Porsche, ...

  • 24 Jahre reichen - genug ist genug!


    Es ist völlig unzivilisiert jemanden Hinzurichten oder 40-50 Jahre bis zu seinem Tode einzusperren, das widerspricht jeglicher Kultur und aller Menschlichkeit.


    Ich bin eindeutig für die Freilassung/Begnadigung.


    Gerd

  • 24 Jahre reichen - genug ist genug!


    Es ist völlig unzivilisiert jemanden Hinzurichten oder 40-50 Jahre bis zu seinem Tode einzusperren, das widerspricht jeglicher Kultur und aller Menschlichkeit.


    Ich bin eindeutig für die Freilassung/Begnadigung.


    Gerd

  • Zitat


    On 2007-02-14 08:27, Phoenix wrote:



    Mörder die keine Reue zeigen, freilassen? <IMG SRC=\"/images/forum/icons/icon_eek.gif\">


    Willy,


    ich gebe Dir Recht, dass dies zunächst Unbehagen auslöst.


    Die lebenslange Haft und mit ihr die Voraussetzungen für eine frühzeitige Haftentlassung stehen aber in einem schwierigen Spannungsverhältnis zum Verfassungsrecht und zu den Grundprinzipien unseres Strafvollzugs.


    Spitz formuliert muß man feststellen, dass die Reue dem Schutz der Menschenwürde und dem Rechtsstaatsprinzip egal ist.
    Genauso wie auch der Resozialisierungsgedanke nicht mangels Reue eingeschränkt oder erweitert werden kann.


    Glücklicher Weise haben wir Grundrechte die für jedermann gelten und glücklicher Weise versucht unser Strafvollzug die Täter wieder in die Gesellschaft zurückzuführen anstatt sie einfach weg zu schließen.


    Dann muss nun aber auch gelten, dass wenn Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit von einem Straftäter nicht mehr bedroht werden, er auch wieder auf freien Fuss gesetzt werden können muss. Denn das Strafziel der Resozialisierung ist erreicht.


    Sieh´s mal so - bringt eine von ihrem Mann gepeinigte Frau ihn heimtückisch oder grausam um ohne, dass sie in der konkreten Situation durch Notwehr gerechtfertigt werden kann, ist sie eine Mörderin und bekommt für diese Tat Lebenslänglich. Sie wird kaum Reue zeigen, den Haustyrann getötet zu haben, trotzdem kann man sie irgendwie verstehen und es fällt emotional leichter sie frühzeitig zu entlassen.


    Das deutsche Recht basiert nun nicht auf Emotionen, darum muss für sie wie für Frau Monhaupt das gleiche Recht auf frühzeitige Entlassung gelten, ob nun reuig oder nicht.


    Anders sieht es da mit dem Kollegen Klar aus - er will begnadigt werden und da die Begnadigung sich in gewisser Weise im rechtsfreien Raum bewegt können und müssen andere Maßstäbe gelten. Er muss Reue zeigen und diese glaubhaft machen.


    Ich gehe momentan nicht davon aus, dass Bundespräsident Köhler die Begnadigung aussprechen wird, so gibt es momentan keine Anzeichen, dass die sowieso sehr eingeschränkten Reuebekundungen von Christian Klar jetzt glaubhafter sind als sie es bei den vorherigen Gnadengesuchen waren.


    Die Situation löst wohl bei jedem geteilte Gefühle bis hin zu Bauchschmerzen aus, trotzdem halte ich die Entscheidung des Gerichts in der Gesamtschau für richtig.
    Insbesondere auch, weil die damaligen Angeklagten es ablehnten wie \"normale\" Verbrecher von einem regulären Gericht abgeurteilt und als ordinäre Häftlinge behandelt zu werden. Von Kriegsrecht, Kriegsgefangenen und Sondergerichten war da die Rede.
    Dass es die Gerichte damals wie heute trotzdem geschafft haben, die RAF Terorristen wie hundsgewöhnliche Kriminelle zu behandeln, zeichnet meiner Meinung nach unseren Rechtsstaat aus.


    Im Übrigen hoffe ich wie Günther darauf, dass wir nicht bald Oliver Geissen eine RAF-Chart-Show moderieren sehen und keiner unserer Betroffenheitstalker mit Angehörigen der RAF-Terroristen eine Beweihräucherungsrunde auflegt.


    Beste Grüße,
    Alexander


    P.S. - Langes Posting am Morgen, bringt Kummer und Sorgen? [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]

  • Zitat


    On 2007-02-14 08:27, Phoenix wrote:



    Mörder die keine Reue zeigen, freilassen? <IMG SRC=\"/images/forum/icons/icon_eek.gif\">


    Willy,


    ich gebe Dir Recht, dass dies zunächst Unbehagen auslöst.


    Die lebenslange Haft und mit ihr die Voraussetzungen für eine frühzeitige Haftentlassung stehen aber in einem schwierigen Spannungsverhältnis zum Verfassungsrecht und zu den Grundprinzipien unseres Strafvollzugs.


    Spitz formuliert muß man feststellen, dass die Reue dem Schutz der Menschenwürde und dem Rechtsstaatsprinzip egal ist.
    Genauso wie auch der Resozialisierungsgedanke nicht mangels Reue eingeschränkt oder erweitert werden kann.


    Glücklicher Weise haben wir Grundrechte die für jedermann gelten und glücklicher Weise versucht unser Strafvollzug die Täter wieder in die Gesellschaft zurückzuführen anstatt sie einfach weg zu schließen.


    Dann muss nun aber auch gelten, dass wenn Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit von einem Straftäter nicht mehr bedroht werden, er auch wieder auf freien Fuss gesetzt werden können muss. Denn das Strafziel der Resozialisierung ist erreicht.


    Sieh´s mal so - bringt eine von ihrem Mann gepeinigte Frau ihn heimtückisch oder grausam um ohne, dass sie in der konkreten Situation durch Notwehr gerechtfertigt werden kann, ist sie eine Mörderin und bekommt für diese Tat Lebenslänglich. Sie wird kaum Reue zeigen, den Haustyrann getötet zu haben, trotzdem kann man sie irgendwie verstehen und es fällt emotional leichter sie frühzeitig zu entlassen.


    Das deutsche Recht basiert nun nicht auf Emotionen, darum muss für sie wie für Frau Monhaupt das gleiche Recht auf frühzeitige Entlassung gelten, ob nun reuig oder nicht.


    Anders sieht es da mit dem Kollegen Klar aus - er will begnadigt werden und da die Begnadigung sich in gewisser Weise im rechtsfreien Raum bewegt können und müssen andere Maßstäbe gelten. Er muss Reue zeigen und diese glaubhaft machen.


    Ich gehe momentan nicht davon aus, dass Bundespräsident Köhler die Begnadigung aussprechen wird, so gibt es momentan keine Anzeichen, dass die sowieso sehr eingeschränkten Reuebekundungen von Christian Klar jetzt glaubhafter sind als sie es bei den vorherigen Gnadengesuchen waren.


    Die Situation löst wohl bei jedem geteilte Gefühle bis hin zu Bauchschmerzen aus, trotzdem halte ich die Entscheidung des Gerichts in der Gesamtschau für richtig.
    Insbesondere auch, weil die damaligen Angeklagten es ablehnten wie \"normale\" Verbrecher von einem regulären Gericht abgeurteilt und als ordinäre Häftlinge behandelt zu werden. Von Kriegsrecht, Kriegsgefangenen und Sondergerichten war da die Rede.
    Dass es die Gerichte damals wie heute trotzdem geschafft haben, die RAF Terorristen wie hundsgewöhnliche Kriminelle zu behandeln, zeichnet meiner Meinung nach unseren Rechtsstaat aus.


    Im Übrigen hoffe ich wie Günther darauf, dass wir nicht bald Oliver Geissen eine RAF-Chart-Show moderieren sehen und keiner unserer Betroffenheitstalker mit Angehörigen der RAF-Terroristen eine Beweihräucherungsrunde auflegt.


    Beste Grüße,
    Alexander


    P.S. - Langes Posting am Morgen, bringt Kummer und Sorgen? [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]

  • Da sie dem Staat (dem Sozialen Volk) eh auf der Tasche liegt,
    kann Sie auch die volle Strafe absitzen. Aus dem gefängniss kann Sie auch ein Buch, Memoiren etc. schreiben und vermarkten.
    Manche Straftaten kann man nach Jahren verzeihen (nicht vergessen), die von der RAF begangenen Straftaten gehören meines erachten jedoch nicht dazu.


    Zeit für Reue und Besserung gibt es auch im neuen, im anderen Leben. Da erhält jeder eine neue Chance. Für dieses ist fertig.


    ELvis

  • Da sie dem Staat (dem Sozialen Volk) eh auf der Tasche liegt,
    kann Sie auch die volle Strafe absitzen. Aus dem gefängniss kann Sie auch ein Buch, Memoiren etc. schreiben und vermarkten.
    Manche Straftaten kann man nach Jahren verzeihen (nicht vergessen), die von der RAF begangenen Straftaten gehören meines erachten jedoch nicht dazu.


    Zeit für Reue und Besserung gibt es auch im neuen, im anderen Leben. Da erhält jeder eine neue Chance. Für dieses ist fertig.


    ELvis

  • Frage : Warum sollen RAF-Mörder anders behandelt werden als gewöhnliche Mörder mit weitaus niedrigeren Instinkten ?


    Gewöhnliche Mörder, auch Serienmörder, kommen auch frei, solange keine Wiederholugnsgefahr und somit Sicherheitsverwarung besteht.


    Auch wenn es schwer fällt, gleiches Recht für alle.


    Und was heisst schon Reue, wenn es darauf ankommt, stammelt man da 2 oder 3 Sätze oder schreibt einen Brief an die Angehörigen. Wem hilft das wirklich und wie ernst ist sowas dann gemeint ?


    Juergen
    P.S: viel lieber hätte ich aber zum eigentlichen Thema laut Überschrfit geschrieben [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : Juergen on 14-02-2007 10:06 ]

  • Frage : Warum sollen RAF-Mörder anders behandelt werden als gewöhnliche Mörder mit weitaus niedrigeren Instinkten ?


    Gewöhnliche Mörder, auch Serienmörder, kommen auch frei, solange keine Wiederholugnsgefahr und somit Sicherheitsverwarung besteht.


    Auch wenn es schwer fällt, gleiches Recht für alle.


    Und was heisst schon Reue, wenn es darauf ankommt, stammelt man da 2 oder 3 Sätze oder schreibt einen Brief an die Angehörigen. Wem hilft das wirklich und wie ernst ist sowas dann gemeint ?


    Juergen
    P.S: viel lieber hätte ich aber zum eigentlichen Thema laut Überschrfit geschrieben [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : Juergen on 14-02-2007 10:06 ]

  • Ich finde, wer ohne Not und in böser Absicht ein anderes Lebewesen tötet, hat sein Leben verwirkt.


    Man sollte die Menschheit so sehen, wie sie ist und nicht ständig idealisieren.


    Mit Idealisierung meine ich den Glauben an Resozialisierung und Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Schwerstkriminellen. Was ist mit den Gefühlen und Persönlichkeitsrechten deren Opfer, bzw. Hinterbliebenen derselben?


    Klaus

  • Ich finde, wer ohne Not und in böser Absicht ein anderes Lebewesen tötet, hat sein Leben verwirkt.


    Man sollte die Menschheit so sehen, wie sie ist und nicht ständig idealisieren.


    Mit Idealisierung meine ich den Glauben an Resozialisierung und Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Schwerstkriminellen. Was ist mit den Gefühlen und Persönlichkeitsrechten deren Opfer, bzw. Hinterbliebenen derselben?


    Klaus

  • >>Und was heisst schon Reue, wenn es darauf ankommt, stammelt man da 2 oder 3 Sätze oder schreibt einen Brief an die Angehörigen. Wem hilft das wirklich und wie ernst ist sowas dann gemeint ?


    Tja, diese Bedenken stimmen wohl. Aber wenn dem so ist, wieso misst unsere Rechtssprechnung einer nach dieser Logik vollkommen wertlosen - und daher hier nicht erforderlichen - Bekundung einer Geisteshaltung dann an anderer Stelle formal eine solche Bedeutung zu?


    Hat die Reue etwa ein anderes \" Aufrichtigkeitspotential\" als ein Eid oder ein \"feierliches Gelöbnis\" ?


    Ich kann diese seltsame Rechtsmechanik jedenfalls nicht gut heißen.

  • >>Und was heisst schon Reue, wenn es darauf ankommt, stammelt man da 2 oder 3 Sätze oder schreibt einen Brief an die Angehörigen. Wem hilft das wirklich und wie ernst ist sowas dann gemeint ?


    Tja, diese Bedenken stimmen wohl. Aber wenn dem so ist, wieso misst unsere Rechtssprechnung einer nach dieser Logik vollkommen wertlosen - und daher hier nicht erforderlichen - Bekundung einer Geisteshaltung dann an anderer Stelle formal eine solche Bedeutung zu?


    Hat die Reue etwa ein anderes \" Aufrichtigkeitspotential\" als ein Eid oder ein \"feierliches Gelöbnis\" ?


    Ich kann diese seltsame Rechtsmechanik jedenfalls nicht gut heißen.

  • Aus meiner Sicht als Jurist ist die Sache einfach: Wenn die Voraussetzungen für eine Vollzugsaussetzung bewährungshalber vorliegen - und davon gehe ich einfach mal ungeprüft aus, wen schon die Bundesanwaltschaft die Freilassung beantragt -, dann muss freigelassen werden.


    Außerdem stimme ich Micha und Gerd darin zu, dass eine Freilassung Ausdruck sowohl liberaler Rechtstaatlichkeit als auch eines humantitären Menschenbildes ist - eine Zierde für jeden Staat, der sie hat und zugleich bleibende Schande für die unbelehrbaren RAF-Mörder, die diese Tugenden immer noch verachten, sei es aus Unverstand oder unbeholfener Verzweiflung über das eigene verkorkste Leben.


    Wirklich interessant am Fall Mohnhaupt ist m.E. etwas ganz anderes: Schaut Euch doch mal die Fotos auf Bengts Link an: Erst ein schönes Mädchen, dann eine sichtlich kühle, aber immer noch attraktive junge Frau und schließlich ein schwer gezeichnetes, menschliches Wrack. Als bekennender Humanist führe ich diesen Verfall auf den Verlust von Idealen und Werten zurück, der sich bei Frau Mohnhaupt sukzessive vollzogen haben muss.


    Niemand hier will eine Schlussstrich unter Mohnhaupts abstoßende Verbrechen ziehen; der Mensch Mohnhaupt hat auch keine Gnade \'verdient\', vielmehr wird sie ihm - wie letztlich jedem von uns - völlig unverdient zuteil.


    Grüße, HM

  • Aus meiner Sicht als Jurist ist die Sache einfach: Wenn die Voraussetzungen für eine Vollzugsaussetzung bewährungshalber vorliegen - und davon gehe ich einfach mal ungeprüft aus, wen schon die Bundesanwaltschaft die Freilassung beantragt -, dann muss freigelassen werden.


    Außerdem stimme ich Micha und Gerd darin zu, dass eine Freilassung Ausdruck sowohl liberaler Rechtstaatlichkeit als auch eines humantitären Menschenbildes ist - eine Zierde für jeden Staat, der sie hat und zugleich bleibende Schande für die unbelehrbaren RAF-Mörder, die diese Tugenden immer noch verachten, sei es aus Unverstand oder unbeholfener Verzweiflung über das eigene verkorkste Leben.


    Wirklich interessant am Fall Mohnhaupt ist m.E. etwas ganz anderes: Schaut Euch doch mal die Fotos auf Bengts Link an: Erst ein schönes Mädchen, dann eine sichtlich kühle, aber immer noch attraktive junge Frau und schließlich ein schwer gezeichnetes, menschliches Wrack. Als bekennender Humanist führe ich diesen Verfall auf den Verlust von Idealen und Werten zurück, der sich bei Frau Mohnhaupt sukzessive vollzogen haben muss.


    Niemand hier will eine Schlussstrich unter Mohnhaupts abstoßende Verbrechen ziehen; der Mensch Mohnhaupt hat auch keine Gnade \'verdient\', vielmehr wird sie ihm - wie letztlich jedem von uns - völlig unverdient zuteil.


    Grüße, HM

  • Die Rechtsprechung darf nicht nach dem biblischen Motto \"Auge um Auge - Zahn um Zahn\" funktionieren, damit würde sie sich auf die Stufe des Täters stellen. Rache ist (sollte) auch keine Grundlage der rechtsprechung sein, sondern Strafe und Resozialisierung. Gottseidank hat das \"gesunde Volksempfinden\" nur sehr wenig Einfluss auf die Rechtsprechung. Das die Opfer und deren Angehörige als direkt Betroffene nicht in die Findung des Strafmasses eingebunden werden versteht sich von selbst.


    Über 20 Jahre im Hochsicherheitsgefängniss sind eine extrem harte Strafe, deren Verlängerung ohne sehr harte Gründe (Wiederholung der Straftaten) ncht stattfinden kann. Von einer Wiederholungsgefahr ist nicht auszugehen.


    Gottseidank werden solche Dinge nüchtern und ohne Emotionen von Profis entschieden. Ich finde es bemerkenswert, das man so lapidar zwischen Frühstück und Zeitung, eine derart harte \"Entscheidung\" wie das Verbleiben im Gefängniss fällt. Um sich so zu äußern, sollte man mit dem Thema genauestens vertraut sein, auch juristisch, alle Hintergründe kennen, das würde wochenlange Arbeit bedeuten


    Gerd




    [ Diese Nachricht wurde editiert von : gerd on 14-02-2007 12:16 ]

  • Die Rechtsprechung darf nicht nach dem biblischen Motto \"Auge um Auge - Zahn um Zahn\" funktionieren, damit würde sie sich auf die Stufe des Täters stellen. Rache ist (sollte) auch keine Grundlage der rechtsprechung sein, sondern Strafe und Resozialisierung. Gottseidank hat das \"gesunde Volksempfinden\" nur sehr wenig Einfluss auf die Rechtsprechung. Das die Opfer und deren Angehörige als direkt Betroffene nicht in die Findung des Strafmasses eingebunden werden versteht sich von selbst.


    Über 20 Jahre im Hochsicherheitsgefängniss sind eine extrem harte Strafe, deren Verlängerung ohne sehr harte Gründe (Wiederholung der Straftaten) ncht stattfinden kann. Von einer Wiederholungsgefahr ist nicht auszugehen.


    Gottseidank werden solche Dinge nüchtern und ohne Emotionen von Profis entschieden. Ich finde es bemerkenswert, das man so lapidar zwischen Frühstück und Zeitung, eine derart harte \"Entscheidung\" wie das Verbleiben im Gefängniss fällt. Um sich so zu äußern, sollte man mit dem Thema genauestens vertraut sein, auch juristisch, alle Hintergründe kennen, das würde wochenlange Arbeit bedeuten


    Gerd




    [ Diese Nachricht wurde editiert von : gerd on 14-02-2007 12:16 ]

  • Es gibt eine Juristische (Gesetzeslage des entspr. Landes) Seite - die kommt zu einem Ergebnis A.
    Daher mag es juristisch gesehen sein, dass eine Freilassung gerechtfertigt ist. Wunderbar wenn die Profis hier Entscheiden.


    Und es gibt die Pers. Meinung / Stellung / Rechtsempfinden eines Bürgers. Mündet aus Erziehung, Erfahrung, Umfeld, Weltbild, dem Charakter.
    Und da bin ich pers. \"Altmodisch\".
    Auge um Auge, Zahn um Zahn.
    Was Jahrunderte funktioniert hat, muss nicht neu Erfunden werden.


    Elvis

  • Es gibt eine Juristische (Gesetzeslage des entspr. Landes) Seite - die kommt zu einem Ergebnis A.
    Daher mag es juristisch gesehen sein, dass eine Freilassung gerechtfertigt ist. Wunderbar wenn die Profis hier Entscheiden.


    Und es gibt die Pers. Meinung / Stellung / Rechtsempfinden eines Bürgers. Mündet aus Erziehung, Erfahrung, Umfeld, Weltbild, dem Charakter.
    Und da bin ich pers. \"Altmodisch\".
    Auge um Auge, Zahn um Zahn.
    Was Jahrunderte funktioniert hat, muss nicht neu Erfunden werden.


    Elvis

  • Halt halt!


    Hexenverbrennung, Inquisition, Sklaverei, Leibeigenschaft, Absolutismus, Lynchjustiz, Spießrutenlauf ...


    Erklär\' mal genauer, was hunderte Jahre funktioniert hat?

  • Halt halt!


    Hexenverbrennung, Inquisition, Sklaverei, Leibeigenschaft, Absolutismus, Lynchjustiz, Spießrutenlauf ...


    Erklär\' mal genauer, was hunderte Jahre funktioniert hat?