Frage zur H-Kennzeichen Zulassung

  • Hallo Leute,
    mein SL ist jetzt 30 Jahre alt und ich habe das für das H-Kennzeichen erforderliche Gutachten und den neuen TÜV-Bericht vorliegen. Da ich aber ein Wunschkennzeichen habe möchte, dass dem Auto würdig ist, muss ich noch etwas warten, bis das frei wird.


    Nun meine Frage(n):
    Wie lange kann ich mit der H-Zulassung warten?
    gibt es Fristen, die ich beachten muß, nicht dass ich dann irgendwann zwar mein Wunschkennzeichen bekomme, die auf der Zulassung aber sagen, "Ätsch das Gutachten gilt nun nicht mehr"?


    Und wie ist das mit der TÜV-Plakette. Das Fahrzeug hat jetzt zwar frisch TÜV, aber noch keine neue Plakette, da die, laut Aussage Prüfer, mit dem neuen Kennzeichen vergeben wird.
    TÜV hat er aber sowieso noch bis nächstes Jahr und fahren tu ich eh nur noch bis Ende des Monats. (04-10)


    Kann es sein, dass ich hier evtl. Probleme bekomme, bzw. die TÜV-Abnahme nicht mehr gilt, wenn ich das Auto erst später ummelde?


    Fragen über Fragen, aber ich bau auf EUCH und Eure Hilfe.


    Gruß FK

  • Hallo Leute,
    mein SL ist jetzt 30 Jahre alt und ich habe das für das H-Kennzeichen erforderliche Gutachten und den neuen TÜV-Bericht vorliegen. Da ich aber ein Wunschkennzeichen habe möchte, dass dem Auto würdig ist, muss ich noch etwas warten, bis das frei wird.


    Nun meine Frage(n):
    Wie lange kann ich mit der H-Zulassung warten?
    gibt es Fristen, die ich beachten muß, nicht dass ich dann irgendwann zwar mein Wunschkennzeichen bekomme, die auf der Zulassung aber sagen, "Ätsch das Gutachten gilt nun nicht mehr"?


    Und wie ist das mit der TÜV-Plakette. Das Fahrzeug hat jetzt zwar frisch TÜV, aber noch keine neue Plakette, da die, laut Aussage Prüfer, mit dem neuen Kennzeichen vergeben wird.
    TÜV hat er aber sowieso noch bis nächstes Jahr und fahren tu ich eh nur noch bis Ende des Monats. (04-10)


    Kann es sein, dass ich hier evtl. Probleme bekomme, bzw. die TÜV-Abnahme nicht mehr gilt, wenn ich das Auto erst später ummelde?


    Fragen über Fragen, aber ich bau auf EUCH und Eure Hilfe.


    Gruß FK

  • Na das ging ja schnell. :-)
    Nun ja, klar könnt ich das so handhaben, aber dass ich momentan mein Wunschkennzeichen nicht bekomme wusste ich ja nicht, als ich beim TÜV war.
    Somit ist das mit dem Prüfer fragen zwar nicht unmöglich, aber schwierig. Aber eine gute Idee. Danke für den Tip(p)


    Auf der Zulassung war ich gerade vorhin, aber wie Du dir sicher vorstellen kannst, möchte ich mich auf so eine Aussage nicht wirklich verlassen, zumal es die bestimmt nicht schriftlich gibt. Zumindest haben 3 Sachbearbeiter mit den Schultern gezuckt und gesagt, dass sie von Fristen nichts wuessten und nicht davon ausgehen, dass es welche gibt.


    Deshalb hier meine Frage an die Profis.


    Gruß Hans ebenfalls aus Hessen

  • Na das ging ja schnell. :-)
    Nun ja, klar könnt ich das so handhaben, aber dass ich momentan mein Wunschkennzeichen nicht bekomme wusste ich ja nicht, als ich beim TÜV war.
    Somit ist das mit dem Prüfer fragen zwar nicht unmöglich, aber schwierig. Aber eine gute Idee. Danke für den Tip(p)


    Auf der Zulassung war ich gerade vorhin, aber wie Du dir sicher vorstellen kannst, möchte ich mich auf so eine Aussage nicht wirklich verlassen, zumal es die bestimmt nicht schriftlich gibt. Zumindest haben 3 Sachbearbeiter mit den Schultern gezuckt und gesagt, dass sie von Fristen nichts wuessten und nicht davon ausgehen, dass es welche gibt.


    Deshalb hier meine Frage an die Profis.


    Gruß Hans ebenfalls aus Hessen

  • Hallo Hans,


    die Telefonnummer und der Name des Prüfers stehen auf dem Prüfbericht. Das sollte doch einfach sein, oder?


    Was ein TÜV-Gutachten angeht, ist dies zwei Jahre gültig, unabhängig davon, ob das Fahrzeug angemeldet ist oder nicht. Ein H-Gutachten hat kein Verfallsdatum.

  • Hallo Hans,


    die Telefonnummer und der Name des Prüfers stehen auf dem Prüfbericht. Das sollte doch einfach sein, oder?


    Was ein TÜV-Gutachten angeht, ist dies zwei Jahre gültig, unabhängig davon, ob das Fahrzeug angemeldet ist oder nicht. Ein H-Gutachten hat kein Verfallsdatum.

  • Königfrosch Hans, nimm dir ne 0815nummer und wenn dein Wunschkennzeichen zur Weihnachtszeit frei ist, meldeste einfach noch mal um.
    Schilderkosten und 2,50 Bearbeitungsgebühr und den 20er fürs WK.


    Stefan

  • Königfrosch Hans, nimm dir ne 0815nummer und wenn dein Wunschkennzeichen zur Weihnachtszeit frei ist, meldeste einfach noch mal um.
    Schilderkosten und 2,50 Bearbeitungsgebühr und den 20er fürs WK.


    Stefan

  • Hi Stefan,
    darüber hab ich auch schon nachgedacht, mit der Neuzulassung brauch ich aber auch wieder einen neuen Versicherungsvertrag, KFZ-Steuer usw. alles Rennerei.
    Und wen keine Fristen ablaufen, hab ich davon doch gar nichts? Zugelassen ist er momentan ja und TÜV hat er auch. Und Regen hat der eh noch nie gesehen, wird jetzt also bis zum Frühjahr auch nicht mehr gefahren.
    Was soll das denn dann bringen? ausser auf der sicheren Seite zu stehen.
    Gruß Hans

  • Hi Stefan,
    darüber hab ich auch schon nachgedacht, mit der Neuzulassung brauch ich aber auch wieder einen neuen Versicherungsvertrag, KFZ-Steuer usw. alles Rennerei.
    Und wen keine Fristen ablaufen, hab ich davon doch gar nichts? Zugelassen ist er momentan ja und TÜV hat er auch. Und Regen hat der eh noch nie gesehen, wird jetzt also bis zum Frühjahr auch nicht mehr gefahren.
    Was soll das denn dann bringen? ausser auf der sicheren Seite zu stehen.
    Gruß Hans

  • Hallo Hans,
    meines Wissens nach verfällt das Gutachten für das H-Kennzeichen nicht. Was mich wundert ist die Tatsache, daß der Prüfer Dir kein neues Siegel aufgeklebt hat.
    Habe letztens ein Auto von Dauer- auf Saison umgemeldet. Auf der Zulassungstelle brauchte ich nur eine neue Vers-Bestätigung, den letzten TÜV - Bericht und eine
    unterschriebene Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Sowie Kfz-Brief und Schein wegen Umschreibung. TÜV-Plakette hat die Zulassungsstelle dann neu vergeben.
    Vielleicht hilft Dir diese Info.
    Gruß Markus

  • Hallo Hans,
    meines Wissens nach verfällt das Gutachten für das H-Kennzeichen nicht. Was mich wundert ist die Tatsache, daß der Prüfer Dir kein neues Siegel aufgeklebt hat.
    Habe letztens ein Auto von Dauer- auf Saison umgemeldet. Auf der Zulassungstelle brauchte ich nur eine neue Vers-Bestätigung, den letzten TÜV - Bericht und eine
    unterschriebene Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Sowie Kfz-Brief und Schein wegen Umschreibung. TÜV-Plakette hat die Zulassungsstelle dann neu vergeben.
    Vielleicht hilft Dir diese Info.
    Gruß Markus

  • Hallo,


    ich verstehe nicht, wieso der TÜV-Prüfer dir nicht eine neue Plakette auf dein Saisonschild geklebt hat. Zugelassen ist dein Wagen ja noch!?
    Ansonsten würde ich es machen wie schon Stefan empfohlen. Dann bist du aus allem raus und hast unendlich Zeit, bis dein Wunschkenzeichen frei wird. Kann aber evtl. seeeehr lange dauern. ;)


    Martin

  • Hallo,


    ich verstehe nicht, wieso der TÜV-Prüfer dir nicht eine neue Plakette auf dein Saisonschild geklebt hat. Zugelassen ist dein Wagen ja noch!?
    Ansonsten würde ich es machen wie schon Stefan empfohlen. Dann bist du aus allem raus und hast unendlich Zeit, bis dein Wunschkenzeichen frei wird. Kann aber evtl. seeeehr lange dauern. ;)


    Martin