Beiträge von leo

    Gedanken darüber ...


    dass sich unser Hobby vielleicht doch nicht ausschließlich über alpenländisch-öligen Lackglanz sowie puristische \"Originalität\" definieren lässt und zugleich ein spekulativer Dialog mit der Besitzerin / dem Besitzer des von Reinhard abgelichteten Autos. (Ich will sie / ihn im Folgenden der Einfachheit halber dann mal doch nur \"den\" Besitzer nennen.):


    Eine erste Spekulation: Dieser Besitzer muss gleichzeitig auch der Eigentümer des Autos sein. Jedenfalls würde ihm kein Leasing-Vertrag, keine der üblichen Vereinbarungen über eine Sicherungsübereignung diesen badge-Friedhof gestatten. Offensichtlich kann er selbst und ohne Rücksicht auf einen fremden Eigentümer über sein Auto entscheiden.


    Die zweite Spekulation und der erste Dialog: Ein sozialer Imperativ, der sich in irgendeinem hergeholten \"must\"- bzw. \"no go\"-Regelwerk manifestiert, ist ihm - jedenfalls in Bezug auf sein Auto - völlig fremd. Die Frage, wie viel \"Patina\" sein \"darf\", versteht er nicht: \"Es geht doch - bitteschön - um mein Auto, nicht wahr? Dessen Befindlichkeit - mit Verlaub - geht wohl niemand etwas an (solange die Verkehrssicherheit nicht zu beanstanden ist).\" Und die Plaketten? \"Das berührt jetzt aber eher den privaten Bereich.\" (An dieser Stelle wird sein Unterton ein wenig reservierter.) Recht hat er! In allen Punkten! Und jetzt wird er mir - rein fiktiv natürlich - allmählich sympathisch.


    Die dritte Spekulation und die Fortsetzung des Dialogs: OK, aber warum lässt er nicht jedenfalls dem Lack ein wenig - selbstverständlich alpenölige - Pflege angedeihen. Und wenigstens die schlimmsten Auswüchse der Steinschlagschäden beseitigen? \"Ja, ja, Sie haben schon recht. Irgendwann muss ich da mal etwas machen lassen. Aber, wissen Sie, so etwas artet ja dann auch schnell aus. Es soll \"Liebhaber\" (in Wahrheit gar nur Spekulanten?) geben, die lassen solch ein Auto in einen Zustand versetzen, in dem es sich, nun ja, selbst bei der Auslieferung nicht befunden hat. Doch, doch, Sie zweifeln, aber so etwas gibt es und auch bei meinem Auto könnte sich solch abenteuerliche Investition - rein wirtschaftlich betrachtet - vielleicht durchaus rechnen. Aber zu welchem Ende? Diese Leute können Ihr Auto anschließend keinen Meter mehr in staubiger Landschaft bewegen, ohne Gefahr zu laufen, ihr \"Kunstobjekt\" (was es niemals war und niemals sein wird) nachhaltig zu beschädigen und zu entwerten. Und selbst dann, wenn sie das Auto nur in der Garage stehen lassen, wird ihm in ein paar Jahren günstigstenfalls noch das Prädikat \"Ältere Vollrestauration\" zuteil werden. Und bis dahin gibt es wiederum noch \"perfekter\" restaurierte Exemplare. Ich bitte Sie, was soll das? Ein Auto ist immer noch ein Auto und es um einer spekulativen Werterhöhung willen ausgerechnet seiner Funktionalität berauben ... ??? Für die Erben ... ??? Oder für die, die heute daran verdienen wollen ???


    Aber wenigstens eine Flasche A1 und einen Lappen in die Hand nehmen könnte er doch mal!

    Gruß, Leo

    Gedanken darüber ...


    dass sich unser Hobby vielleicht doch nicht ausschließlich über alpenländisch-öligen Lackglanz sowie puristische \"Originalität\" definieren lässt und zugleich ein spekulativer Dialog mit der Besitzerin / dem Besitzer des von Reinhard abgelichteten Autos. (Ich will sie / ihn im Folgenden der Einfachheit halber dann mal doch nur \"den\" Besitzer nennen.):


    Eine erste Spekulation: Dieser Besitzer muss gleichzeitig auch der Eigentümer des Autos sein. Jedenfalls würde ihm kein Leasing-Vertrag, keine der üblichen Vereinbarungen über eine Sicherungsübereignung diesen badge-Friedhof gestatten. Offensichtlich kann er selbst und ohne Rücksicht auf einen fremden Eigentümer über sein Auto entscheiden.


    Die zweite Spekulation und der erste Dialog: Ein sozialer Imperativ, der sich in irgendeinem hergeholten \"must\"- bzw. \"no go\"-Regelwerk manifestiert, ist ihm - jedenfalls in Bezug auf sein Auto - völlig fremd. Die Frage, wie viel \"Patina\" sein \"darf\", versteht er nicht: \"Es geht doch - bitteschön - um mein Auto, nicht wahr? Dessen Befindlichkeit - mit Verlaub - geht wohl niemand etwas an (solange die Verkehrssicherheit nicht zu beanstanden ist).\" Und die Plaketten? \"Das berührt jetzt aber eher den privaten Bereich.\" (An dieser Stelle wird sein Unterton ein wenig reservierter.) Recht hat er! In allen Punkten! Und jetzt wird er mir - rein fiktiv natürlich - allmählich sympathisch.


    Die dritte Spekulation und die Fortsetzung des Dialogs: OK, aber warum lässt er nicht jedenfalls dem Lack ein wenig - selbstverständlich alpenölige - Pflege angedeihen. Und wenigstens die schlimmsten Auswüchse der Steinschlagschäden beseitigen? \"Ja, ja, Sie haben schon recht. Irgendwann muss ich da mal etwas machen lassen. Aber, wissen Sie, so etwas artet ja dann auch schnell aus. Es soll \"Liebhaber\" (in Wahrheit gar nur Spekulanten?) geben, die lassen solch ein Auto in einen Zustand versetzen, in dem es sich, nun ja, selbst bei der Auslieferung nicht befunden hat. Doch, doch, Sie zweifeln, aber so etwas gibt es und auch bei meinem Auto könnte sich solch abenteuerliche Investition - rein wirtschaftlich betrachtet - vielleicht durchaus rechnen. Aber zu welchem Ende? Diese Leute können Ihr Auto anschließend keinen Meter mehr in staubiger Landschaft bewegen, ohne Gefahr zu laufen, ihr \"Kunstobjekt\" (was es niemals war und niemals sein wird) nachhaltig zu beschädigen und zu entwerten. Und selbst dann, wenn sie das Auto nur in der Garage stehen lassen, wird ihm in ein paar Jahren günstigstenfalls noch das Prädikat \"Ältere Vollrestauration\" zuteil werden. Und bis dahin gibt es wiederum noch \"perfekter\" restaurierte Exemplare. Ich bitte Sie, was soll das? Ein Auto ist immer noch ein Auto und es um einer spekulativen Werterhöhung willen ausgerechnet seiner Funktionalität berauben ... ??? Für die Erben ... ??? Oder für die, die heute daran verdienen wollen ???


    Aber wenigstens eine Flasche A1 und einen Lappen in die Hand nehmen könnte er doch mal!

    Gruß, Leo

    Hallo Andreas,


    bei mir ließ sich der Spiegelschalter \"einfach\" nach oben herausziehen. Den Gummiüberzug des Joysticks solltest Du mit zwei Fingern abziehen können. Wenn bei diesem Versuch nicht ohnehin schon der ganze Schalter herauskommt, kannst Du anschließend eine Telefonzange an dem dann sichtbar werdenden, eigentlichen Stick ansetzen und auf diese Weise den Schalter nebst Stecker durch weiteres Ziehen ganz herausbekommen. Hört sich nicht ganz professionell an, ist aber m. E. minder schadensträchtig als der Versuch, den Schalter mit einer Messerklinge herauszuhebeln. (Der Schalter macht einen durchaus stabilen Eindruck und lässt sich im schlimmsten Fall über eBay für wenig Geld wieder beschaffen, während die befriedigende Restauration einer zersplitterten Wurzelholzabdeckung doch einiges Geschick erfordert.)


    Die Kabel an den Schaltern sind nicht so lang, dass Du die Konsole umdrehen könntest. Allerdings lässt sich die Abdeckung jedenfalls so weit anheben, dass man entweder die Stecker nach unten abziehen oder umgekehrt die Stecker samt Schaltern von unten nach oben aus der Konsole herausdrücken kann.


    Viel Erfolg!


    Gruß, Leo

    Hallo Andreas,


    bei mir ließ sich der Spiegelschalter \"einfach\" nach oben herausziehen. Den Gummiüberzug des Joysticks solltest Du mit zwei Fingern abziehen können. Wenn bei diesem Versuch nicht ohnehin schon der ganze Schalter herauskommt, kannst Du anschließend eine Telefonzange an dem dann sichtbar werdenden, eigentlichen Stick ansetzen und auf diese Weise den Schalter nebst Stecker durch weiteres Ziehen ganz herausbekommen. Hört sich nicht ganz professionell an, ist aber m. E. minder schadensträchtig als der Versuch, den Schalter mit einer Messerklinge herauszuhebeln. (Der Schalter macht einen durchaus stabilen Eindruck und lässt sich im schlimmsten Fall über eBay für wenig Geld wieder beschaffen, während die befriedigende Restauration einer zersplitterten Wurzelholzabdeckung doch einiges Geschick erfordert.)


    Die Kabel an den Schaltern sind nicht so lang, dass Du die Konsole umdrehen könntest. Allerdings lässt sich die Abdeckung jedenfalls so weit anheben, dass man entweder die Stecker nach unten abziehen oder umgekehrt die Stecker samt Schaltern von unten nach oben aus der Konsole herausdrücken kann.


    Viel Erfolg!


    Gruß, Leo

    Hallo Andreas,


    es ist nicht notwendig, zum Entfernen der Holz-Abdeckung beim <a href=http://www.107sl-freunde.de/FAQ/2/Abk%FCrzungen_und_Fachbegriffe.html#9>MOPF</a> den Schalthebel oder gar die Schaltkulisse abzubauen. Es genügt, die beiden Schrauben unter dem Aschenbecher herauszudrehen und - bei noch intakter Abdeckung ganz wichtig ! - den Schalter für die Spiegelverstellung nach oben herauszuziehen. Danach lässt sich die Abdeckung einfach nach hinten abziehen.


    Am hinteren Ende wird die Abdeckung beim Einbau mittels eines Kunststoffzapfens in die Mittelkonsole eingeschoben. Versucht man, die Abdeckung ohne Abbau des Spiegelschalters nach oben herauszuziehen, kann dieser Zapfen abbrechen. Danach lässt sich die Abdeckung - wie offensichtlich bei Dir - nicht mehr einrasten. (Ist dieser Zapfen einmal abgebrochen, kann man sich das Herausziehen des Spiegelschalters eigentlich sparen, denn dessen Entfernung ist nur notwendig, damit man die Abdeckung soweit nach hinten schieben kann, dass der Zapfen freigegeben wird.)


    Ein abgebrochener Zapfen kann durch irgend einen annähernd passenden Kunstzoffzylinder ersetzt werden.



    Gruß, leo

    Hallo Andreas,


    es ist nicht notwendig, zum Entfernen der Holz-Abdeckung beim <a href=http://www.107sl-freunde.de/FAQ/2/Abk%FCrzungen_und_Fachbegriffe.html#9>MOPF</a> den Schalthebel oder gar die Schaltkulisse abzubauen. Es genügt, die beiden Schrauben unter dem Aschenbecher herauszudrehen und - bei noch intakter Abdeckung ganz wichtig ! - den Schalter für die Spiegelverstellung nach oben herauszuziehen. Danach lässt sich die Abdeckung einfach nach hinten abziehen.


    Am hinteren Ende wird die Abdeckung beim Einbau mittels eines Kunststoffzapfens in die Mittelkonsole eingeschoben. Versucht man, die Abdeckung ohne Abbau des Spiegelschalters nach oben herauszuziehen, kann dieser Zapfen abbrechen. Danach lässt sich die Abdeckung - wie offensichtlich bei Dir - nicht mehr einrasten. (Ist dieser Zapfen einmal abgebrochen, kann man sich das Herausziehen des Spiegelschalters eigentlich sparen, denn dessen Entfernung ist nur notwendig, damit man die Abdeckung soweit nach hinten schieben kann, dass der Zapfen freigegeben wird.)


    Ein abgebrochener Zapfen kann durch irgend einen annähernd passenden Kunstzoffzylinder ersetzt werden.



    Gruß, leo

    Die Ottomotoren betreffenden Regelungen beruhen (auch) auf der EU-Richtlinie vom 13.12.2000 (\"Benzol- und Kohlenmonoxidrichtlinie\").


    Es ist deshalb irreführend, wenn häufig verkürzend nur von einer \"Feinstaub-Verordnung\" die Rede ist und damit suggeriert wird, die nach EU-Recht gebotenen Maßnahmen beträfen lediglich Dieselmotoren.


    Eine Sammlung von örtlichen Luftreinhaltplänen findet sich unter http://www.env-it.de/luftdaten…einhalteplaene/uballl.htm


    Gruß, leo

    Die Ottomotoren betreffenden Regelungen beruhen (auch) auf der EU-Richtlinie vom 13.12.2000 (\"Benzol- und Kohlenmonoxidrichtlinie\").


    Es ist deshalb irreführend, wenn häufig verkürzend nur von einer \"Feinstaub-Verordnung\" die Rede ist und damit suggeriert wird, die nach EU-Recht gebotenen Maßnahmen beträfen lediglich Dieselmotoren.


    Eine Sammlung von örtlichen Luftreinhaltplänen findet sich unter http://www.env-it.de/luftdaten…einhalteplaene/uballl.htm


    Gruß, leo

    Die Ermächtigung ist nach meinem Verständnis ziemlich kompliziert ausgestaltet:


    § 40 Abs. 1 BImSchG ermächtigt (d.h. in diesem Fall verpflichtet) die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde (vgl. § 44 Abs. 1 StVO) zu regionalen Verkehrsbeschränkungen auf der Grundlage eines (örtlichen) Luftreinhalteplans gem. § 47 BImSchG. Hierbei steht der Straßenverkehrsbehörde kein Ermessen zu; diese ist nämlich an den Luftreinhalteplan gebunden. Die Aufstellung eines Luftreinhalteplans hängt wiederum von einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ab, zu deren Festlegung gem. § 48 a BImSchG die Bundesregierung ermächtigt ist.


    § 40 Abs. 2 BImSchG ermächtigt die Straßenverkehrsbehörde zusätzlich zu einer - allerdings ermessensabhängigen - räumlichen Beschränkung des Straßenverkehrs im Falle einer Überschreitung der Grenzwerte nach der Verordnung gem. § 48 a BImSchG.


    Soweit ich es verstanden habe, geht es bei den zur Zeit diskutierten Maßnahmen ausschließlich um solche nach § 40 Abs. 1 BImSchG, d.h. im Klartext um die Aufstellung örtlicher Luftreinhaltepläne. Die Frage an unsere Verwaltungsrechtsexperten dürfte also dahin gehen, ob die Ermächtigung zur Aufstellung der Luftreinhaltepläne auf ausreichender Grundlage beruht.


    Gruß, leo

    Die Ermächtigung ist nach meinem Verständnis ziemlich kompliziert ausgestaltet:


    § 40 Abs. 1 BImSchG ermächtigt (d.h. in diesem Fall verpflichtet) die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde (vgl. § 44 Abs. 1 StVO) zu regionalen Verkehrsbeschränkungen auf der Grundlage eines (örtlichen) Luftreinhalteplans gem. § 47 BImSchG. Hierbei steht der Straßenverkehrsbehörde kein Ermessen zu; diese ist nämlich an den Luftreinhalteplan gebunden. Die Aufstellung eines Luftreinhalteplans hängt wiederum von einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ab, zu deren Festlegung gem. § 48 a BImSchG die Bundesregierung ermächtigt ist.


    § 40 Abs. 2 BImSchG ermächtigt die Straßenverkehrsbehörde zusätzlich zu einer - allerdings ermessensabhängigen - räumlichen Beschränkung des Straßenverkehrs im Falle einer Überschreitung der Grenzwerte nach der Verordnung gem. § 48 a BImSchG.


    Soweit ich es verstanden habe, geht es bei den zur Zeit diskutierten Maßnahmen ausschließlich um solche nach § 40 Abs. 1 BImSchG, d.h. im Klartext um die Aufstellung örtlicher Luftreinhaltepläne. Die Frage an unsere Verwaltungsrechtsexperten dürfte also dahin gehen, ob die Ermächtigung zur Aufstellung der Luftreinhaltepläne auf ausreichender Grundlage beruht.


    Gruß, leo

    Einverstanden, Gerd


    Töten i s t pervers und wenn jemand über einen - aus welchem Grund auch immer - abgegebenen Todesschuss Freude oder Befriedigung empfindet, gilt für ihn das Gleiche.


    Das Thema Gefahrenabwehr steht auf einem anderen Blatt ...


    Gruß, leo

    Einverstanden, Gerd


    Töten i s t pervers und wenn jemand über einen - aus welchem Grund auch immer - abgegebenen Todesschuss Freude oder Befriedigung empfindet, gilt für ihn das Gleiche.


    Das Thema Gefahrenabwehr steht auf einem anderen Blatt ...


    Gruß, leo

    Mordlust, perverse Lustmörder?


    Hallo, geht\'s vielleicht auch eine Nummer kleiner?


    Ich gebe zu, mir sind die Regeln des Waidwerks und dessen - etwaige - ethische Grundlagen stets fremd geblieben. Das ist nicht meine Welt.


    Vielleicht wäre es ja möglich gewesen, dem Bär einen Betäubungsschuss zu verpassen. Vielleicht war dies in der konkreten Situation aber auch nicht möglich. Vielleicht sind bei der Bärenhatz auch (viele) Fehler gemacht worden.


    Welchen Aufschrei hätte es aber - und das zu Recht - gegeben, wenn der Bär einen Menschen angegriffen oder gar getötet hätte? Die Urlaubszeit hat begonnen. Wer von uns ist Fachmann genug, einen derartigen Unglücksfall zuverlässig auszuschließen? Welche Vorwürfe wären in diesem Fall dem Jäger gemacht worden, der das Tier heute morgen hätte erlegen können, hiervon aber im Hinblick auf einen beim nächsten Mal vielleicht möglichen Betäubungsschuss abgesehen hätte?


    Gruß, leo

    Mordlust, perverse Lustmörder?


    Hallo, geht\'s vielleicht auch eine Nummer kleiner?


    Ich gebe zu, mir sind die Regeln des Waidwerks und dessen - etwaige - ethische Grundlagen stets fremd geblieben. Das ist nicht meine Welt.


    Vielleicht wäre es ja möglich gewesen, dem Bär einen Betäubungsschuss zu verpassen. Vielleicht war dies in der konkreten Situation aber auch nicht möglich. Vielleicht sind bei der Bärenhatz auch (viele) Fehler gemacht worden.


    Welchen Aufschrei hätte es aber - und das zu Recht - gegeben, wenn der Bär einen Menschen angegriffen oder gar getötet hätte? Die Urlaubszeit hat begonnen. Wer von uns ist Fachmann genug, einen derartigen Unglücksfall zuverlässig auszuschließen? Welche Vorwürfe wären in diesem Fall dem Jäger gemacht worden, der das Tier heute morgen hätte erlegen können, hiervon aber im Hinblick auf einen beim nächsten Mal vielleicht möglichen Betäubungsschuss abgesehen hätte?


    Gruß, leo

    Hallo Frenek,


    OK, zum Zweck der Plauderei bekommst Du nach § 39 StVG keine Auskünfte. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Behörden in der Schweiz eine derartige Begründung akzeptieren würden und das finde ich durchaus richtig.


    Für solche Zwecke ist das Fahrzeugregister nicht geschaffen. Es ist sowieso eine Ausnahme, dass ich beim Erwerb eines Fahrzeugs überhaupt gezwungen bin, mich offiziell registrieren zu lassen. Schließlich muss ich mich auch nicht bei irgend einer Behörde eintragen lassen, wenn ich mir antike Möbel oder eine (neue oder alte) wertvolle Uhr kaufe; das wäre ja auch noch schöner. Wegen dieser Besonderheit kann ich umgekehrt - selbstverständlich - auch erwarten, dass die Behörden meine Kfz-Registrierung nur in begründeten Fällen an Dritte weitergeben dürfen.


    Gruß, leo

    Hallo Frenek,


    OK, zum Zweck der Plauderei bekommst Du nach § 39 StVG keine Auskünfte. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Behörden in der Schweiz eine derartige Begründung akzeptieren würden und das finde ich durchaus richtig.


    Für solche Zwecke ist das Fahrzeugregister nicht geschaffen. Es ist sowieso eine Ausnahme, dass ich beim Erwerb eines Fahrzeugs überhaupt gezwungen bin, mich offiziell registrieren zu lassen. Schließlich muss ich mich auch nicht bei irgend einer Behörde eintragen lassen, wenn ich mir antike Möbel oder eine (neue oder alte) wertvolle Uhr kaufe; das wäre ja auch noch schöner. Wegen dieser Besonderheit kann ich umgekehrt - selbstverständlich - auch erwarten, dass die Behörden meine Kfz-Registrierung nur in begründeten Fällen an Dritte weitergeben dürfen.


    Gruß, leo

    Hallo Frenek,


    worauf stützt Du Deine Vermutung, in D werde der Datenschutz \"völlig übertrieben\"? Hast Du einschlägige - negative - Erfahrungen gemacht?


    Vielleicht ist das Ganze doch eher eine Frage der jeweiligen persönlichen Sichtweise: Klar, wenn ich etwas über Person X herausfinden möchte (sei es aus \"berechtigtem\" oder aber auch nur aus \"persönlichem\" Interesse), neige ich dazu, alle mir etwa entgegensetzten Hürden als \"bürokratisch\" zu kritisieren. Geht es aber darum, dass irgendjemand an meine Daten heran will (aus welchem Grund auch immer), stellt sich für mich als erstes die Frage: \"Was geht den das an?\".


    Bei der Erstellung einer Fahrzeug-History geht es eben nicht nur um irgendwelche banalen technischen, sondern vielmehr gerade um persönliche Daten (wer von wann bis wann).


    Datenschutz ist - und das ist in D nicht anders als in jedem Rechtsstaat - immer eine Kompromissfrage. Für Auskünfte aus dem Fahrzeugregister an Private gilt in D speziell § 39 StVG (im Internet leicht zu finden). Ich finde, dass diese Vorschrift keineswegs \"völlig übertriebene\" Einschränkungen beinhaltet, sondern durchaus angemessene Möglichkeiten für persönliche Datenauskünfte bietet. Wenn Du Dir die Links in diesem Thread anschaust, siehst Du, dass im Übrigen auch die Schweiz (selbstverständlich) eine individuelle Begründung verlangt, bevor Du eine \"History\" erhältst.


    Was ist also eigentlich so schlecht an der deutschen Regelung (§ 39 StVG)?


    Gruß, leo

    Hallo Frenek,


    worauf stützt Du Deine Vermutung, in D werde der Datenschutz \"völlig übertrieben\"? Hast Du einschlägige - negative - Erfahrungen gemacht?


    Vielleicht ist das Ganze doch eher eine Frage der jeweiligen persönlichen Sichtweise: Klar, wenn ich etwas über Person X herausfinden möchte (sei es aus \"berechtigtem\" oder aber auch nur aus \"persönlichem\" Interesse), neige ich dazu, alle mir etwa entgegensetzten Hürden als \"bürokratisch\" zu kritisieren. Geht es aber darum, dass irgendjemand an meine Daten heran will (aus welchem Grund auch immer), stellt sich für mich als erstes die Frage: \"Was geht den das an?\".


    Bei der Erstellung einer Fahrzeug-History geht es eben nicht nur um irgendwelche banalen technischen, sondern vielmehr gerade um persönliche Daten (wer von wann bis wann).


    Datenschutz ist - und das ist in D nicht anders als in jedem Rechtsstaat - immer eine Kompromissfrage. Für Auskünfte aus dem Fahrzeugregister an Private gilt in D speziell § 39 StVG (im Internet leicht zu finden). Ich finde, dass diese Vorschrift keineswegs \"völlig übertriebene\" Einschränkungen beinhaltet, sondern durchaus angemessene Möglichkeiten für persönliche Datenauskünfte bietet. Wenn Du Dir die Links in diesem Thread anschaust, siehst Du, dass im Übrigen auch die Schweiz (selbstverständlich) eine individuelle Begründung verlangt, bevor Du eine \"History\" erhältst.


    Was ist also eigentlich so schlecht an der deutschen Regelung (§ 39 StVG)?


    Gruß, leo