Interessante Fragestellung, meine spontane Meinung:
... ist doch \'ne T-Einmündung, die Straßenbreite ist ausreichend, also dürfen die Autos wie abgebildet parken. Da macht die \"Trachtengruppe\" gar nichts (sind außerdem nicht für den ruhenden Verkehr zuständig). Nur beim Parken gegenüber muss meines Wissens ein Abstand von 5 m von der Einmündung eingehalten werden.
In Punkto Vorfahrt bin ich unsicher, sicherlich ist der Zeitpunkt wichtig, wer zuerst in der Engstelle (parallel zu den parkenden Autos) ist:
zu 1.
Rot hat Vorfahrt
zu 2.
- wenn Grün vor Rot in der Engestelle hat Grün Vorfahrt, wobei Rot schon die Chance haben muss anzuhalten, sonst Nötigung.
zu 3.
- wenn Rot vor Grün in der Engestelle ist, darf Rot zuerst fahren, was ich aber nicht unbedingt als Vorfahrt bezeichnen würde.
Vorsichtshalber würde vor der Einmündung stehenbleiben um sicherzugehen, dass Grün das auch so sieht.
Falls Grün einfach \"reinzieht\" wenn ich in der Engstelle, würde ich das als Nötigung ansehen.
Wenns bei 2. oder 3. kracht, wird die Schuld wohl je nach Situation geteilt. Also immer sicherer, man einigt sich vorher!
Gruss Detlef
PS: Bin kein Rechtsfuzzi und hab\' den Lappen erst seit 24 J.