Neue Fuchs-Felgen 15\"

  • Tach Ihr Allwissenden,


    macht mich schlau.


    In der neuen Zeitung des 107-SL-Clubs stehts: Der VDH hat es geschafft, dass die Fuchs-Felgen noch einmal produziert werden. Diesmal jedoch nicht in der alten Original-Größe von 14" sondern in der Größe von 15". Mit der neuen Größe schließlich ist ein wesentlich vereinfachter Reifenkauf möglich.


    So weit, so gut.


    Ebenfalls der neuen Club-Zeitung beigelegt ist auch ein Heft von DEUVET. Dort wird beschrieben unter welchen Umständen ein H-Kennzeichen erteilt wird (oder auch nicht). Jedenfalls führt eine Änderung der Reifengröße zur Versagung des H-Kennzeichens.


    Zusammen bedeutet das dann also: Wenn 15" Fuchs-Felgen, dann kein H-Kennzeichen.


    Richtig oder falsch?


    [addsig]

  • Tach Ihr Allwissenden,


    macht mich schlau.


    In der neuen Zeitung des 107-SL-Clubs stehts: Der VDH hat es geschafft, dass die Fuchs-Felgen noch einmal produziert werden. Diesmal jedoch nicht in der alten Original-Größe von 14" sondern in der Größe von 15". Mit der neuen Größe schließlich ist ein wesentlich vereinfachter Reifenkauf möglich.


    So weit, so gut.


    Ebenfalls der neuen Club-Zeitung beigelegt ist auch ein Heft von DEUVET. Dort wird beschrieben unter welchen Umständen ein H-Kennzeichen erteilt wird (oder auch nicht). Jedenfalls führt eine Änderung der Reifengröße zur Versagung des H-Kennzeichens.


    Zusammen bedeutet das dann also: Wenn 15" Fuchs-Felgen, dann kein H-Kennzeichen.


    Richtig oder falsch?


    [addsig]

  • Hi Ralf,
    nach meinen Infos gab es die nur als Zubehör von DC...aber auch ein Radio ist Original Zubehör und das sollte doch gestattet sein.
    Gruß Willy

  • Hi Ralf,
    nach meinen Infos gab es die nur als Zubehör von DC...aber auch ein Radio ist Original Zubehör und das sollte doch gestattet sein.
    Gruß Willy

  • Hi, ich würde das entspannt sehen - bei vielen Felgen "kann" die Änderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, "muß" aber nicht...man erhält dann ein sog. "Mitführgutachten", das halt auf Verlangen vorgezeigt werden muß.


    Wenn die Möglichkeit besteht, bei den original 7x15-Füchsen so vorzugehen, ist es doch wunderbar:


    Die Dinger sind im Mitführgutachten genehmigt, zur H-Abnahme fährt man halt dann (wenn der TÜV bei vorheriger Erkundigung unbedingt darauf besteht und auch andere TÜV-Stellen zicken sollten) mit den 6,5x14 vor, holt sich so seine H-Nummer und wechselt dann halt wieder auf die 7x15... [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif][Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon21.gif]


    Gruß Gerald

  • Hi, ich würde das entspannt sehen - bei vielen Felgen "kann" die Änderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, "muß" aber nicht...man erhält dann ein sog. "Mitführgutachten", das halt auf Verlangen vorgezeigt werden muß.


    Wenn die Möglichkeit besteht, bei den original 7x15-Füchsen so vorzugehen, ist es doch wunderbar:


    Die Dinger sind im Mitführgutachten genehmigt, zur H-Abnahme fährt man halt dann (wenn der TÜV bei vorheriger Erkundigung unbedingt darauf besteht und auch andere TÜV-Stellen zicken sollten) mit den 6,5x14 vor, holt sich so seine H-Nummer und wechselt dann halt wieder auf die 7x15... [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif][Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon21.gif]


    Gruß Gerald

  • ..., holt sich so seine H-Nummer und wechselt dann halt wieder auf die 7x15...



    Soso, dies ist also der Stil in Eurem Forum. Ich werde prüfen, ob die o.a. Aussage den Tatbestand der Aufforderung zur Erschleichung steuerlicher Vorteile erfüllt.


    Wir hören voneinander
    H. Beck

  • ..., holt sich so seine H-Nummer und wechselt dann halt wieder auf die 7x15...



    Soso, dies ist also der Stil in Eurem Forum. Ich werde prüfen, ob die o.a. Aussage den Tatbestand der Aufforderung zur Erschleichung steuerlicher Vorteile erfüllt.


    Wir hören voneinander
    H. Beck


  • Lieber H. Beck,


    hier muss ein Missverständnis vorliegen.


    Es geht mitnichten um die Erschleichung geringfügiger Steuervorteile, sondern um die Anerkennung als technisches Kulturgut.


    Unzweifelhaft stellt die Baureihe 107 eine Ausnahmeerscheinung unter den zweisitzigen deutschen Cabrios der 70er und 80er Jahre dar, deren Alltagsbetrieb nicht durch Probleme bei der Beschaffung eines zeithistorisch korrekten Reifenformats behindert werden sollte.


    Da überraschenderweise nicht jedem TÜV-Prüfer bekannt ist, dass einige Reifenformate kaum noch verfügbar sind, muss hier Abhilfe geschaffen werden. Ein steinharter Uralt-Reifen erfüllt schließlich ebensowenig die Vorgaben der Überwachungsaufsicht.


    Ich bitte höflichst um Kenntnisnahme dieses Sachverhalts.


    MfG
    Michael


  • Lieber H. Beck,


    hier muss ein Missverständnis vorliegen.


    Es geht mitnichten um die Erschleichung geringfügiger Steuervorteile, sondern um die Anerkennung als technisches Kulturgut.


    Unzweifelhaft stellt die Baureihe 107 eine Ausnahmeerscheinung unter den zweisitzigen deutschen Cabrios der 70er und 80er Jahre dar, deren Alltagsbetrieb nicht durch Probleme bei der Beschaffung eines zeithistorisch korrekten Reifenformats behindert werden sollte.


    Da überraschenderweise nicht jedem TÜV-Prüfer bekannt ist, dass einige Reifenformate kaum noch verfügbar sind, muss hier Abhilfe geschaffen werden. Ein steinharter Uralt-Reifen erfüllt schließlich ebensowenig die Vorgaben der Überwachungsaufsicht.


    Ich bitte höflichst um Kenntnisnahme dieses Sachverhalts.


    MfG
    Michael

  • Moin


    bei Verwendung anderer Felgen und Reifen wir das H-Kennzeichen nicht verweigert, habe ich selbst.
    Fahre 225/50 x 15 auf zeitgenössischen BBS-Felgen auf 72er 350SL


    Ein ordnungsgemässer Eintrag der Reifen und Felgengröße ist
    aber erforderlich. [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]


    Die Antwort von Beck hat niemanden zu beunruhigen [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]


    Kleiner Wichtigtuer, wollte sich nur aufpusten,
    von dem wird man nichts mehr hören,
    wenn er nicht ganz dumm sein sollte. [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]


    Gruß Jean


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : Jean on 06-02-2004 22:02 ]

  • Moin


    bei Verwendung anderer Felgen und Reifen wir das H-Kennzeichen nicht verweigert, habe ich selbst.
    Fahre 225/50 x 15 auf zeitgenössischen BBS-Felgen auf 72er 350SL


    Ein ordnungsgemässer Eintrag der Reifen und Felgengröße ist
    aber erforderlich. [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]


    Die Antwort von Beck hat niemanden zu beunruhigen [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]


    Kleiner Wichtigtuer, wollte sich nur aufpusten,
    von dem wird man nichts mehr hören,
    wenn er nicht ganz dumm sein sollte. [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]


    Gruß Jean


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : Jean on 06-02-2004 22:02 ]

  • Moin, ich noch einmal.


    Damit auch jeder von Euch es noch einmal nachlesen kann,
    habe hier schnell einen Auszug aus meinen Unterlagen gezogen,
    könnte auch alle Infos zur H-Zulassung nachreichen. [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif][Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif][Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]


    Was sich doch alles so ansammelt, wenn man das Hobby
    seit mehr als 26 Jahren betreibt.


    Gruß Jean



    Reifen/Räder


    Folgende Voraussetzungen sind der Begutachtung zugrunde zu legen:



    Originalausrüstung oder zeitgenössisches Zubehör, das der StVZO entspricht.
    Nur dem Erstzulassungszeitraum entsprechend zeitgemäße und mögliche Umrüstungen (Liste A aus altem § 36 StVZO beachten, z.B. grüne TÜVIS).
    Werksfreigegebene Umrüstungen
    Reifengröße max. 2 „Nummern“ breiter als am Original.
    Beispiel: MG-B, Grundausstattung: 165SR14 mögliche Umrüstung: 185/70SR14 (Felgenbreite beachten!).
    Umrüstungen, die nachweislich bereits vor 20 Jahren, bezogen auf den Zeitpunkt der Oldtimerbegutachtung, vorschriftsmäßig durchgeführt worden sind.
    Umbereifungen von Diagonal- auf Radial-Reifen sind grundsätzlich möglich.
    Unterschiedliche Reifengrößen vorne/hinten nur, wenn ab Werk bereits vorgesehen oder im Räderkatalog bzw. zeitgenössischen Prüfberichten aufgelistet (also keine „Hot-Rod-Fahrzeuge&#8220[Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif].
    Alle im Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp aufgeführten Umrüstungen sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen waren

  • Moin, ich noch einmal.


    Damit auch jeder von Euch es noch einmal nachlesen kann,
    habe hier schnell einen Auszug aus meinen Unterlagen gezogen,
    könnte auch alle Infos zur H-Zulassung nachreichen. [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif][Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif][Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]


    Was sich doch alles so ansammelt, wenn man das Hobby
    seit mehr als 26 Jahren betreibt.


    Gruß Jean



    Reifen/Räder


    Folgende Voraussetzungen sind der Begutachtung zugrunde zu legen:



    Originalausrüstung oder zeitgenössisches Zubehör, das der StVZO entspricht.
    Nur dem Erstzulassungszeitraum entsprechend zeitgemäße und mögliche Umrüstungen (Liste A aus altem § 36 StVZO beachten, z.B. grüne TÜVIS).
    Werksfreigegebene Umrüstungen
    Reifengröße max. 2 „Nummern“ breiter als am Original.
    Beispiel: MG-B, Grundausstattung: 165SR14 mögliche Umrüstung: 185/70SR14 (Felgenbreite beachten!).
    Umrüstungen, die nachweislich bereits vor 20 Jahren, bezogen auf den Zeitpunkt der Oldtimerbegutachtung, vorschriftsmäßig durchgeführt worden sind.
    Umbereifungen von Diagonal- auf Radial-Reifen sind grundsätzlich möglich.
    Unterschiedliche Reifengrößen vorne/hinten nur, wenn ab Werk bereits vorgesehen oder im Räderkatalog bzw. zeitgenössischen Prüfberichten aufgelistet (also keine „Hot-Rod-Fahrzeuge&#8220[Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif].
    Alle im Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp aufgeführten Umrüstungen sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen waren

  • ...also keine „Hot-Rod-Fahrzeuge“.


    Schlechtes Beispiel, Jean! Diese stellen nehmlich wieder eine Besonderheit dar, weil sie als Zeitzeugen eingestuft werden. Die Umbauten erfolgten zumeist in den späten Vierzigern und Fünfzigern, somit erfüllen sie den Passus, das als historisch einzuordnen ist, was bereits min. zwanzig Jahre vor Begutachtungstermin eingetragen und für den Verkehr zugelassen wurde, darf nicht vom Prüfer abgelehnt werden. Da die Prüfer in der Praxis diese Regeln aber seeeeehr individuell auslegen, lohnt ein Zweitbesuch bei einer anderen Prüfstation eigentlich immer! [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_smile.gif]


    @ Garf.: Die komplette Liste der Bestimmungen steht seit rund zwei Jahren bei uns online (erst Garage, jetzt bei mir), aber das wußtest Du als regelmäßiger Besucher ja sicherlich. [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]


    @ Hr. Beck: Ich möchte die Gelegenheit nutzen Ihnen mitzuteilen, wie unendlich sympatisch mir Menschen Ihres Schlages doch sind! Da kommt doch gleich dieses unendliche tolle Feeling vom Stolz ein Deutscher zu sein auf! [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_mad.gif]


    Mit übverbordendem Sachverstand (H-Zulassung) zumindest hat Ihr Statement nicht viel gemein!

  • ...also keine „Hot-Rod-Fahrzeuge“.


    Schlechtes Beispiel, Jean! Diese stellen nehmlich wieder eine Besonderheit dar, weil sie als Zeitzeugen eingestuft werden. Die Umbauten erfolgten zumeist in den späten Vierzigern und Fünfzigern, somit erfüllen sie den Passus, das als historisch einzuordnen ist, was bereits min. zwanzig Jahre vor Begutachtungstermin eingetragen und für den Verkehr zugelassen wurde, darf nicht vom Prüfer abgelehnt werden. Da die Prüfer in der Praxis diese Regeln aber seeeeehr individuell auslegen, lohnt ein Zweitbesuch bei einer anderen Prüfstation eigentlich immer! [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_smile.gif]


    @ Garf.: Die komplette Liste der Bestimmungen steht seit rund zwei Jahren bei uns online (erst Garage, jetzt bei mir), aber das wußtest Du als regelmäßiger Besucher ja sicherlich. [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]


    @ Hr. Beck: Ich möchte die Gelegenheit nutzen Ihnen mitzuteilen, wie unendlich sympatisch mir Menschen Ihres Schlages doch sind! Da kommt doch gleich dieses unendliche tolle Feeling vom Stolz ein Deutscher zu sein auf! [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_mad.gif]


    Mit übverbordendem Sachverstand (H-Zulassung) zumindest hat Ihr Statement nicht viel gemein!