Hallo SL-Freunde,
bei der Diskussion über Wollos 2.Benz wurden auch steuerliche Probleme angesprochen.
Deswegen möchte ich Euch ein Beispiel geben zur Besteuerung eines Oldtimers,den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als Firmenwagen(FW) überläßt (z.B. bei einem Ehegattenarbeitsverhältnis).
Für den Arbeitgeber(AG) gehören Firmenwagen grundsätzlich zum Betriebsvermögen.Damit stellen die damit verbundenen Aufwendungen,wie beispielsweise die Unterhaltskosten,die Abschreibungen usw beim AG Betriebsausgaben dar und mindern den Gewinn.
Der Arbeitnehmer (AN) - z.B. die Ehefrau - muss allerdings die Überlassung des FW für private Fahrten als geldwerten Vorteil lohnversteuern.
Dabei wird überwiegend die 1% Regelung angewendet.Es gibt darüber hinaus noch wahlweise eine Fahrtenbuch Regelung,die ich aber hier nicht ansprechen möchte.
1% Regelung heißt: 1% des Bruttolistenpreises des Firmenwagens (einschl.Sonderzubehör und Mehrwertsteuer) im Zeitpunkt der Erstzulassung (!) muß der Arbeitnehmer monatlich zu seinem Arbeitslohn versteuern.
Beispiel 1: Anschaffungskosten (AK) = Bruttolistenpreis eines 350SL oder SLC in 1972 = 36000,- DM (18000,-€)
1% von 18000,-€ = 180,-€ müssen im Monat beim AN lohnversteuert werden.
Beispiel 2: Bruttolistenpreis eines Neuwagens (AK) = 50000,-€.
1% von 50000,-€ = 500,-€ müssen lohnversteuert werden.
Dabei muß man bemerken,dass die Unterhaltungskosten eines Neuwagens,geringer sind, als bei einem Oldtimer und daß mit der monatlichen Versteuerung beim AN alle Privatfahrten - auch zB. zu Oldtimertreffen oder Clubtreffen - abgegolten sind.
Man könnte jetzt sagen,daß die Abschreibung bei Neuwagen höher ist als bei Oldtimern.
Dafür sind die AK des Neuwagens,die jetzt bezahlt werden müssen, aber auch höher. Wenn ich den Oldtimer aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen einbringe,wird er mit dem heutigem Zeitwert, der ja höher sein kann,als der Listenpreis in 1972 ist,eingebucht.
Das mit dem eventuellem Veräußerungsgewinn,falls der Wagen verkauft wird,habe ich schon bei Wollos Forenbetrag \"der zweite Benz\" erläutert.
Schöne Grüße aus dem sonnigen Ostfriesland
Wolfgang (ehemaliger Finanzbeamter)