Viele Versicherer behaupten -unter bewußt falscher Darlegung der Rechtslage- so lange nicht oder nur eingeschränkt einstandspflichtig zu sein, bis man unmißverständlich deutlich macht, nach Ablauf der letzten gesetzten Zahlungsfrist ohne weitere Ankündigung Klage zu erheben.
Dann wird ohne Kommentar gezahlt.
Für uns Anwälte ist das umso ärgerlicher, als wir kraft entsprechender Kenntnis der Rechtslage die auf Regulierungsvermeidung gerichtete Argumentationsschiene der Versicherung von vornherein als unsinnig erkennen und in häufig aufwändigem Schriftverkehr mit Sachbearbeitern über die Regulierung streiten müssen, die selbst nicht glauben, was sie da schreiben sondern offenbar lediglich nach der Order handeln, die Regulierungsaufwändungen so gering zu halten, wie es ohne Gerichtsverfahren eben möglich ist.
Da werden auch gern mal die eigenen Versicherungsbedingungen oder Gerichtsurteile falsch zitiert - vielleicht glaubt´s die andere Seite ja, ohne nachzulesen. [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_confused.gif]
Ein Verfall der Moral!
Gruß, Heinz
[ Diese Nachricht wurde editiert von : astral on 25-10-2008 17:50 ]