Fahrzeughalter-Anfrage bei Schweizer Fahrzeugen, oder solche, die aus der Schweiz kamen...

  • Hallo zusammen


    Dank einen Tip von Michael (MTinkl) habe ich ein Anfrageformular bei Bundesamt für Strassenverkehr gefunden, bei welchen man die Fahrzeughistorie bestellen kann [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_clap.gif][Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_clap.gif]


    Hintergrund dieser Geschichte ist, dass in der Schweiz die Anzahl Vorbesitzer und deren Namen unbekannt sind, weil die in den Fahrzeugpapieren nicht eingetragen werden, wie in Deutschland. Viele Händler machen sich das zunutze, indem sie irgend eine dubiose \"aus 1. Hand\"-Geschichte dem Interessenten erzählen oder den Tachostand nach dem gewünschten Verkaufspreis anpassen...


    Somit kann jeder, der ein Fahrzeug in oder aus der Schweiz besitzt, die komplette Fahrzeughistorie für 23.- Fr. anfragen. Erfasst sind alle jemals in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge! Also auch \"alte\" Oldtimer.


    Ebenso ist es möglich, eine Kopie der Fahrzeugunterlagen zu bekommen, wenn die Ausweise mal verloren gegangen sind oder bei einem Besitzerwechsel plötzlich nicht mehr auffindbar sind.


    Gruss
    Andi


    PS: Die Datei ist eine Word-Vorlage und muss zuerst auf den Rechner runtergeladen und kann dann im Word geöffnet werden.


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : agossi on 20-06-2006 14:48 ]

  • Hallo zusammen


    Dank einen Tip von Michael (MTinkl) habe ich ein Anfrageformular bei Bundesamt für Strassenverkehr gefunden, bei welchen man die Fahrzeughistorie bestellen kann [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_clap.gif][Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_clap.gif]


    Hintergrund dieser Geschichte ist, dass in der Schweiz die Anzahl Vorbesitzer und deren Namen unbekannt sind, weil die in den Fahrzeugpapieren nicht eingetragen werden, wie in Deutschland. Viele Händler machen sich das zunutze, indem sie irgend eine dubiose \"aus 1. Hand\"-Geschichte dem Interessenten erzählen oder den Tachostand nach dem gewünschten Verkaufspreis anpassen...


    Somit kann jeder, der ein Fahrzeug in oder aus der Schweiz besitzt, die komplette Fahrzeughistorie für 23.- Fr. anfragen. Erfasst sind alle jemals in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge! Also auch \"alte\" Oldtimer.


    Ebenso ist es möglich, eine Kopie der Fahrzeugunterlagen zu bekommen, wenn die Ausweise mal verloren gegangen sind oder bei einem Besitzerwechsel plötzlich nicht mehr auffindbar sind.


    Gruss
    Andi


    PS: Die Datei ist eine Word-Vorlage und muss zuerst auf den Rechner runtergeladen und kann dann im Word geöffnet werden.


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : agossi on 20-06-2006 14:48 ]

  • Hallo Andi!


    Ich habe vor einigen Monaten in der Schweiz angerufen, nachdem ich denselben Tipp in diesem Forum bekam, weil auch mir eine halbseidene Geschichte aufgetischt wurde. Wenigstens war der km-Stand plausibel ;o)


    Mir wurde unbürokratisch und freundlich telefonisch Auskunft erteilt (keine Schweizer Vorbesitzer), es kostete keinen Cent.


    [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_eek.gif]) Heiko

  • Hallo Andi!


    Ich habe vor einigen Monaten in der Schweiz angerufen, nachdem ich denselben Tipp in diesem Forum bekam, weil auch mir eine halbseidene Geschichte aufgetischt wurde. Wenigstens war der km-Stand plausibel ;o)


    Mir wurde unbürokratisch und freundlich telefonisch Auskunft erteilt (keine Schweizer Vorbesitzer), es kostete keinen Cent.


    [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_eek.gif]) Heiko

  • Hallo Frenek,


    worauf stützt Du Deine Vermutung, in D werde der Datenschutz \"völlig übertrieben\"? Hast Du einschlägige - negative - Erfahrungen gemacht?


    Vielleicht ist das Ganze doch eher eine Frage der jeweiligen persönlichen Sichtweise: Klar, wenn ich etwas über Person X herausfinden möchte (sei es aus \"berechtigtem\" oder aber auch nur aus \"persönlichem\" Interesse), neige ich dazu, alle mir etwa entgegensetzten Hürden als \"bürokratisch\" zu kritisieren. Geht es aber darum, dass irgendjemand an meine Daten heran will (aus welchem Grund auch immer), stellt sich für mich als erstes die Frage: \"Was geht den das an?\".


    Bei der Erstellung einer Fahrzeug-History geht es eben nicht nur um irgendwelche banalen technischen, sondern vielmehr gerade um persönliche Daten (wer von wann bis wann).


    Datenschutz ist - und das ist in D nicht anders als in jedem Rechtsstaat - immer eine Kompromissfrage. Für Auskünfte aus dem Fahrzeugregister an Private gilt in D speziell § 39 StVG (im Internet leicht zu finden). Ich finde, dass diese Vorschrift keineswegs \"völlig übertriebene\" Einschränkungen beinhaltet, sondern durchaus angemessene Möglichkeiten für persönliche Datenauskünfte bietet. Wenn Du Dir die Links in diesem Thread anschaust, siehst Du, dass im Übrigen auch die Schweiz (selbstverständlich) eine individuelle Begründung verlangt, bevor Du eine \"History\" erhältst.


    Was ist also eigentlich so schlecht an der deutschen Regelung (§ 39 StVG)?


    Gruß, leo

  • Hallo Frenek,


    worauf stützt Du Deine Vermutung, in D werde der Datenschutz \"völlig übertrieben\"? Hast Du einschlägige - negative - Erfahrungen gemacht?


    Vielleicht ist das Ganze doch eher eine Frage der jeweiligen persönlichen Sichtweise: Klar, wenn ich etwas über Person X herausfinden möchte (sei es aus \"berechtigtem\" oder aber auch nur aus \"persönlichem\" Interesse), neige ich dazu, alle mir etwa entgegensetzten Hürden als \"bürokratisch\" zu kritisieren. Geht es aber darum, dass irgendjemand an meine Daten heran will (aus welchem Grund auch immer), stellt sich für mich als erstes die Frage: \"Was geht den das an?\".


    Bei der Erstellung einer Fahrzeug-History geht es eben nicht nur um irgendwelche banalen technischen, sondern vielmehr gerade um persönliche Daten (wer von wann bis wann).


    Datenschutz ist - und das ist in D nicht anders als in jedem Rechtsstaat - immer eine Kompromissfrage. Für Auskünfte aus dem Fahrzeugregister an Private gilt in D speziell § 39 StVG (im Internet leicht zu finden). Ich finde, dass diese Vorschrift keineswegs \"völlig übertriebene\" Einschränkungen beinhaltet, sondern durchaus angemessene Möglichkeiten für persönliche Datenauskünfte bietet. Wenn Du Dir die Links in diesem Thread anschaust, siehst Du, dass im Übrigen auch die Schweiz (selbstverständlich) eine individuelle Begründung verlangt, bevor Du eine \"History\" erhältst.


    Was ist also eigentlich so schlecht an der deutschen Regelung (§ 39 StVG)?


    Gruß, leo

  • Leo,
    meine Vermutung stuetzt sich darauf, dass der §39 STVG als Hauptrichtung eine Weiterleitung der Daten nur zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung, zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr gestattet. Soweit es mir meine laienhafte Interpretation gestattet ist eine Herausgabe der (oder aller) Ex-Halter ausgeschlossen wenn ich keinen Rechtsanspruch habe. Habe ich den, wenn ich die Ehemaligen nur zur munteren Plauderei ueber\'s Fz selbst kontaktieren moechte?


    Gruss


    Frenek


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : frenek on 22-06-2006 01:58 ]

  • Leo,
    meine Vermutung stuetzt sich darauf, dass der §39 STVG als Hauptrichtung eine Weiterleitung der Daten nur zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung, zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr gestattet. Soweit es mir meine laienhafte Interpretation gestattet ist eine Herausgabe der (oder aller) Ex-Halter ausgeschlossen wenn ich keinen Rechtsanspruch habe. Habe ich den, wenn ich die Ehemaligen nur zur munteren Plauderei ueber\'s Fz selbst kontaktieren moechte?


    Gruss


    Frenek


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : frenek on 22-06-2006 01:58 ]

  • Hallo Frenek,


    OK, zum Zweck der Plauderei bekommst Du nach § 39 StVG keine Auskünfte. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Behörden in der Schweiz eine derartige Begründung akzeptieren würden und das finde ich durchaus richtig.


    Für solche Zwecke ist das Fahrzeugregister nicht geschaffen. Es ist sowieso eine Ausnahme, dass ich beim Erwerb eines Fahrzeugs überhaupt gezwungen bin, mich offiziell registrieren zu lassen. Schließlich muss ich mich auch nicht bei irgend einer Behörde eintragen lassen, wenn ich mir antike Möbel oder eine (neue oder alte) wertvolle Uhr kaufe; das wäre ja auch noch schöner. Wegen dieser Besonderheit kann ich umgekehrt - selbstverständlich - auch erwarten, dass die Behörden meine Kfz-Registrierung nur in begründeten Fällen an Dritte weitergeben dürfen.


    Gruß, leo

  • Hallo Frenek,


    OK, zum Zweck der Plauderei bekommst Du nach § 39 StVG keine Auskünfte. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Behörden in der Schweiz eine derartige Begründung akzeptieren würden und das finde ich durchaus richtig.


    Für solche Zwecke ist das Fahrzeugregister nicht geschaffen. Es ist sowieso eine Ausnahme, dass ich beim Erwerb eines Fahrzeugs überhaupt gezwungen bin, mich offiziell registrieren zu lassen. Schließlich muss ich mich auch nicht bei irgend einer Behörde eintragen lassen, wenn ich mir antike Möbel oder eine (neue oder alte) wertvolle Uhr kaufe; das wäre ja auch noch schöner. Wegen dieser Besonderheit kann ich umgekehrt - selbstverständlich - auch erwarten, dass die Behörden meine Kfz-Registrierung nur in begründeten Fällen an Dritte weitergeben dürfen.


    Gruß, leo

  • Hallo zusammen


    Die Registrierung von Fahrzeughaltern in der Schweiz durch ein zentrales Register (sonst werden alle Fahrzeugdaten durch die Kantonalen Behörden verwaltet) hat militärische Gründe [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_clap.gif]


    Das Bundesamt verfügt über eine Liste sämtlicher im Kriegsfall zu requirierender (d.h. staatliche Enteignung) Fahrzeugtypen, da gehört zum Beispiel auch mein 450 SE dazu (kaum zu glauben aber wahr!).


    Das ist der Sinn eines solchen Registers [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon21.gif]


    Antike Uhren oder Möbel dürfte daher das Militär kaum interessieren.


    Gruss
    Andi

  • Hallo zusammen


    Die Registrierung von Fahrzeughaltern in der Schweiz durch ein zentrales Register (sonst werden alle Fahrzeugdaten durch die Kantonalen Behörden verwaltet) hat militärische Gründe [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_clap.gif]


    Das Bundesamt verfügt über eine Liste sämtlicher im Kriegsfall zu requirierender (d.h. staatliche Enteignung) Fahrzeugtypen, da gehört zum Beispiel auch mein 450 SE dazu (kaum zu glauben aber wahr!).


    Das ist der Sinn eines solchen Registers [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon21.gif]


    Antike Uhren oder Möbel dürfte daher das Militär kaum interessieren.


    Gruss
    Andi

  • Zitat

    Das Bundesamt verfügt über eine Liste sämtlicher im Kriegsfall zu requirierender (d.h. staatliche Enteignung) Fahrzeugtypen, da gehört zum Beispiel auch mein 450 SE dazu (kaum zu glauben aber wahr!).


    ...Andi:
    Dein 450er wäre sicherlich ein adäquates Automobil für die Fahrt zum Offizierskasino [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]


    Gruss,


    Michael



    [ Diese Nachricht wurde editiert von : mtinkl on 22-06-2006 13:11 ]

  • Zitat

    Das Bundesamt verfügt über eine Liste sämtlicher im Kriegsfall zu requirierender (d.h. staatliche Enteignung) Fahrzeugtypen, da gehört zum Beispiel auch mein 450 SE dazu (kaum zu glauben aber wahr!).


    ...Andi:
    Dein 450er wäre sicherlich ein adäquates Automobil für die Fahrt zum Offizierskasino [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]


    Gruss,


    Michael



    [ Diese Nachricht wurde editiert von : mtinkl on 22-06-2006 13:11 ]