

  • Hallo 107er-Freunde,


    ich hätte da mal ´ne (OT-)Frage.


    Ich hatte mein Alltagsfahrzeug (VW, 5Jahre alt) diesmal beim Freundlichen im Ort zur AU/HU(DEKRA). Eigentlich mach ich das nicht, weil ich immer \"Koppelgeschäfte\" befürchte, aber das \"August-Spezial Angebot\" HU+AU für €69,- war günstig und bequem. Das Auto hat 58tkm runter, stand nach dem Urlaubsputz wirklich wie neu da und war von mir (KFZ-Ingenieur) vorher penibelst überprüft worden.


    Es kam wie es kommen musste: Mittags der Anruf vom Freundlichen: \"DEKRA bemängelt Bremse hinten, Bremswirkung gut aber Beläge sind runter - sollen wir die gleich machen?\"


    Ich sagte, dass mir bewust sei, dass die Beläge nicht mehr neu sind, aber die Verschleißgrenze m.E. noch nicht erreicht sei und auch die Verschleißanzeige (Bremse hat an jedem Rad ein Belag mit Sensor) bislang nicht angesprochen hätte (d.h. üblicherweise noch mehr als 4mm Belagstärke).
    Ich bat darum, den Dekra-Prüfer zu überzeugen, dass der Verschleißzustand der Bremse dem Besitzer des top-gepflegten Wagens bekannt sei und dass die Beläge beim Erreichen der Verschleißgrenze selbstverständlich erneuert würden. D.h. Hinweis auf Bremsenverschleiß im Protokoll, aber Plakette bitte zuteilen.


    Nach wenigen Sekunden der erneute Rückruf: \"Keine Plakette, der Prüfer besteht auf Erneuern, ein Belag ohne Verschleißanzeiger sei definitiv unter der Verschleißgrenze des Herstellers (=2mm). Sollen wir das erledigen?\"


    Ich verneinte, da ich dies mit einem befreundeten KFZ-Meister selber erledigen kann.


    Nun das Problem: Ich habe neue Beläge verbaut und die alten vermessen. Ergebnis: Alle vier Beläge der HA sehr gleichmäßig abgenutz auf ca. 5mm (Belag ohne Rückenplatte), weshalb auch die Verschleißanzeige noch nicht aktiv geworden ist.
    Keine Spur von einem Belag, der unter der Verschleißgrenze des Herstellers (2,5mm) ist.


    Was kann man gegen so ein HU-(Fehl-)Gutachten tun?
    Ich bin echt sauer darüber, denn es bleibt der Verdacht, dass hier im Sinne der Werkstatt versucht wurde, Mängel zu finden, die das Fahrzeug gar nicht hat.


    Besonders die Nachprüfung und deren Kosten (ca. €15,-) nerven mich, da ich der Meinung bin, dass der Ermessensspielraum des Prüfers hier überschritten wurde.


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen bzw. weiß Rat was man in so einem Fall tun kann ?


    Viele Grüße und Dank für Antworten,
    Harald

  • Hallo 107er-Freunde,


    ich hätte da mal ´ne (OT-)Frage.


    Ich hatte mein Alltagsfahrzeug (VW, 5Jahre alt) diesmal beim Freundlichen im Ort zur AU/HU(DEKRA). Eigentlich mach ich das nicht, weil ich immer \"Koppelgeschäfte\" befürchte, aber das \"August-Spezial Angebot\" HU+AU für €69,- war günstig und bequem. Das Auto hat 58tkm runter, stand nach dem Urlaubsputz wirklich wie neu da und war von mir (KFZ-Ingenieur) vorher penibelst überprüft worden.


    Es kam wie es kommen musste: Mittags der Anruf vom Freundlichen: \"DEKRA bemängelt Bremse hinten, Bremswirkung gut aber Beläge sind runter - sollen wir die gleich machen?\"


    Ich sagte, dass mir bewust sei, dass die Beläge nicht mehr neu sind, aber die Verschleißgrenze m.E. noch nicht erreicht sei und auch die Verschleißanzeige (Bremse hat an jedem Rad ein Belag mit Sensor) bislang nicht angesprochen hätte (d.h. üblicherweise noch mehr als 4mm Belagstärke).
    Ich bat darum, den Dekra-Prüfer zu überzeugen, dass der Verschleißzustand der Bremse dem Besitzer des top-gepflegten Wagens bekannt sei und dass die Beläge beim Erreichen der Verschleißgrenze selbstverständlich erneuert würden. D.h. Hinweis auf Bremsenverschleiß im Protokoll, aber Plakette bitte zuteilen.


    Nach wenigen Sekunden der erneute Rückruf: \"Keine Plakette, der Prüfer besteht auf Erneuern, ein Belag ohne Verschleißanzeiger sei definitiv unter der Verschleißgrenze des Herstellers (=2mm). Sollen wir das erledigen?\"


    Ich verneinte, da ich dies mit einem befreundeten KFZ-Meister selber erledigen kann.


    Nun das Problem: Ich habe neue Beläge verbaut und die alten vermessen. Ergebnis: Alle vier Beläge der HA sehr gleichmäßig abgenutz auf ca. 5mm (Belag ohne Rückenplatte), weshalb auch die Verschleißanzeige noch nicht aktiv geworden ist.
    Keine Spur von einem Belag, der unter der Verschleißgrenze des Herstellers (2,5mm) ist.


    Was kann man gegen so ein HU-(Fehl-)Gutachten tun?
    Ich bin echt sauer darüber, denn es bleibt der Verdacht, dass hier im Sinne der Werkstatt versucht wurde, Mängel zu finden, die das Fahrzeug gar nicht hat.


    Besonders die Nachprüfung und deren Kosten (ca. €15,-) nerven mich, da ich der Meinung bin, dass der Ermessensspielraum des Prüfers hier überschritten wurde.


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen bzw. weiß Rat was man in so einem Fall tun kann ?


    Viele Grüße und Dank für Antworten,
    Harald

  • Die \"TÜV\" Prüfungen kosten die Werkstätten nur Geld....das holen sie sich halt so wieder.


    Darum nehme ich mir die Zeit mein Auto bei der GTÜ selbst vorzuführen und ein Prüfer wird sich hüten, mir Unsinn zu erzählen.


    Gruß
    Willy

  • Die \"TÜV\" Prüfungen kosten die Werkstätten nur Geld....das holen sie sich halt so wieder.


    Darum nehme ich mir die Zeit mein Auto bei der GTÜ selbst vorzuführen und ein Prüfer wird sich hüten, mir Unsinn zu erzählen.


    Gruß
    Willy

  • Melde den Betrieb bei der Innung und moniere die Prüfung an höchster Stelle bei der Dekra (Hauptverwaltung). Wenn sie sich bockig verhalten, was ich mir nicht vorstellen kann, kannst Du immer noch mit den Medien drohen. Es macht sich aber allemal gut, wenn die Beläge ein Dritter gewechselt hat, der im Zweifelsfall auch als Zeuge benannt werden kann.


    Ach ja, dann gibt es da ja auch noch die Schiedsstelle des Kfz-Handwerks. An die kann man sich auch wenden, wenn man nicht gleich ein Gericht anrufen möchte.


    Micha

  • Melde den Betrieb bei der Innung und moniere die Prüfung an höchster Stelle bei der Dekra (Hauptverwaltung). Wenn sie sich bockig verhalten, was ich mir nicht vorstellen kann, kannst Du immer noch mit den Medien drohen. Es macht sich aber allemal gut, wenn die Beläge ein Dritter gewechselt hat, der im Zweifelsfall auch als Zeuge benannt werden kann.


    Ach ja, dann gibt es da ja auch noch die Schiedsstelle des Kfz-Handwerks. An die kann man sich auch wenden, wenn man nicht gleich ein Gericht anrufen möchte.


    Micha

  • Sowas würde hier in der Schweiz keinem einfallen. Da sieht es nämlich so aus, wenn du mit Bremsen kommst die länger im Auto sind als von der Werkstatt zur Prüfstelle incl. Bremsflüssigkeit (Siedepunktmessung) kannst gleich wieder heim fahren, ganz gleich ob Verschelissgrenze oder nicht.

    Wenn dereinst die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist,
    werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.

  • Sowas würde hier in der Schweiz keinem einfallen. Da sieht es nämlich so aus, wenn du mit Bremsen kommst die länger im Auto sind als von der Werkstatt zur Prüfstelle incl. Bremsflüssigkeit (Siedepunktmessung) kannst gleich wieder heim fahren, ganz gleich ob Verschelissgrenze oder nicht.

    Wenn dereinst die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist,
    werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.

  • Ich würde gar nichts monieren, denn der Prüfer baut weder
    Bremsbeläge aus, geschweige denn misst sie nach.
    Er orientiert sich an sog. Verschleissblechen die zwischen
    den Belägen im außenliegenden Bereich sind. Und wenn
    halt da nur 2mm Luft ist, ist es halt so. Zeichen für .......
    verschlissene Bremsscheiben.


    Gruß Robert

  • Ich würde gar nichts monieren, denn der Prüfer baut weder
    Bremsbeläge aus, geschweige denn misst sie nach.
    Er orientiert sich an sog. Verschleissblechen die zwischen
    den Belägen im außenliegenden Bereich sind. Und wenn
    halt da nur 2mm Luft ist, ist es halt so. Zeichen für .......
    verschlissene Bremsscheiben.


    Gruß Robert


  • Ich hatte ein ähnliches Spiel bei einem GÜS Prüfer ,
    war Bremsbeläge am Motorrad


    als ich die alten ausbaute ,sie mit den neuen verglich ..
    selbiges Spiel
    (war aber nur Eintrag Beläge an Verschleissgrenze,
    Tüv hab ich bekommen)


    als ich dem Prüfer die Beläge gezeigt hab hat er sich entschuldigt..
    Fehler passieren..


    er meinte nur bei absoluter Mindestbelagstärke dürfte er
    --könnte er die Plakette verweigern..


    das was Du hast ist einfach Betrug.
    möglichst (bei Haftpflichtversicherung ) anzeigen und zwar den Prüfer


    sowas ist einfach nur eine Frechheit..



    mfg


    Peter


  • Ich hatte ein ähnliches Spiel bei einem GÜS Prüfer ,
    war Bremsbeläge am Motorrad


    als ich die alten ausbaute ,sie mit den neuen verglich ..
    selbiges Spiel
    (war aber nur Eintrag Beläge an Verschleissgrenze,
    Tüv hab ich bekommen)


    als ich dem Prüfer die Beläge gezeigt hab hat er sich entschuldigt..
    Fehler passieren..


    er meinte nur bei absoluter Mindestbelagstärke dürfte er
    --könnte er die Plakette verweigern..


    das was Du hast ist einfach Betrug.
    möglichst (bei Haftpflichtversicherung ) anzeigen und zwar den Prüfer


    sowas ist einfach nur eine Frechheit..



    mfg


    Peter

  • Mich wuerde echt mal interessieren wie stichhaltig die Berechtigung des TUEVs (bzw. HU) wirklich ist. Schliesslich gibt es Laender, die ueber diese Institution nicht verfuegen - geschehen dort belegbar wirklich mehr Unfaelle durch grottenhafte Fz? Und wie sieht es mit der AU aus? Auch diese wurde teils wieder abgeschafft - aus Einsicht vermutlich.


    Gruss


    Frenek


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : frenek on 04-09-2007 02:11 ]

  • Mich wuerde echt mal interessieren wie stichhaltig die Berechtigung des TUEVs (bzw. HU) wirklich ist. Schliesslich gibt es Laender, die ueber diese Institution nicht verfuegen - geschehen dort belegbar wirklich mehr Unfaelle durch grottenhafte Fz? Und wie sieht es mit der AU aus? Auch diese wurde teils wieder abgeschafft - aus Einsicht vermutlich.


    Gruss


    Frenek


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : frenek on 04-09-2007 02:11 ]

  • ...ein deutsches Gericht wird nicht an der Belagstärkenprüfung eines TÜV-Prüfers herumnörgeln - und das Argument des noch ausreichenden Belages verblasst vor dem Hintergrund der Erhaltung unbedingter Verkehrssicherheit...


    Vergiss es ... und halte bei der Nachprüfung Werkstatt und Prüfer die ausgebauten Altteile unter die Nase - mit der Bemerkung, daß Du nicht bereit bist, die ungerechtfertigten Mehrkosten der Nachprüfung zu bezahlen...aber auch hier wirst Du nur Unverständnis ernten, da es sich um Teile zur Erhaltung der Verkehrssichheit handelt, deren austausch alsbald angestanden hätte...und das nächste Mal wieder selber zum TÜV... [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]

  • ...ein deutsches Gericht wird nicht an der Belagstärkenprüfung eines TÜV-Prüfers herumnörgeln - und das Argument des noch ausreichenden Belages verblasst vor dem Hintergrund der Erhaltung unbedingter Verkehrssicherheit...


    Vergiss es ... und halte bei der Nachprüfung Werkstatt und Prüfer die ausgebauten Altteile unter die Nase - mit der Bemerkung, daß Du nicht bereit bist, die ungerechtfertigten Mehrkosten der Nachprüfung zu bezahlen...aber auch hier wirst Du nur Unverständnis ernten, da es sich um Teile zur Erhaltung der Verkehrssichheit handelt, deren austausch alsbald angestanden hätte...und das nächste Mal wieder selber zum TÜV... [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]

  • Zitat


    On 2007-09-04 02:10, frenek wrote:
    Mich wuerde echt mal interessieren wie stichhaltig die Berechtigung des TUEVs (bzw. HU) wirklich ist. Schliesslich gibt es Laender, die ueber diese Institution nicht verfuegen - geschehen dort belegbar wirklich mehr Unfaelle durch grottenhafte Fz? Und wie sieht es mit der AU aus? Auch diese wurde teils wieder abgeschafft - aus Einsicht vermutlich.


    Gruss


    Frenek


    Hallo Bengt,


    vor einiger Zeit stand ich in Los Angeles zwei Stunden auf der Autobahn ... im Regen. Da ging gar nichts mehr. Slickartig abgefahrene Reifen auf vielen Autos, nicht funktionierende Wischer, eingeschlagene Seitenbeleuchtungen, panische Fahrer, riesige Lastwagen, die nur noch Schrittgeschwindigkeit fuhren...


    ...dann doch lieber 40 Fahrstunden und alle zwei Jahre ein quengelnder TÜV...


    Ulrich [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]

  • Zitat


    On 2007-09-04 02:10, frenek wrote:
    Mich wuerde echt mal interessieren wie stichhaltig die Berechtigung des TUEVs (bzw. HU) wirklich ist. Schliesslich gibt es Laender, die ueber diese Institution nicht verfuegen - geschehen dort belegbar wirklich mehr Unfaelle durch grottenhafte Fz? Und wie sieht es mit der AU aus? Auch diese wurde teils wieder abgeschafft - aus Einsicht vermutlich.


    Gruss


    Frenek


    Hallo Bengt,


    vor einiger Zeit stand ich in Los Angeles zwei Stunden auf der Autobahn ... im Regen. Da ging gar nichts mehr. Slickartig abgefahrene Reifen auf vielen Autos, nicht funktionierende Wischer, eingeschlagene Seitenbeleuchtungen, panische Fahrer, riesige Lastwagen, die nur noch Schrittgeschwindigkeit fuhren...


    ...dann doch lieber 40 Fahrstunden und alle zwei Jahre ein quengelnder TÜV...


    Ulrich [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]

  • Was ist denn bitte \"noch ausreichende Belagstaerke\" - vor allem vor dem Hintergrund \"zum Zeitpunkt der Pruefung\"...?
    Wenn zum Zeitpunkt der Pruefung - und nur dann - noch eben jene ausreichende Belagstaerke vorhanden war - darf dann die Plakette verweigert werden?


    Gruss


    Frenek

  • Was ist denn bitte \"noch ausreichende Belagstaerke\" - vor allem vor dem Hintergrund \"zum Zeitpunkt der Pruefung\"...?
    Wenn zum Zeitpunkt der Pruefung - und nur dann - noch eben jene ausreichende Belagstaerke vorhanden war - darf dann die Plakette verweigert werden?


    Gruss


    Frenek