Mein 1989er Mercedes 300 SL ist verunfallt

  • Hallo. Habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:


    Habe von meinem Onkel den Mercedes SL 300 Bj. 1989 bekommen und habe einen Unfall damit gebaut.


    Bin über Blutorange über die Ampel gefahren und mit einem Wagen kolidiert. Ich bin Schuld. Der SL ist ziemlich kaputt. Motorhaube, Kotflügel, Stoßfänger, Grill, 1 Scheinwerfer und beide Nebelscheinwerfer.


    Zum Glück hatte mein Onkel eine Vollkaskoversicherung. Wagen steht bei Mercedes-Benz und der Gutachter war schon da. Nun warten wir auf das Gutachten.


    Wie sieht die rechtliche Lage aus?


    Ich habe bereits Schauergeschichten gehört, dass mir die Versicherung den Wagen wegnehmen könnte? Stimmt dies. Kann ich mir auch den Vollkaskoschaden laut Gutachten auszahlen lassen? Was für Möglichkeiten habe ich?


    Gruß Johann

  • Hallo. Habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:


    Habe von meinem Onkel den Mercedes SL 300 Bj. 1989 bekommen und habe einen Unfall damit gebaut.


    Bin über Blutorange über die Ampel gefahren und mit einem Wagen kolidiert. Ich bin Schuld. Der SL ist ziemlich kaputt. Motorhaube, Kotflügel, Stoßfänger, Grill, 1 Scheinwerfer und beide Nebelscheinwerfer.


    Zum Glück hatte mein Onkel eine Vollkaskoversicherung. Wagen steht bei Mercedes-Benz und der Gutachter war schon da. Nun warten wir auf das Gutachten.


    Wie sieht die rechtliche Lage aus?


    Ich habe bereits Schauergeschichten gehört, dass mir die Versicherung den Wagen wegnehmen könnte? Stimmt dies. Kann ich mir auch den Vollkaskoschaden laut Gutachten auszahlen lassen? Was für Möglichkeiten habe ich?


    Gruß Johann

  • Du hast Glück gehabt, mein Jung.


    Die VK zahlt den Schaden (abzgl. SB) und alsbald wird Dein SL wieder in alter Pracht erstrahlen.


    Wenn ein Totalschaden vorliegt, könnte es Deckungsprobleme geben, wegnehmen wird man Dir den Wagen aber nicht. Lass Dir dann Zeitwert - Restwert (hier wird es dann wieder Streit geben) auszahlen und suche Dir eine ordentliche, mittelständische Reparaturwerkstatt und alles wird gut.


    Kopf hoch!


    Hans-Martin

  • Du hast Glück gehabt, mein Jung.


    Die VK zahlt den Schaden (abzgl. SB) und alsbald wird Dein SL wieder in alter Pracht erstrahlen.


    Wenn ein Totalschaden vorliegt, könnte es Deckungsprobleme geben, wegnehmen wird man Dir den Wagen aber nicht. Lass Dir dann Zeitwert - Restwert (hier wird es dann wieder Streit geben) auszahlen und suche Dir eine ordentliche, mittelständische Reparaturwerkstatt und alles wird gut.


    Kopf hoch!


    Hans-Martin

  • Nicht zu euphorisch, Hans-Martin!
    Rotlichtverstoß, da könnte der Versicherer wegen grob fahrlässiger Schadensverursachung knickerig werden.
    Ich wünsche trotzdem viel Glück, vielleicht haben ja auch ganz besondere Umstände dazu beigetragen, daß das Rotlicht nicht bemerkt wurde, etwa wiehier[Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]


    Gruß, Heinz


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : astral on 22-05-2007 12:10 ]

  • Nicht zu euphorisch, Hans-Martin!
    Rotlichtverstoß, da könnte der Versicherer wegen grob fahrlässiger Schadensverursachung knickerig werden.
    Ich wünsche trotzdem viel Glück, vielleicht haben ja auch ganz besondere Umstände dazu beigetragen, daß das Rotlicht nicht bemerkt wurde, etwa wiehier[Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]


    Gruß, Heinz


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : astral on 22-05-2007 12:10 ]

  • Bis der SL wieder in altem Glanze erstrahlt, wird der Monat wohl locker ins Land gehen.
    Versicherer, die -vermutlich gegen Aufpreis- auf die Einrede der grobfahrlässigen Schadensverursachung verzichten, gibt es, die Regel ist es aber (noch) nicht. ADAC und HUk sollen da wohl Vorreiter sein, sind aber auch erst 2006 auf die Idee mit diesem kundenfreundlichen Vertragstyp gekommen.
    Das bedeutet aber nicht, daß der Fahrer jetzt auf Kosten der Versicherung \"wilde Sau\" spielen könnte. Trunkenheitsfahrten sind, soweit ich weiß, hinsichtlich ihrer Folgen nie gedeckt und die Grenze zwischen grober Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz (dann niemals Deckung) ist leider auch nicht sicher kalkulierbar. Also immer weiter schön vor- und umsichtig am Ruder unserer automobilen Pretiosen.


    Gruß, Heinz

  • Bis der SL wieder in altem Glanze erstrahlt, wird der Monat wohl locker ins Land gehen.
    Versicherer, die -vermutlich gegen Aufpreis- auf die Einrede der grobfahrlässigen Schadensverursachung verzichten, gibt es, die Regel ist es aber (noch) nicht. ADAC und HUk sollen da wohl Vorreiter sein, sind aber auch erst 2006 auf die Idee mit diesem kundenfreundlichen Vertragstyp gekommen.
    Das bedeutet aber nicht, daß der Fahrer jetzt auf Kosten der Versicherung \"wilde Sau\" spielen könnte. Trunkenheitsfahrten sind, soweit ich weiß, hinsichtlich ihrer Folgen nie gedeckt und die Grenze zwischen grober Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz (dann niemals Deckung) ist leider auch nicht sicher kalkulierbar. Also immer weiter schön vor- und umsichtig am Ruder unserer automobilen Pretiosen.


    Gruß, Heinz

  • Hallo,


    apropos \"vollkasko\" und Deckungssumme etc.


    Wie hoch setzt die Versicherung diese Summe denn erfahrungsgemäß an?
    Bei Baujahr 89 ist der Restwert (Schwacke?) ja wohl auch nicht mehr so hoch ...


    ich frage deshalb, weil ich gerade auf der Suche nach einer sinnigen Versicherung für meine SLC bin (Baujahr 78, classic data sagt: 2+). ich will vor allem mehr als 8000 km per anno fahren ....


    Grüsse
    miki

  • Hallo,


    apropos \"vollkasko\" und Deckungssumme etc.


    Wie hoch setzt die Versicherung diese Summe denn erfahrungsgemäß an?
    Bei Baujahr 89 ist der Restwert (Schwacke?) ja wohl auch nicht mehr so hoch ...


    ich frage deshalb, weil ich gerade auf der Suche nach einer sinnigen Versicherung für meine SLC bin (Baujahr 78, classic data sagt: 2+). ich will vor allem mehr als 8000 km per anno fahren ....


    Grüsse
    miki