Neuer Bentley Flying Spur

  • Hartmut, ich neige an sich dazu, mich in der Regel diplomatisch auszudrücken aber deinem Steuerberater würde ich ernsthaft einen Berufswechsel anempfehlen.
    Die Rechnung ist kompletter Blödsinn.

    1. 50% Steuersatz? Wo lebt der?
    2. Auf den Steuersatz kommt es gar nicht an, weil es bei dem Vergleich der 1% Regelung mit dem Fahrtenbuch nur um das zu versteuernde Einkommen geht und da spielt der Steuersatz keine Rolle. Ich habe den Steuersatz nur ins Spiel gebracht, um zu verdeutlichen, was ich unterm Strich tatsächlich für die Privatnutzung bezahle.
    3. Er lässt bei der 1% Regelung den Arbeitsweg außer Ansatz. Mir war das oben zu mühsam auszurechnen, weil das Ergebnis so oder so zugunsten des Fahrtenbuches sprach. Ein Steuerberater sollte das aber einkalkulieren.
    4. Die Kosten werden zu hoch veranschlagt. Das kann er aber zugegebenermaßen nicht wissen. Ich fahre auf 30%, der Wagen muss nur alle 60.000 km zur Inspektion, er verbraucht knapp 10 l Diesel etc.. Die genannte Jahres Fahrleistung ist daher schon unter Einrechnung der Zusatzkosten für die Zusatzgarantie Versicherung gem. - richtiger - BWA für 5.200,00 € zu haben.
    5. Nun wird´s dicke:
    Die Fahrtenbuch Lösung führt nicht zu einem Ergebnis von 865,00 € NACH STEUERN sondern unter Zugrundelegung der falschen Werte zu einem ZU VERSTEUERNDEN Betrag in Höhe von 865,00 €. Bei Zugrundelegung der richtigen Werte beträgt dieser, um mal bei 50% zu bleiben, die ich tatsächlich privat nicht schaffe, 716€, beim Spitzensteuersatz also 322€. Da ich nur ca. 40% privat fahre, komme ich auf mtl. Kosten von 258€.
    Seine Beispielrechnung für 5.000 Privatkilometer würde bei 45% Steuersatz richtigerweise Kosten iHv 129€ mtl. statt 345€ ergeben.
    Und wenn das Auto abgeschrieben is´t, ist´s fast für lau (s.o.).
    Drücke ihm mal einen Taschenrechner in die Hand...

    Gruß, Heinz

  • Hartmut, ich neige an sich dazu, mich in der Regel diplomatisch auszudrücken aber deinem Steuerberater würde ich ernsthaft einen Berufswechsel anempfehlen.
    Die Rechnung ist kompletter Blödsinn.

    1. 50% Steuersatz? Wo lebt der?
    2. Auf den Steuersatz kommt es gar nicht an, weil es bei dem Vergleich der 1% Regelung mit dem Fahrtenbuch nur um das zu versteuernde Einkommen geht und da spielt der Steuersatz keine Rolle. Ich habe den Steuersatz nur ins Spiel gebracht, um zu verdeutlichen, was ich unterm Strich tatsächlich für die Privatnutzung bezahle.
    3. Er lässt bei der 1% Regelung den Arbeitsweg außer Ansatz. Mir war das oben zu mühsam auszurechnen, weil das Ergebnis so oder so zugunsten des Fahrtenbuches sprach. Ein Steuerberater sollte das aber einkalkulieren.
    4. Die Kosten werden zu hoch veranschlagt. Das kann er aber zugegebenermaßen nicht wissen. Ich fahre auf 30%, der Wagen muss nur alle 60.000 km zur Inspektion, er verbraucht knapp 10 l Diesel etc.. Die genannte Jahres Fahrleistung ist daher schon unter Einrechnung der Zusatzkosten für die Zusatzgarantie Versicherung gem. - richtiger - BWA für 5.200,00 € zu haben.
    5. Nun wird´s dicke:
    Die Fahrtenbuch Lösung führt nicht zu einem Ergebnis von 865,00 € NACH STEUERN sondern unter Zugrundelegung der falschen Werte zu einem ZU VERSTEUERNDEN Betrag in Höhe von 865,00 €. Bei Zugrundelegung der richtigen Werte beträgt dieser, um mal bei 50% zu bleiben, die ich tatsächlich privat nicht schaffe, 716€, beim Spitzensteuersatz also 322€. Da ich nur ca. 40% privat fahre, komme ich auf mtl. Kosten von 258€.
    Seine Beispielrechnung für 5.000 Privatkilometer würde bei 45% Steuersatz richtigerweise Kosten iHv 129€ mtl. statt 345€ ergeben.
    Und wenn das Auto abgeschrieben is´t, ist´s fast für lau (s.o.).
    Drücke ihm mal einen Taschenrechner in die Hand...

    Gruß, Heinz

  • Mein Beispiel, und da gebe ich Dir recht, basiert darauf, dass Du die Privatnutzung auch selbst zahlst, also vom netto. Zahlst Du die nicht, wir dieser Betrag der zu versteuernde geldwerte Vorteil.


    Die Kilometerkosten basieren auf einem Durchschnittswert, der sich möglicherweise durch günstige Versicherung noch reduzieren ließe.


    Nehmen wir die von mir berechneten Werte und korrigieren die Fahrtenbuchregelung um den Steueranteil wie folgt:


    865 € x 40 % = 346 €


    1%-Regelung:


    900 € x 40% = 360 €


    Wir reden von 14 € im Monat ... nur zu erzielen durch den Vorteil des Kaufes eines Jahreswagens!

  • Mein Beispiel, und da gebe ich Dir recht, basiert darauf, dass Du die Privatnutzung auch selbst zahlst, also vom netto. Zahlst Du die nicht, wir dieser Betrag der zu versteuernde geldwerte Vorteil.


    Die Kilometerkosten basieren auf einem Durchschnittswert, der sich möglicherweise durch günstige Versicherung noch reduzieren ließe.


    Nehmen wir die von mir berechneten Werte und korrigieren die Fahrtenbuchregelung um den Steueranteil wie folgt:


    865 € x 40 % = 346 €


    1%-Regelung:


    900 € x 40% = 360 €


    Wir reden von 14 € im Monat ... nur zu erzielen durch den Vorteil des Kaufes eines Jahreswagens!

  • Hartmut, das paßt doch nicht. Wie kommst du jetzt auf 40%? Bei der 1%-variante wird doch der Privatanteil nicht berücksichtigt.
    Und wieso sollte ich die Privatnutzung vom Netto zahlen? Wo gibt´s denn sowas? Der Privatnutzungsanteil wird meiner Entnahme zugerechnet, die ich mit meinem persönlichen Steuersatz zu versteuern habe. Ich habe dann dasjenige weniger im Säckl, was ich oben errechnet habe.
    Also nochmal: 1%-Regelung kostet mich durchgängig 405€ + Versteuerung der Arbeitswegkilometer und Fartenbuchregelung kostet mich während der Abschreibungsphase ca. 260€ und danach ca. 80€.

    Gruß, Heinz

  • Hartmut, das paßt doch nicht. Wie kommst du jetzt auf 40%? Bei der 1%-variante wird doch der Privatanteil nicht berücksichtigt.
    Und wieso sollte ich die Privatnutzung vom Netto zahlen? Wo gibt´s denn sowas? Der Privatnutzungsanteil wird meiner Entnahme zugerechnet, die ich mit meinem persönlichen Steuersatz zu versteuern habe. Ich habe dann dasjenige weniger im Säckl, was ich oben errechnet habe.
    Also nochmal: 1%-Regelung kostet mich durchgängig 405€ + Versteuerung der Arbeitswegkilometer und Fartenbuchregelung kostet mich während der Abschreibungsphase ca. 260€ und danach ca. 80€.

    Gruß, Heinz

  • Mit 40% meine ich den Steuersatz, ich ging von 50% Privatanteil aus. Und bei einme Steuersatz von 40% kommen bei 1% von 90K = 900 € zu versteuernd also 360€ nach Steuern raus.


    Deine Kosten scheinen tatsächlich geringer zu sein als bei der 1%-Regelung wenn man den Kostenansatz Deiner Situation betrachtet. Insofern widerhole ich gern, was ich oben schrieb: Ich werde die Fahrtenbuchführung testen und sehen, ob das bei mir gut funktioniert.

  • Mit 40% meine ich den Steuersatz, ich ging von 50% Privatanteil aus. Und bei einme Steuersatz von 40% kommen bei 1% von 90K = 900 € zu versteuernd also 360€ nach Steuern raus.


    Deine Kosten scheinen tatsächlich geringer zu sein als bei der 1%-Regelung wenn man den Kostenansatz Deiner Situation betrachtet. Insofern widerhole ich gern, was ich oben schrieb: Ich werde die Fahrtenbuchführung testen und sehen, ob das bei mir gut funktioniert.

  • Ich möchte hier ja gar nicht für das Fahrtenbuch missionieren.
    Es ging mir nur darum, deutlich zu machen, dass es sich je nach individuellen Gegebenheiten sehr lohnen kann, die Fahrtenbuchvariante zu wählen. Ob das dann im Einzelfall wirklich so ist, kann ja jeder leicht für sich ausrechnen. In den Fällen, in denen die Unterhaltskosten im Verhältnis zum Neupreis des Fahrzeuges sehr hoch liegen und/oder der private Nutzungsanteil extrem hoch ist, wird es sich vermutlich nicht rechnen.
    Bei mir und sicherlich in sehr vielen anderen Fällen auch, passt es und führt zu erheblicher Ersparnis.


    Liebe Grüsse, Heinz

  • Ich möchte hier ja gar nicht für das Fahrtenbuch missionieren.
    Es ging mir nur darum, deutlich zu machen, dass es sich je nach individuellen Gegebenheiten sehr lohnen kann, die Fahrtenbuchvariante zu wählen. Ob das dann im Einzelfall wirklich so ist, kann ja jeder leicht für sich ausrechnen. In den Fällen, in denen die Unterhaltskosten im Verhältnis zum Neupreis des Fahrzeuges sehr hoch liegen und/oder der private Nutzungsanteil extrem hoch ist, wird es sich vermutlich nicht rechnen.
    Bei mir und sicherlich in sehr vielen anderen Fällen auch, passt es und führt zu erheblicher Ersparnis.


    Liebe Grüsse, Heinz