W107 aus Holland mit Gasanlage, wie ist es m. d. Zulassung?

  • Moin,
    also zuallererst würde ich nicht in diesem Forum (Meinungen) einen Fred eröffnen.
    wollo , Du bist doch gerade am aufräumen, verschieb doch diesen Fred bitte ins Technikforum.


    Zur Frage: Der holländische TÜV ist hier nichts wert, was eine Zulassung angeht, das brauchst Du neu (Ganzabnahme).
    Eine Gasanlage ist in D auch grundsätzlich erlaubt, muss allerdings eingetragen sein. Was Du dazu brauchst ist unter anderem eine Einbaubeschenigung eines Umrüsters, oder eventuell kann die holländische Eintragung, sofern es sowas gibt, den Prüf-Ing. milde stimmen. Dazu natürlich die technischen Unterlagen der Gasanlage, insbesondere des Tanks.


    Gruß
    Tom

    Gruß
    Tom


    "Es ist nicht leicht mit diesen EU-Verordnungen. Die werden in Brüssel beschlossen, in Frankreich gelesen, in Italien in den Papierkorb geworfen und in Deutschland befolgt!"

  • Moin,
    also zuallererst würde ich nicht in diesem Forum (Meinungen) einen Fred eröffnen.
    wollo , Du bist doch gerade am aufräumen, verschieb doch diesen Fred bitte ins Technikforum.


    Zur Frage: Der holländische TÜV ist hier nichts wert, was eine Zulassung angeht, das brauchst Du neu (Ganzabnahme).
    Eine Gasanlage ist in D auch grundsätzlich erlaubt, muss allerdings eingetragen sein. Was Du dazu brauchst ist unter anderem eine Einbaubeschenigung eines Umrüsters, oder eventuell kann die holländische Eintragung, sofern es sowas gibt, den Prüf-Ing. milde stimmen. Dazu natürlich die technischen Unterlagen der Gasanlage, insbesondere des Tanks.


    Gruß
    Tom

    Gruß
    Tom


    "Es ist nicht leicht mit diesen EU-Verordnungen. Die werden in Brüssel beschlossen, in Frankreich gelesen, in Italien in den Papierkorb geworfen und in Deutschland befolgt!"