Die Diskusion ist hier immer auf höchstem Niveu angesiedelt, eins erschließt sich mir jedoch seit geraumer Zeit nicht.
Wieso ist lebenslänglich 15 Jahre und 5 mal lebenslänglich mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld 24 Jahre.
Sollen sie doch gleich beim Urteil sagen 15 oder 24 Jahre, vielleicht würde der Bürger da mal aufwachen.
Es geht hier ja nicht um Todschlag im Affekt, für den gibts weil meist besoffen bei guter Führung ja auch nur meist 5 bis 7 Jahre.
Lebenslänglich heißt für mich auch echt verrotten im Knast, bei guter Führung und Reue vielleicht auch Begnadigung keinesfalls aber wie bei Frau Mohnhaupt nach 24 Jahren Anspruch auf Freiheit.
Wolfgang
[ Diese Nachricht wurde editiert von : driver on 14-02-2007 17:05 ]