Hallo Leute,
mein SL ist jetzt 30 Jahre alt und ich habe das für das H-Kennzeichen erforderliche Gutachten und den neuen TÜV-Bericht vorliegen. Da ich aber ein Wunschkennzeichen habe möchte, dass dem Auto würdig ist, muss ich noch etwas warten, bis das frei wird.
Nun meine Frage(n):
Wie lange kann ich mit der H-Zulassung warten?
gibt es Fristen, die ich beachten muß, nicht dass ich dann irgendwann zwar mein Wunschkennzeichen bekomme, die auf der Zulassung aber sagen, "Ätsch das Gutachten gilt nun nicht mehr"?
Und wie ist das mit der TÜV-Plakette. Das Fahrzeug hat jetzt zwar frisch TÜV, aber noch keine neue Plakette, da die, laut Aussage Prüfer, mit dem neuen Kennzeichen vergeben wird.
TÜV hat er aber sowieso noch bis nächstes Jahr und fahren tu ich eh nur noch bis Ende des Monats. (04-10)
Kann es sein, dass ich hier evtl. Probleme bekomme, bzw. die TÜV-Abnahme nicht mehr gilt, wenn ich das Auto erst später ummelde?
Fragen über Fragen, aber ich bau auf EUCH und Eure Hilfe.
Gruß FK