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(hier gekürze Fassung d. Pressemitteilung vom 06.02.2007)
H-Kennzeichen wieder im Schussfeld des Bundesverkehrsministeriums
- Alles kommt noch schlimmer –
Der letzte Vorstoß des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) den Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen drastisch zu verschärfen wurde nicht zuletzt aufgrund des erheblichen Gegenwindes ... von der gesamten Oldtimerszene Mitte Juli 2006 zurückgezogen. ...
Im Überblick:
Zustand:
Aktuell reicht ein Zustand mit normalen Gebrauchsspuren zur positiven Begutachtung aus.
Der neue Entwurf fordert hingegen einen deutlich besseren Zustand mit nur noch leichten Gebrauchspuren. Zu dem steigt die Anforderung am Zustand der Lackierung.
Bewertungsstufen:
Bislang wurden die Fahrzeuge bei der Begutachtung in die Stufen 1 – 5 eingeordnet.
Künftig entfällt die Einstufung. Es wird nur noch eine positive und eine negative Begutachtung geben.
Wohnmobilumbau:
Umbauten zum Wohnmobil von Transportern und Nutzfahrzeugen werden künftig kein H-Kennzeichen mehr erhalten.
Rahmen und Fahrwerk
Auch gilt nach der alten Regelung, dass neben zeitgenössischen Umbauten auch Umbauten von vor mehr als 20 Jahren möglich sind.
Künftig bleiben nur zeitgenössische Umbauten mit Originalersatzteilen möglich. Der Einbau originalgetreuer Ersatzteile – z.B. auch anders geartete Stoßdämpfer (solange die Anbaumaße unverändert bleiben) – kann nicht mehr positiv begutachtet werden.
Motor und Antrieb
Aktuell hat man neben Originalausführung und anderer Motoren der gleichen Baureihe auch die Möglichkeit für:
* einen anderen Motor des gleichen Herstellers – soweit 30 Jahre alt,
* einen Motor eines anderen Herstellers gemäß StVZO – soweit vor mehr als 20 Jahren eingebaut,
* einen baugleichen Motor des gleichen Herstellers neuerer Produktion mit gleicher Leistung und gleichem Hubraum,
ein H-Kennzeichen zu erhalten
Künftig sind nur noch Originalausführung und Motoren gleicher Baureihe möglich.
Gasanlage
Bislang kann auch eine neuere Gasanlage positiv begutachtet werden, wenn sie vorschriftsmäßig ist und den optisch, authentischen Eindruck des Fahrzeuges und Motorraums nicht erheblich beeinträchtigt.
Nach dem neuen Entwurf muss eine Gasanlage in dem jeweiligen Fahrzeug in den ersten 10 Jahren nach Zulassung des Fahrzeuges in eben diesem Fahrzeug eingebaut worden sein. Jede andere Gasanlage führt zu einer negativen Begutachtung und ist damit nicht H-Kennzeichen fähig.
Lenkung
Bisher sind auch Holzlenkräder möglich soweit diese Modelle damals vom Hersteller angeboten wurden, bzw. originalgetreue Nachbauten mit originalen Maßen.
Nach dem neuen Entwurf bleiben zeitgenössische Sonderlenkräder möglich. Holzlenkräder sind hiervon jedoch ausdrücklich ausgeschlossen und damit nicht positiv zu begutachten.
Räder und Reifen
Aktuell sind neben Originalausführung, Kombinationen aus der gleichen Baureihe und mögliche Reifen aus dem Räder-/Reifenkatalog, auch Reifengrößen bis zu 2 Nummern breiter als das Original möglich.
Künftig soll der letzte Passus entfallen. Die 2-Nummern-Regelung soll nicht mehr gelten.
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JEns
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