Beiträge von Eorg

    Der Spoiler passt doch bestens zu einem 500er, die Wurst stand für Leistung im Überfluss und deutete auf einen potenten Porsche-Jäger hin.


    Die lustigen Blechkappen runden - meine Meinung - das Bild am besten bei den Frühchen ab, gerne in Kombination mit Handkurbel. Understatement pur.


    Gemischt? Nicht Fisch, nicht Fleisch. ;-)

    Jürgen,


    von mir wirst Du leider auch keine passende Antwort bekommen. Warum erwähnst Du einen Link und setzt ihn nicht einfach?


    Kann auch gut sein, dass Du unter Umlenkstange etwas ganz anderes verstehst als ich, der ich kein Techniker bin.


    Viel Gück!


    Georg


    Hallo PeMü,


    das Forum füllt sich regelmäßig nach dem Motto: Es ist bereits alles gesagt, aber noch nicht von Jedem.


    In der Praxis handeln die Versicherer noch überwiegend so, wie von Dir dargelegt: Die (verschlissene) Kunststoffscheibe wird wie eine Glasscheibe ersetzt und das ohne Prüfung der Schadensursache.


    Dennoch solltest Du Dich - hoffentlich nicht beruflich - mit Deinem Statement nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Denn es kann auch über zwei Instanzen anders ausgehen: http://www.mtemplin.de/audi/Urteil_Cabrioheckscheibe.pdf


    Georg

    Tag Martin,


    die Rechnung mit Phantasiezahlen sieht so aus:


    a) Kostenvoranschlag für Austausch Seitenscheiben:
    - Demontage Verdeck 200,00 €
    - Einsetzen der Seitenscheiben 200,00 €
    - Material (Seitenscheiben) 200,00 €
    - Montage Verdeck 200,00 €
    = 800,00 €


    b) Rechnung Verdecktausch
    - Material (Verdeck) 800,00 €
    - Montage 300,00 €
    = 1100,00 €


    Dann kannst Du auf Erstattung in Höhe von 800 € (- Selbstbehalt) hoffen.


    Die Definition von Glasbruch kann Auslegungssache sein. a) Bruch = Geborsten, unabhängig von der Ursache (=> günstig für Versicherten) b) Bruch = "von jetzt auf gleich" defekt (=> günstig für Versicherer, da kein Verschleiß versichert ist.)


    (Vom Prinzip her sind Verschleißreparaturen kein Fall für die Kaskoversicherung. Die Definition von Glasbruch führt bei Kunststoff-Verdeckscheiben oft zur Ausnahme von der Regel.)


    Georg

    Sternchen,


    für einen sehr früher 107er, davon ist Baujahr 1985 weit entfernt, wird so ein Vollchromstern ein begehrtes Ersatzteil sein. Original ist er weder an Stefans noch Eurem SL. Dieser Stern erfreut sich m. E. im allgemeinen weit geringer Wertschätzung, als es dieser Thread Dich glauben gemacht hat. Sei's drum, wenn er Euch ein netter Wandschmuck oder Briefbeschwerer ist, warum nicht? Eine vertrauenswürdige erste Anlaufstelle ist z. B. "ahornandi" aus Antwort Nr. 5 - www.sl-schlachthof.de . Er verfügt über so viele SL-Teile, dass er sie sogar verkauft. ;-) Ansonten nutzen auch die User hier ganz normal Ebay.


    Georg

    Tag Sternchen,


    darf es auch etwas zum Einbauen sein? Dann könnte, wenn noch nicht verbaut, vielleicht eine Rücksitzbank ein Geschenk für den 107er-Freund sein. Kann je ja nach Qualität und Originalität in und außerhalb Deines Preisrahmens liegen.
    Die "Notsitze" machen aus dem SL keinen brauchbaren 4-Sitzer, sind aber was für's Auge und gelten als begehrt.


    Georg

    Von Maklern war auch die Rede?.:o.....hab ich nicht gesehen.


    Von den meisten Maklern in Deutschland ist m.E. im übrigen auch nicht viel zu halten, sie brauchen keine spezielle Ausbildung, müssen sich nur beim Ordnungsamt den Maklerschein (MaBV) besorgen und schon dürfen sie Leute in Vermögensfragen beraten. Es wird höchste Zeit, dass das aufhört und diese Vermittler eine Ausbildung vorweisen müssen, wenn sie sich selbstständig machen wollen. Bei Versicherungsvermittlern wurde das schon vor etlichen Jahren geändert.


    Peter


    Bei Maklern, die Personen in Vermögensfragen beraten und Maklern, die durch die Vermittlung von Immobilien ihr Geld verdienen, dürfte es sich eher selten um die gleiche Personengruppe handeln. Und wenn doch, ist verstärkt auf Interessenskonflikte zu achten.
    Die Beratung in "Vermögensfragen" sollte zumindest die Themenbereiche Investmentfonds, Versicherungsprodukte und Immobilienfinanzierungen beinhalten, womit die in diesem Bereicht tätigen Makler dann auch die (geringen) Kriterien für erlaubnispflichtige Versicherungsvermittler erfüllen müssen.
    Auf die Dienstleistung "Beratung in Vermögensfragen" kann nicht aus dem ungeschützten Begriff "Vermögensberater" geschlossen werden. Die größte Gruppe, die sich mit diesem Namen schmückt, sind rechtlich gesehen gebundene Versicherungsvertreter ohne Erlaubnispflicht. Und damit auch ohne die Pflicht, einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wobei der Sachkundenachweis nun auch wirlich nur eine minimale Hürde ist.
    Auf rechtlich verbindlich ausschließlich dem Kunden Interesse verpflichtete Makler, trifft der Otto-Normal-Fianzdienstleistungskunde eher selten bis nie. Ja, Makler ist auch in diesem Bereich nicht automatisch eine Qualitätsgarantie. Aber es ist schon heute mehr, als das Minimum bei den Versicherungsvermittlern.


    Georg