Hallo liebe Mercedesfreunde,
ich habe zu meinem 70. Geburtstag meinen Traumwagen, nach langen Jahren des Wartens durch mein Leben in der damaligen DDR, einen Mercedes 280 SL
Baujahr 1985 geschenkt bekommen. Erstzulassung = 27.06.1985 in Mettmann.
Danach wurde dieser in die USA nach Kalifornien verkauft. Erst 2013 kaufte ein
deutscher Oldtimer-Händler den Wagen zurück. Der amerikanische KFZ-Brief wurde in den USA vernichtet u. ich habe jetzt nichts für den TÜV in Deutsch-
land (Vollgutachten und dann Zulassung). Vielleicht kann mir einer von Euch helfen, indem er mir sein passendes Datenblatt als Kopie zumailt? Ich wäre Euch unendlich dankbar, wenn mir jemand, der evt. den gleichen oder einen ähnlichen Mercedes besitzt, dieses Datenblatt beibringen kann! Bis dahin all-
zeit gute Fahrt!
Frdl. Grüßen sendet Dieter Reichert
Meine E-mailadresse: metallbau_reichert@web.de
Datenblatt
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Hallo Dieter,
herzlich willkommen im Forum hier.Wenn der Wagen einmal in D zugelassen war, haben die Zulassungsstellen die Daten im PC.
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Bist Di sicher,Peter hat mir gesagt das dies nicht der Fall ist als ich wegen meinem gefragt habe
Ulf
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Wenn der Wagen einmal in D zugelassen war, kommt anhand der Fahrgestellnummer die Liste mit den Daten am PC an. So sagte es mir der TÜVer als ich meinen aus Japan reimportierten abnehmen lies. Hat er auch gemacht und hat geklappt.
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Bist Di sicher,Peter hat mir gesagt das dies nicht der Fall ist als ich wegen meinem gefragt habe
Ulf
Laut Auskunft werden nach 7 Jahren die Daten gelöscht - wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Habe extra wegen Ulfs SL angefragt.
Peter
...dies habe ich grad auf die Schnelle ergoogelt: http://www.verkehrsportal.de/b…ndex.php?showtopic=109276
....hier sind die 7 Jahre ersichtlich: http://www.kreis-offenbach.de/PDF/Merkblatt_Neuordnung_des_Kfz_Zulassungsverfahrens_zum_01_03_2007.PDF?ObjSvrID=350&ObjID=2673&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1387525161 #
Wiederzulassung nach einer Außerbetriebsetzung
Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt nicht mehr nach Ablauf von 18 Monaten (seit der bisherigen Fahrzeugstilllegung). Ein Gutachten nach § 21 StVZO zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis nach einer Außerbetriebsetzung ist mittlerweile nur noch dann erforderlich, wenn die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht sind (i. d. R. nach 7 Jahren) und.......
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Ah, §21 musste ich machen. Allerdings hat der TÜVer anhand der Fahrgestellnummer die Daten aus seinem PC holen können.