Mein 1989er Mercedes 300 SL ist verunfallt

  • Hallo.
    Frage ist nur was passiert wenn der Wagen einen Wirtschaflichen Totalschaden hat bzw. die Reparaturkosten höher sind als der Wert des Wagens?


    Was mir die Sorgen dabei macht - was passiert wenn der Gutachter den Wiederbeschaffungswert zu niedrig ansetzt? Ich meine finde mal wieder so einen SL aus 1.Hand mit lückenloser Historie seit Kaufvertragdatum als Schalter-Ausführung...

  • Hallo.
    Frage ist nur was passiert wenn der Wagen einen Wirtschaflichen Totalschaden hat bzw. die Reparaturkosten höher sind als der Wert des Wagens?


    Was mir die Sorgen dabei macht - was passiert wenn der Gutachter den Wiederbeschaffungswert zu niedrig ansetzt? Ich meine finde mal wieder so einen SL aus 1.Hand mit lückenloser Historie seit Kaufvertragdatum als Schalter-Ausführung...


  • Wie jetzt ?
    dein Auto ?
    oder das deines Onkels..
    durftest Du denn fahren?
    eingetragen in der Police?
    wenn nein war es sicher eine Verkaufsfahrt,
    und du mit dem neuen Auto abgelenkt und hast die Ampel übersehen..
    auch ist die Frage wie lange rot war ..
    gerade erst oder schon länger..
    je nachdem wird die Aussage bei der Versicherung..
    auch hierbei lohnt vor einer Aussage rechtliche Hilfe


    mfg


    Du SL -Töter



    Peter


  • Wie jetzt ?
    dein Auto ?
    oder das deines Onkels..
    durftest Du denn fahren?
    eingetragen in der Police?
    wenn nein war es sicher eine Verkaufsfahrt,
    und du mit dem neuen Auto abgelenkt und hast die Ampel übersehen..
    auch ist die Frage wie lange rot war ..
    gerade erst oder schon länger..
    je nachdem wird die Aussage bei der Versicherung..
    auch hierbei lohnt vor einer Aussage rechtliche Hilfe


    mfg


    Du SL -Töter



    Peter

  • Zitat


    On 2007-05-22 16:11, joop4ever wrote:
    Hallo.
    Frage ist nur was passiert wenn der Wagen einen Wirtschaflichen Totalschaden hat bzw. die Reparaturkosten höher sind als der Wert des Wagens?


    Was mir die Sorgen dabei macht - was passiert wenn der Gutachter den Wiederbeschaffungswert zu niedrig ansetzt? Ich meine finde mal wieder so einen SL aus 1.Hand mit lückenloser Historie seit Kaufvertragdatum als Schalter-Ausführung...


    WEnn das so eintritt wie hier angenommen, dann musst du die Differenz zwischen Rep.-Kosten und Wert selber zahlen.
    Das ist eine relativ einfache Rechnung.
    1. Hand etc. wird bei der Wertfindung aber sicher mit einbezogen, wie das so üblich ist.


    Aber genau aus diesem Grund gibt es ja die spez. Young- und Oldtimerversicherungen nach Gutachterwert, die hier schon oft und intensiv diskutiert wurden. Mit unverständlicherweise unterschiedlichen Ansichten über deren Notwendigkeit.


    Juergen

  • Zitat


    On 2007-05-22 16:11, joop4ever wrote:
    Hallo.
    Frage ist nur was passiert wenn der Wagen einen Wirtschaflichen Totalschaden hat bzw. die Reparaturkosten höher sind als der Wert des Wagens?


    Was mir die Sorgen dabei macht - was passiert wenn der Gutachter den Wiederbeschaffungswert zu niedrig ansetzt? Ich meine finde mal wieder so einen SL aus 1.Hand mit lückenloser Historie seit Kaufvertragdatum als Schalter-Ausführung...


    WEnn das so eintritt wie hier angenommen, dann musst du die Differenz zwischen Rep.-Kosten und Wert selber zahlen.
    Das ist eine relativ einfache Rechnung.
    1. Hand etc. wird bei der Wertfindung aber sicher mit einbezogen, wie das so üblich ist.


    Aber genau aus diesem Grund gibt es ja die spez. Young- und Oldtimerversicherungen nach Gutachterwert, die hier schon oft und intensiv diskutiert wurden. Mit unverständlicherweise unterschiedlichen Ansichten über deren Notwendigkeit.


    Juergen

  • Hi Johann,


    also grundsätzlich gilt, daß du mit dem Gutachter und der Versicherung reden kannst. Ein Unfall mit so einem Auto passiert nicht jeden Tag. Es gibt kaum Erfahrungswerte, weshalb der Ermessens- und Verhandlungsspielraum entsprechend groß ist.
    Wichtig ist, daß du mit dem Gutachter sprichst, bevor das Gutachten endgültig zur Versicherung geht. Hinterher kann man fast gar nicht mehr korrigieren. Gebe dem Gutachter alle Unterlagen wie Scheckheft, Ersatzteilrechnungen etc. die werterhöhend sind. Er wird diese Unterlagen beim Wiederbeschaffungswert berücksichtigen.


    Hinsichtlich der Reparaturkosten hast du die Möglichkeit, bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert reparieren zu lassen, sog. 130 % Rechtsprechung des BGH.
    Die Reparatur muß dann aber sach- und fachgerecht sein. D.h. du mußt mit einer Nachbesichtigung durch die Versicherung rechnen. Ich gehe aber davon aus, daß du bei einem solchen Auto keine Pfusch-Reparatur machen läßt.
    Diese Möglichkeit besteht aber nur dann, wenn die kalkulierten Reparaturkosten nicht wesentlich über die 30 % über dem Wiederbeschaffungswert hinausgehen. Denn dann könnte die Versicherung sagen, daß eine Reparatur jedenfalls unverhältnismäßig wäre.
    Aber auch dabei gibt es einen gewissen Verhandlungsspielraum mit der Versicherung.


    Soweit die allgemeinen Grundsätze im Haftpflichtfall.
    Ich denke nicht, daß der Kaskofall wesentlich anders ist.
    Bevor du einen Gutachter beauftagst, kläre das mit der Versicherung. Möglicherweise akzeptieren die nur einen eigenen Gutachter. Im Zweifel sehe dir mal die Versicherungspolice der Vollkasko an.


    Wird schon.


    Gruß chris [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_biggrin.gif]

  • Hi Johann,


    also grundsätzlich gilt, daß du mit dem Gutachter und der Versicherung reden kannst. Ein Unfall mit so einem Auto passiert nicht jeden Tag. Es gibt kaum Erfahrungswerte, weshalb der Ermessens- und Verhandlungsspielraum entsprechend groß ist.
    Wichtig ist, daß du mit dem Gutachter sprichst, bevor das Gutachten endgültig zur Versicherung geht. Hinterher kann man fast gar nicht mehr korrigieren. Gebe dem Gutachter alle Unterlagen wie Scheckheft, Ersatzteilrechnungen etc. die werterhöhend sind. Er wird diese Unterlagen beim Wiederbeschaffungswert berücksichtigen.


    Hinsichtlich der Reparaturkosten hast du die Möglichkeit, bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert reparieren zu lassen, sog. 130 % Rechtsprechung des BGH.
    Die Reparatur muß dann aber sach- und fachgerecht sein. D.h. du mußt mit einer Nachbesichtigung durch die Versicherung rechnen. Ich gehe aber davon aus, daß du bei einem solchen Auto keine Pfusch-Reparatur machen läßt.
    Diese Möglichkeit besteht aber nur dann, wenn die kalkulierten Reparaturkosten nicht wesentlich über die 30 % über dem Wiederbeschaffungswert hinausgehen. Denn dann könnte die Versicherung sagen, daß eine Reparatur jedenfalls unverhältnismäßig wäre.
    Aber auch dabei gibt es einen gewissen Verhandlungsspielraum mit der Versicherung.


    Soweit die allgemeinen Grundsätze im Haftpflichtfall.
    Ich denke nicht, daß der Kaskofall wesentlich anders ist.
    Bevor du einen Gutachter beauftagst, kläre das mit der Versicherung. Möglicherweise akzeptieren die nur einen eigenen Gutachter. Im Zweifel sehe dir mal die Versicherungspolice der Vollkasko an.


    Wird schon.


    Gruß chris [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_biggrin.gif]

  • Hallo.
    Habe heute mit dem Gutachter gesprochen. Schaden ist nach ersten Berechnungen knapp 15.000.- Euro. Er hat momentan einen Wiederbeschaffungswert von 14.000.- Euro angesetzt, wobei er sagte, dass er diesen neu berechnen wird, nachdem ich mit ihm gesprochen habe. Er wusste nichts von der 1.Hand, dem lückenlosen Mercedes Scheckheft und der lückenlosen Historie ab Kaufvertragsdatum. Er wird auf meine Empfehlung hin das Fahrzeug mit Fahrzeugen bei Mobile.de und Autoscout24.de vergleichen. Besonders mit der Auskunft, dass ein Handschalter ziemlich rar ist. Hoffe mal das er den Wiederbeschaffungswert über 15.000.- Euro kalkuliert.


    Was ist wenn der Wagen Totalschaden ist. Was bekomme ich dann Geldmäßig? Den Wiederbeschaffungswert oder die Reparatursumme? Darf ich den Wagen dann behalten? Wie läuft dies dann ab?


    Danke für Eure Hilfe. Bin am Boden zerstört. Gruß Johann

  • Hallo.
    Habe heute mit dem Gutachter gesprochen. Schaden ist nach ersten Berechnungen knapp 15.000.- Euro. Er hat momentan einen Wiederbeschaffungswert von 14.000.- Euro angesetzt, wobei er sagte, dass er diesen neu berechnen wird, nachdem ich mit ihm gesprochen habe. Er wusste nichts von der 1.Hand, dem lückenlosen Mercedes Scheckheft und der lückenlosen Historie ab Kaufvertragsdatum. Er wird auf meine Empfehlung hin das Fahrzeug mit Fahrzeugen bei Mobile.de und Autoscout24.de vergleichen. Besonders mit der Auskunft, dass ein Handschalter ziemlich rar ist. Hoffe mal das er den Wiederbeschaffungswert über 15.000.- Euro kalkuliert.


    Was ist wenn der Wagen Totalschaden ist. Was bekomme ich dann Geldmäßig? Den Wiederbeschaffungswert oder die Reparatursumme? Darf ich den Wagen dann behalten? Wie läuft dies dann ab?


    Danke für Eure Hilfe. Bin am Boden zerstört. Gruß Johann

  • Warum am Boden zerstört ?


    Das passt doch , Wert ca. 14 T€ , Schaden ca. 15 T€.


    Der Wert wird sich sicher noch etwas steigern lassen, ausserdem dürfen doch wohl die Rep.-kosten den Wert leicht übersteigen.
    Ausserdem wird sich sicherlich eine sachkundige Werkstatt (da gibt es für 107er eine sehr gute Empfehlung in Solingen) finden lassen, die den Wagen für weniger als 15 T€ instandsetzt. D.h. Unfallschäden werden besser in einer Karroseriwerkstatt bearbeitet als bei Mercedes, die das Auto oftmals auch in einer solchen abgeben.


    Erzähle denen , dass es ein selbstverschuldeter und selbst zu zahlender Unfall ist, dann wird es regelmässig billiger als wenn man auftritt mit dem Hinweis zahlt alles die Vollkasko. Ausserdem kannst du die Rep.Summe reduzieren , wenn du hier und da gebrauchte Teile einsetzen kannst.


    Wir haben schon Schäden in Höhe von 12 TDM für 3 TDM machen lassen, OHNE das man was davon sah. Das war ein schöner Reibach. Kommt natürlich auf den Schaden und die benötigten Teile an.


    Juergen




    [ Diese Nachricht wurde editiert von : Juergen on 23-05-2007 16:12 ]

  • Warum am Boden zerstört ?


    Das passt doch , Wert ca. 14 T€ , Schaden ca. 15 T€.


    Der Wert wird sich sicher noch etwas steigern lassen, ausserdem dürfen doch wohl die Rep.-kosten den Wert leicht übersteigen.
    Ausserdem wird sich sicherlich eine sachkundige Werkstatt (da gibt es für 107er eine sehr gute Empfehlung in Solingen) finden lassen, die den Wagen für weniger als 15 T€ instandsetzt. D.h. Unfallschäden werden besser in einer Karroseriwerkstatt bearbeitet als bei Mercedes, die das Auto oftmals auch in einer solchen abgeben.


    Erzähle denen , dass es ein selbstverschuldeter und selbst zu zahlender Unfall ist, dann wird es regelmässig billiger als wenn man auftritt mit dem Hinweis zahlt alles die Vollkasko. Ausserdem kannst du die Rep.Summe reduzieren , wenn du hier und da gebrauchte Teile einsetzen kannst.


    Wir haben schon Schäden in Höhe von 12 TDM für 3 TDM machen lassen, OHNE das man was davon sah. Das war ein schöner Reibach. Kommt natürlich auf den Schaden und die benötigten Teile an.


    Juergen




    [ Diese Nachricht wurde editiert von : Juergen on 23-05-2007 16:12 ]

  • Tja,


    was ist denn da los. Man darf den Buben doch nichts in die Hand geben. Fährt er einen top gepflegten 300er zu Mus...


    Also, die Reparatur dürfte bei den genannten Werten kein Problem sein, wenn die Versicherung nicht bockt. War es noch gelb oder doch schon rot? Warum bist Du dann noch in die Kreuzung eingefahren? Vorsatz oder \"wird schon gut gehen, hier kam noch nie einer vorbei\"...dann wirds vielleicht schwierig.


    Ampel in unbekannter Gegend einfach übersehen bei sonstiger \"Nichtbeampelung\" vergleichbarer Kreuzungen - schon besser.


    Am besten: Völlig unbefangen das Gutachten der Versicherung mit der Bitte um Zusage Reparaturkostenübernahme auf GA-Basis zusenden.


    Wenn dann ein O.K. kommt - Bon!


    viel Erfolg [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]

  • Tja,


    was ist denn da los. Man darf den Buben doch nichts in die Hand geben. Fährt er einen top gepflegten 300er zu Mus...


    Also, die Reparatur dürfte bei den genannten Werten kein Problem sein, wenn die Versicherung nicht bockt. War es noch gelb oder doch schon rot? Warum bist Du dann noch in die Kreuzung eingefahren? Vorsatz oder \"wird schon gut gehen, hier kam noch nie einer vorbei\"...dann wirds vielleicht schwierig.


    Ampel in unbekannter Gegend einfach übersehen bei sonstiger \"Nichtbeampelung\" vergleichbarer Kreuzungen - schon besser.


    Am besten: Völlig unbefangen das Gutachten der Versicherung mit der Bitte um Zusage Reparaturkostenübernahme auf GA-Basis zusenden.


    Wenn dann ein O.K. kommt - Bon!


    viel Erfolg [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]