Klassiker als neues Steuersparmodell

  • Zitat


    On 2008-04-21 21:22, wollo wrote:
    Hab ich da was falsch verstanden ...


    Nein, Wollo,


    das hast Du vollkommen richtig verstanden: H-Zulassung und gewerbliche Nutzung schließen sich laut Zulassungsverordnung nicht aus.


    Gut informiert


    Michael

  • Zitat


    On 2008-04-21 21:22, wollo wrote:
    Hab ich da was falsch verstanden ...


    Nein, Wollo,


    das hast Du vollkommen richtig verstanden: H-Zulassung und gewerbliche Nutzung schließen sich laut Zulassungsverordnung nicht aus.


    Gut informiert


    Michael


  • Hallo Wollo,


    Dein Vorhaben scheint mir weder einfach noch sinnvoll:


    - Der Grad der geschäftlichen Nutzung ist im Zweifelsfall vom Unternehmer nachzuweisen. Kleiner 10 %: Kein (gewillkürtes) Betriebsvermögen möglich. Kleiner 50 %: Keine 1-%-Regelung möglich. Über 50 %: Prima, ab jetzt könntest Du mit Deinem Modell starten.
    - Die Rechnung ist natürlich erst zu Ende, wenn Dich bzw. Dein Unternehmen der Klassiker wieder verlässt. Wenn Du die runtergerittene Möhre auf Betriebskosten zum Klassiker mutieren lässt, wäre die Wertsteigerung dann auch für das Finanzamt.
    - Noch leichter als durch solche \"Tricks\" kann man sich die besondere Fürsorge des FA wohl auch nicht verdienen.


    Georg


  • Hallo Wollo,


    Dein Vorhaben scheint mir weder einfach noch sinnvoll:


    - Der Grad der geschäftlichen Nutzung ist im Zweifelsfall vom Unternehmer nachzuweisen. Kleiner 10 %: Kein (gewillkürtes) Betriebsvermögen möglich. Kleiner 50 %: Keine 1-%-Regelung möglich. Über 50 %: Prima, ab jetzt könntest Du mit Deinem Modell starten.
    - Die Rechnung ist natürlich erst zu Ende, wenn Dich bzw. Dein Unternehmen der Klassiker wieder verlässt. Wenn Du die runtergerittene Möhre auf Betriebskosten zum Klassiker mutieren lässt, wäre die Wertsteigerung dann auch für das Finanzamt.
    - Noch leichter als durch solche \"Tricks\" kann man sich die besondere Fürsorge des FA wohl auch nicht verdienen.


    Georg

  • Hallo Georg,
    wie schaut es denn aus wenn ich ein privatfahrzeug vorweisen kann,
    dann brauche ich doch gar nichts nachweisen und kann die 1 % regelung auch sofort anwenden, somit auch alle betriebskosten des Sl`s steuerlich geltend machen oder liege ich da falsch?
    [addsig]

  • Hallo Georg,
    wie schaut es denn aus wenn ich ein privatfahrzeug vorweisen kann,
    dann brauche ich doch gar nichts nachweisen und kann die 1 % regelung auch sofort anwenden, somit auch alle betriebskosten des Sl`s steuerlich geltend machen oder liege ich da falsch?
    [addsig]

  • Zitat


    On 2008-04-22 11:28, Eorg wrote:
    Die Rechnung ist natürlich erst zu Ende, wenn Dich bzw. Dein Unternehmen der Klassiker wieder verlässt. Wenn Du die runtergerittene Möhre auf Betriebskosten zum Klassiker mutieren lässt, wäre die Wertsteigerung dann auch für das Finanzamt.
    - Noch leichter als durch solche \"Tricks\" kann man sich die besondere Fürsorge des FA wohl auch nicht verdienen.


    Hallo Georg,


    Deinen Bedenken kann ich nur zustimmen. Restauriert man aufwendig auf Betriebskosten einen Oldie, wird das FA zweifellos stutzig werden und argumentiert mit Liebhaberei. Legt man sich jedoch einen gut erhaltenen sowie alltagstauglichen Klassiker zu und hält den Aufwand in Grenzen, ist auch ein Betrieb des Fahrzeugs als Firmenwagen mit H-Kennzeichen möglich.


    Zustimmend


    Michael

  • Zitat


    On 2008-04-22 11:28, Eorg wrote:
    Die Rechnung ist natürlich erst zu Ende, wenn Dich bzw. Dein Unternehmen der Klassiker wieder verlässt. Wenn Du die runtergerittene Möhre auf Betriebskosten zum Klassiker mutieren lässt, wäre die Wertsteigerung dann auch für das Finanzamt.
    - Noch leichter als durch solche \"Tricks\" kann man sich die besondere Fürsorge des FA wohl auch nicht verdienen.


    Hallo Georg,


    Deinen Bedenken kann ich nur zustimmen. Restauriert man aufwendig auf Betriebskosten einen Oldie, wird das FA zweifellos stutzig werden und argumentiert mit Liebhaberei. Legt man sich jedoch einen gut erhaltenen sowie alltagstauglichen Klassiker zu und hält den Aufwand in Grenzen, ist auch ein Betrieb des Fahrzeugs als Firmenwagen mit H-Kennzeichen möglich.


    Zustimmend


    Michael


  • Hallo Werner,


    nach meinem Kenntnisstand liegt die Beweislast, dass der Pkw überwiegend betrieblich genutzt wird, beim Selbständigen. Bei Berufstätigkeiten, bei denen der Geschäfts-Pkw passt, wird dieser Beweis aber wohl eher selten eingefordert werden. Im Zweifelsfall dürfte die bloße Existenz eines anderen Privat-Pkw noch nicht die überwiegend geschäftliche Nutzung des Cabrios hinreichend belegen.
    Aber beim 107er ist für das FA die Welt doch ohnehin in Ordnung: Der über die 1-%-Regelung pauschaliert unterstellte Wert und der tatsächliche Marktwert der aktiv betrieblich genutzten 107er-Exemplare, steht ja in keinem besonderen Missverhältnis.


    Gegen die von Michael beschriebene Vorgehensweise spricht nichts ...
    (von der Änderung beim H-Kennzeichen habe ich erst durch Wollos Thread erfahren)


    Viele Grüße


    Georg


  • Hallo Werner,


    nach meinem Kenntnisstand liegt die Beweislast, dass der Pkw überwiegend betrieblich genutzt wird, beim Selbständigen. Bei Berufstätigkeiten, bei denen der Geschäfts-Pkw passt, wird dieser Beweis aber wohl eher selten eingefordert werden. Im Zweifelsfall dürfte die bloße Existenz eines anderen Privat-Pkw noch nicht die überwiegend geschäftliche Nutzung des Cabrios hinreichend belegen.
    Aber beim 107er ist für das FA die Welt doch ohnehin in Ordnung: Der über die 1-%-Regelung pauschaliert unterstellte Wert und der tatsächliche Marktwert der aktiv betrieblich genutzten 107er-Exemplare, steht ja in keinem besonderen Missverhältnis.


    Gegen die von Michael beschriebene Vorgehensweise spricht nichts ...
    (von der Änderung beim H-Kennzeichen habe ich erst durch Wollos Thread erfahren)


    Viele Grüße


    Georg

  • Zitat


    On 2008-04-23 11:56, Eorg wrote:
    ... nach meinem Kenntnisstand liegt die Beweislast, dass der Pkw überwiegend betrieblich genutzt wird, beim Selbständigen.


    Hallo,


    um das Führen eines Fahrtenbuch kommt man da nicht herum. Macht wenig Mühe, erleichtert den Überblick und sichert den Nutzer gegen Mißbrauchsvorwürfe seitens des FA ab. Praktischerweise sollten die eingetragenen Fahrten mit den Tankbelegen korrelieren.


    Penibel


    Michael

  • Zitat


    On 2008-04-23 11:56, Eorg wrote:
    ... nach meinem Kenntnisstand liegt die Beweislast, dass der Pkw überwiegend betrieblich genutzt wird, beim Selbständigen.


    Hallo,


    um das Führen eines Fahrtenbuch kommt man da nicht herum. Macht wenig Mühe, erleichtert den Überblick und sichert den Nutzer gegen Mißbrauchsvorwürfe seitens des FA ab. Praktischerweise sollten die eingetragenen Fahrten mit den Tankbelegen korrelieren.


    Penibel


    Michael

  • Zitat


    On 2008-04-23 11:27, abt-hugo wrote:


    Deinen Bedenken kann ich nur zustimmen. Restauriert man aufwendig auf Betriebskosten einen Oldie, wird das FA zweifellos stutzig werden und argumentiert mit Liebhaberei.


    Michael



    Macht man das im 1.Jahr des Kaufes kann es so sein, ist das Fahrzeug aber schon ein paar Jahre im Betriebsvermögen und wird dann restauriert, kann ich mir nicht vorstellen, dass das als Liebhaberei gesehen werden kann. Dass alte Autos mehr Pflege und Reparaturaufwand bedürfen ist doch unumstritten und ich sehe da keinen Unterschied zu anderen alten Maschinen. Dafür ist der Abschreibungsaufwand ja dann auch geringer , als bei Neuwagen.


    Gruss
    Juergen

  • Zitat


    On 2008-04-23 11:27, abt-hugo wrote:


    Deinen Bedenken kann ich nur zustimmen. Restauriert man aufwendig auf Betriebskosten einen Oldie, wird das FA zweifellos stutzig werden und argumentiert mit Liebhaberei.


    Michael



    Macht man das im 1.Jahr des Kaufes kann es so sein, ist das Fahrzeug aber schon ein paar Jahre im Betriebsvermögen und wird dann restauriert, kann ich mir nicht vorstellen, dass das als Liebhaberei gesehen werden kann. Dass alte Autos mehr Pflege und Reparaturaufwand bedürfen ist doch unumstritten und ich sehe da keinen Unterschied zu anderen alten Maschinen. Dafür ist der Abschreibungsaufwand ja dann auch geringer , als bei Neuwagen.


    Gruss
    Juergen

  • Sehe das Problem auch nicht so sehr beim Thema Liebhaberei, das dürfte darstellbar sein.


    Problematisch ist vielmehr die mögliche Wertsteigerung während der Nutzung, die bei Entnahme voll zu versteuern ist. Ein Bumerang-Sparmodell sozusagen. Das wäre immer dann besonders bitter, wenn der geschäftliche Liebhaber günstig gekauft und mit viel Eigenanteil aufgewertet hat. Hat er schon teuer eingekauft, ist es wegen des fehlenden Wertverlusts trotzdem kein Sparmodell, sondern allenfalls ein Steuerstundungsmodell.


    Beim 107er macht der Zeitwert zudem regelmäßig einen Bruchteil des Neuwerts aus, also ist zur Vermeidung der 1%-Regelung ein Fahrtenbuch angesagt; kann man machen.


    Das einzige, was m.E. als Geschäftsfahrzeug steuerlich (einigermaßen) Sinn macht - freilich ohne \"Sparmodell\" zu sein -, ist der 107er-Kilometerriese, vorzugsweise VorMOPF: Hier kann man im Rahmen des steuerlich Akzeptablen fröhlich investieren, ohne dass der Marktwert (auf absehbare Zeit) auch nur ansatzweise steigen würde.


    Notwendig dabei: Fahrtenbuch mit geringem Privatanteil.


    Hilfreich: privat genutztes Alltagsfahrzeug.


    Ein Sparmodell ist dies sicherlich nicht, aber ein gangbarer und steuerehrlicher Weg, an dessen Ende ein guter und vollgesunder Youngtimer lacht. Dieser dürfte zwar nach wie vor unverkäuflich sein, aber wen stört das schon?


    Grüße, HM

  • Sehe das Problem auch nicht so sehr beim Thema Liebhaberei, das dürfte darstellbar sein.


    Problematisch ist vielmehr die mögliche Wertsteigerung während der Nutzung, die bei Entnahme voll zu versteuern ist. Ein Bumerang-Sparmodell sozusagen. Das wäre immer dann besonders bitter, wenn der geschäftliche Liebhaber günstig gekauft und mit viel Eigenanteil aufgewertet hat. Hat er schon teuer eingekauft, ist es wegen des fehlenden Wertverlusts trotzdem kein Sparmodell, sondern allenfalls ein Steuerstundungsmodell.


    Beim 107er macht der Zeitwert zudem regelmäßig einen Bruchteil des Neuwerts aus, also ist zur Vermeidung der 1%-Regelung ein Fahrtenbuch angesagt; kann man machen.


    Das einzige, was m.E. als Geschäftsfahrzeug steuerlich (einigermaßen) Sinn macht - freilich ohne \"Sparmodell\" zu sein -, ist der 107er-Kilometerriese, vorzugsweise VorMOPF: Hier kann man im Rahmen des steuerlich Akzeptablen fröhlich investieren, ohne dass der Marktwert (auf absehbare Zeit) auch nur ansatzweise steigen würde.


    Notwendig dabei: Fahrtenbuch mit geringem Privatanteil.


    Hilfreich: privat genutztes Alltagsfahrzeug.


    Ein Sparmodell ist dies sicherlich nicht, aber ein gangbarer und steuerehrlicher Weg, an dessen Ende ein guter und vollgesunder Youngtimer lacht. Dieser dürfte zwar nach wie vor unverkäuflich sein, aber wen stört das schon?


    Grüße, HM

  • Hallo Freunde,


    also, wenn die 1%-Regelung gewählt wird, ist kein Fahrtenbuch nötig.


    Ich bereite mich gerade auf ein Finanzgerichtsverfahren vor, das bei meiner nächsten Lst-Prüfung angeleiert wird. Ich rechne nämlich überhaupt nix für das Firmenfahrzeug mehr ab für Privatnutzung.


    1. Wohne ich neben dem Betrieb und dadurch fällt sogar der Verdacht der Privatnutzung für die Fahrt zur Arbeit weg.


    2. Habe ich ständig ein äquivalentes Privatfahrzeug unter dem gleichen Carport stehen.


    3. Verbietet mir bei Arbeitsvertrag die private Nutzung des Firmenfahrzeugs.


    Etliche Finanzgerichte beanstanden nämlich inzwischen die permantente Unrechtsvermutung der Beamten in diesen Fällen. Die Rechtsprechung hat sich da gottseidank erheblich dem Steuerbürger zugeneigt.


    Wenn jetzt also bei der nächsten Prüfung der Beamte eine Privatnutzung ansetzt, klage ich. Basta.


    Das ist so ähnlich, wie Ende der 90er Jahre bei einer Prüfung gesagt wurde:


    \"Also, wenn Sie für eine Computerausstellung (Comdex) nach Las Vegas fahren, wollen Sie mir doch nicht sagen, daß Sie nicht einem in einem dieser Casinos waren.\"


    \"Doch Herr Prüfer, war ich. Aber nur zum Durchgehen, weil der Hoteleingang eben mitten im Casino liegt. Oder soll ich vielleicht am Fallrohr hochklettern?\"


    Also, die Reise konnte ich nicht steuermindernd in Anrechnung bringen, weil ein erheblicher Privatanteil zu vermuten war und sollte jede Menge Märker nachversteuern. Hin zum Finanzgericht, geklagt, gewonnen.


    Argument: bloß, weil mann die Reeperbahn langfährt, ist nicht zwingend zu vermuten, daß es zum GV gekommen ist.


    Ich will nochmals auf das Thema Liebhaberei kommen. Wenn ich dem Finanzbeamten glaubhaft machen kann, daß mein Geschäft durch den neuen Bentley oder Ferrari oder die neue S-Klasse, (vollausgestattet) positiv beeinflusst wird, hadder keine Chance für das Argument Liebhaberei. Wo soll jetzt die Grenze gezogen werden? Bei einem Baujahr?


    Für mein Geschäft ist es gut, wenn ich mit einem alten Jaguar vorfahre. Der hat auch Werbung für meine Produkte drauf. Und der ist ab und zu mal durchgerostet oder kaputt. Und es ist doch lobenswert, wenn man seine Technik auf akuellen, gebrauchsfähigen Stand bringt.


    Also, wir haben hier ein großes Textilhaus und der eine Gesellschafter/Geschäftsführer hat sich für ein Mördergeld eine Jaguar-Limousine restaurieren, neuaufbauen, technisch auf neuesten Stand bringen lassen. Wirklich ein Mördergeld, fast sechsstellig.


    Und der geigt seit Jahren mit dem Fahrzeug, auf die Plünnenbude zugelassen, durch die Lande. Hatte bisher niemand vom FA was dagegen. Er zahöt brav seine 1% vom Kaufpreis Mitte der 50er Jahre und ist glücklich. Was alleine das Conolly-Leder gekostet hatte.....





    wollllo






    °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°



    Ich komm\' zum Glück aus Osnabrück!!




    [ Diese Nachricht wurde editiert von : wollo on 23-04-2008 20:19 ]

  • Hallo Freunde,


    also, wenn die 1%-Regelung gewählt wird, ist kein Fahrtenbuch nötig.


    Ich bereite mich gerade auf ein Finanzgerichtsverfahren vor, das bei meiner nächsten Lst-Prüfung angeleiert wird. Ich rechne nämlich überhaupt nix für das Firmenfahrzeug mehr ab für Privatnutzung.


    1. Wohne ich neben dem Betrieb und dadurch fällt sogar der Verdacht der Privatnutzung für die Fahrt zur Arbeit weg.


    2. Habe ich ständig ein äquivalentes Privatfahrzeug unter dem gleichen Carport stehen.


    3. Verbietet mir bei Arbeitsvertrag die private Nutzung des Firmenfahrzeugs.


    Etliche Finanzgerichte beanstanden nämlich inzwischen die permantente Unrechtsvermutung der Beamten in diesen Fällen. Die Rechtsprechung hat sich da gottseidank erheblich dem Steuerbürger zugeneigt.


    Wenn jetzt also bei der nächsten Prüfung der Beamte eine Privatnutzung ansetzt, klage ich. Basta.


    Das ist so ähnlich, wie Ende der 90er Jahre bei einer Prüfung gesagt wurde:


    \"Also, wenn Sie für eine Computerausstellung (Comdex) nach Las Vegas fahren, wollen Sie mir doch nicht sagen, daß Sie nicht einem in einem dieser Casinos waren.\"


    \"Doch Herr Prüfer, war ich. Aber nur zum Durchgehen, weil der Hoteleingang eben mitten im Casino liegt. Oder soll ich vielleicht am Fallrohr hochklettern?\"


    Also, die Reise konnte ich nicht steuermindernd in Anrechnung bringen, weil ein erheblicher Privatanteil zu vermuten war und sollte jede Menge Märker nachversteuern. Hin zum Finanzgericht, geklagt, gewonnen.


    Argument: bloß, weil mann die Reeperbahn langfährt, ist nicht zwingend zu vermuten, daß es zum GV gekommen ist.


    Ich will nochmals auf das Thema Liebhaberei kommen. Wenn ich dem Finanzbeamten glaubhaft machen kann, daß mein Geschäft durch den neuen Bentley oder Ferrari oder die neue S-Klasse, (vollausgestattet) positiv beeinflusst wird, hadder keine Chance für das Argument Liebhaberei. Wo soll jetzt die Grenze gezogen werden? Bei einem Baujahr?


    Für mein Geschäft ist es gut, wenn ich mit einem alten Jaguar vorfahre. Der hat auch Werbung für meine Produkte drauf. Und der ist ab und zu mal durchgerostet oder kaputt. Und es ist doch lobenswert, wenn man seine Technik auf akuellen, gebrauchsfähigen Stand bringt.


    Also, wir haben hier ein großes Textilhaus und der eine Gesellschafter/Geschäftsführer hat sich für ein Mördergeld eine Jaguar-Limousine restaurieren, neuaufbauen, technisch auf neuesten Stand bringen lassen. Wirklich ein Mördergeld, fast sechsstellig.


    Und der geigt seit Jahren mit dem Fahrzeug, auf die Plünnenbude zugelassen, durch die Lande. Hatte bisher niemand vom FA was dagegen. Er zahöt brav seine 1% vom Kaufpreis Mitte der 50er Jahre und ist glücklich. Was alleine das Conolly-Leder gekostet hatte.....





    wollllo






    °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°



    Ich komm\' zum Glück aus Osnabrück!!




    [ Diese Nachricht wurde editiert von : wollo on 23-04-2008 20:19 ]