Beileidsbekundung zum Fahrverbot

  • Ach übrigens,:(


    mein aufrichtiges Beileid an die Saisonkennzeichen-Fahrer.
    Das war heute mal wieder ein Super-Tag zum Cruisen:p:p:p
    Dann ist es mal wieder vorbei mit "Gleichgesinnte im öffentlichen Straßenverkehr treffen":(


    :wink:


    Saisonkennzeichen Fahrzeuge müssen auf Privatgrund überwintern...


    und zwar in einem sicheren „Einstellraum“, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das könne etwa eine Garage oder ein Innenhof mit Tor sein. Nur dann greife zum Beispiel nach einem Fahrzeugdiebstahl die sogenannte Ruheversicherung.Außerdem kann öffentliches Parken mit abgelaufenem Saisonkennzeichen laut der Hamburger Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen ein Bußgeld von 40 Euro nach sich ziehen. Dazu kommen mögliche Abschleppkosten.Außerhalb der Zulassungszeit sind Fahrten mit einem Saisonfahrzeug tabu: Für Unfälle und andere Schäden, die sich dabei ereignen, besteht dann kein Versicherungsschutz.



    (Quelle:http://www.berliner-kurier.de)