abmahnung die zweite

  • hallo,



    ich mach mal nen neuen fred auf.



    kurze allgemeine frage an die Juristen.
    ich hab am 16.04. ein schreiben vom Anwalt bekommen. darin wird mir eine frist zur Reaktion bis zum 15.04 gegeben.
    das schreiben ist auf 08.04. datiert, Datum des Poststempels ist der 14.04.
    kein einschreiben, der frass kam allerdings am 14.04. per fax schonmal.



    ich halte das schreiben für gegenstandslos weil die frist zu einer Reaktion gerade +/-einen tag beträgt.



    das passiert mir bei den Abmahnungen eigentlich regelmässig, dass fristen von nur wenigen tagen gegeben werden - hier das ist die krönung.
    was soll das? es muss doch, auch vom Gesetzgeber her, eine angemessene frist zur Reaktion gegeben werden, oder?



    mfg
    andreas

  • Moin Andi,
    nun sag ich doch mal etwas zu dieser misslichen Angelegenheit.


    1. Aus dem, was du in dem besagten thread geschrieben hast, kann ich eine abmahnungswürdige Äußerung nicht herauslesen. Details kenne ich aber nicht und solange ich auch nicht weiß, weswegen genau Du überhaupt abgemahnt wurdest, sind verlässliche Aussagen nicht möglich.


    2. Anwaltlich gesetzte Fristen sind in keiner Weise verbindlich. Wenn Du nicht "rechtzeitig" reagierst, riskierst du nur, dass der Prozesshansel Weiterungen einleitet. Du kannst dich dann immer noch darauf berufen, dass eine angemessene Reaktionsfrist nicht zur Verfügung stand.
    Wie du auf die Abmahnung überhaupt reagierst, solltest du allerdings tatsächlich mit einem Anwalt klären. Dabei kann man einige blöde Fehler machen, auch wenn man sich eigentlich nichts hat zu Schulden kommen lassen.
    Eine offensichtlich unberechtigte Abmahnung verschafft Dir im übrigen auch einen Schadensersatzanspruch gegen den Abmahner. So kann man zumindest mal deutlich gegenhalten.
    Good luck, Heinz