Der Thread \"Fahrzeugkauf nicht nur in den Neuen Bundesländern...\" wurde erwartungsgemäss vom obersten Tugendwächter dieses Forums \'entsorgt\', sorry, verschoben.
Warum mir dieses Thema so am Herzen liegt? Ich habe 1986 live erlebt, wie ein Bekannter sich seinen Jugentraum erfüllte und einen anzeigenmässig herausgeputzten XK 140 als \"1 bis 2\" - Klassiker kaufte. \"Bis 2\" bedeutete, dass er nach dem Kauf noch fast 20.000 Mark in Mechanik-Reparaturen zu investieren hatte, um dieses Auto überhaupt durch den TÜV zu kriegen. Auch lagen erhebliche Durchrostungen vor. Kurzum: Er hatte einen Nervenzusammenbruch.
Mein Bekannter ging vor Gericht. Zunächst konnte der Verkäufer - so wie Chris hier im Forum - noch feist lachen. Das zuständige LG-Frankfurt wies seine Klage ab. Das OLG-Frankfurt sah die Sache dann aber anders. Es hatte \"der Klage dem Grunde nach stattgegeben\".
Die Klage kostete den Verkäufer am Ende über 25.000 Mark an Schadenersatz und Kosten für das Verfahren.
Urteil vom 02.11.1988 - 17 U 1 48/87; nachzulesen in der \"Neuen Juristischen Wochenschrift\" (Ausgabe 17 vom 26. April 1989).
Sind seither Goldene Zeiten für Oldtimerkäufer angebrochen? Nein, doch zum Bedauern bersteht kein Anlass. Schliesslich lässt sich das Kaufrisiko selbstverantwortlich minimieren. Und Niemand wird gezwungen, Schrott zum \"1 bis 2\"- Preis zu kaufen.
Dieser Grundsatz scheint von jenen, die Behütung in allen Lebenslagen fordern und die Verantwortung für das eigene Tun auf andere abwälzen, in Vergessenheit geraten zu sein.
Profitieren könnte ein aufs Kreuz gelegter SL-Käufer - wie hier im Forum beschrieben - dennoch vom Frankfurter Urteil: Wenn wieder mal ein Verkäufer Jemandem eine 3 für eine 1 vormacht oder gemacht hat, erzählt man ihm am besten die XK 140 Story und legt ihm die Fotokopie des Urteils bei...
Detlef
[ Diese Nachricht wurde editiert von : ZwoachtzigSL on 30-12-2005 14:37 ]