Freunde,
für den, den es interessiert:
1.
Der Begriff "Sachverständiger" und damit auch der Begriff "Kfz-Sachverständiger" ist nicht gesetzlich geregelt und auch nicht geschützt. Es gibt auch keine allgemeinverbindliche Berufsordnung.
2.
Eine gesetzliche Gebührenordnung für aussergrichtlich tätige Sachverständige gibt es auch nicht. Die Vergütung des gerichtlich bestellten Sachverständigen ist im JVEG gesetzlich geregelt.
3.
Die Gerichte haben jedoch in der Rechtsprechung zum Wettbewerbsrecht und insbesondere dem Schadensersatzrecht und zur Vergütung des aussergerichtlichen tätigen Sachverständigen in unterschiedlicher Form Mindestanforderungen zur Qualifikation aufgestellt, wonach mindestens eine kraftfahrzeugspezifische Ausbildung in allgemein annerkannter Form (z.B. Kfz-Meister) erfolgreich absolviert worden sein muss.
4.
Die nächste Stufe der Qualifikationsanforderungen stellen die Mitgliedschaftsbedingungen von (allgemeinen) Sachverständigenverbänden dar, welche mindestens einen Abschluss und Praxis als Kfz-Meister fordern oder den einschlägigen Abschluss als Dipl.-Ing.
5.
Darüber angesiedelt sind die durch diverse Einrichtungen "zertifizierten Sachverständigen". Zu den Anforderungen gem obiger Ziffer 4. kommen erfolgreich durchlaufene Weiterbildungen, theoretische und praktische Tätigkeitsnachweise und eine Prüfung hinzu.
6.
Die höchste Stufe der Überprüfung und dem Nachweis der Qualifikation als Sachverständiger bildet die sog. "öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger" durch die Kammern. Die Anforderunge zu den obigen Ziffern 4. und 5. werden dort verschärft geprüft und besonderer Wert auf den Nachweis einer einschlägigen Ausbildung in der Theorie und Praxis gelegt. Deren Anzahl ist nach dem Bedarf in einem Kammerbezirk beschränkt. Gerichte greifen in der Regel auf diese Sachverständigen zurück.
Welche Qualifikationsanforderungen man selbst an einen Sachverständigen stellt, ist jedem selbst überlassen. Der überwiegende Teil der qualifizierten Sachverständigen - wegen der Bedarfsbeschränkung - ist nicht ö.b.u.v. und muss es auch nicht sein, so dass ein Umkehrschluss falsch wäre.
Wichtig ist nach meiner Auffassung, dass der Kfz-Sachverständige beim Thema Oldtimer "einschlägig" Qualifiziert ist, also im Bereich der "technischen Oldtimerbegutachtung und und deren Bewertung" tätig ist und Berufspraxis hat. Die in der Praxis garnicht seltene "Krönung" ist natürlich ein SV, welcher sich durch sein eigenes Hobby gerade besonders mit dem zu begutachtenden Fahrzeugtyp (z.B. 107er) auskennt.
Wer nicht gerade ein Gutachten eines anerkannten Kfz-SV benötigt, kann zweiffellos auch auf den Rat anderer "Fachkundiger" vertrauen, wobei nach meiner Auffassung auch dort eine "einschlägige" technische Qualifikation im Kfz-Bereich mit Schwerpunkt Oldtimer eine Mindestanforderung sein sollte. Relativ neu ist z.B. der von den Handwerkskammern geprüfte "Fachbetrieb für historische Fahrzeuge". Der dortige Kfz-Meister ist sicherlich eine Alternative zum SV.
So, wie es leider eine Mehrzahl von unqualifizierten "Kfz-SV" gibt, so gibt es leider noch mehr angebliche "Oldtimerkenner", "107er-Kenner" u.s.w., welche dann - Beispiele siehe in diesem Thread - bereits der Nachfrage, worauf sie ihre Kompetenz stützen, nicht standhalten.
Der (Oldtimer-)Freund oder Clubkammerad, welcher einem hilfreich zur Seite steht, ist sicher einer der häufigsten und auch angenehmsten "Begleiter" beim 107er-Kauf. Man muss sich aber bewusst sein, dass er - wenn er die obigen Mindestanforderungen nicht erfüllt - nur die freundliche Unterstützung eines Laien ist. Dabei kann aber der 107er-erfahrene Laie durchaus mehr Kenntnisse haben als der Kfz-Meister aus der Reparaturannahme in Autohaus oder der gemeine Kfz-SV.
Grüsse
HUBI
[ Diese Nachricht wurde editiert von : the-real-HUBI on 30-12-2010 14:39 ]