Ein typischer aber immerhin sonniger Sonntag....

  • Zitat


    On 2008-09-14 16:17, frenek wrote:
    <TABLE BORDER=0 ALIGN=CENTER WIDTH=85%><TR><TD><font size=-1>Quote:</font><HR></TD></TR><TR><TD><FONT SIZE=-1><BLOCKQUOTE>
    On 2008-09-14 11:27, Elmar61 wrote:
    \"begleiteten\" Führerschein gemacht


    Wie geht denn das denn vor sich? Ist da trotzdem noch eine Fahrausbildung mit Fahrlehrer und so notwendig (was immer man da auch unter \'Ausbildung\' verstehen darf)?
    Oder reicht es aus, wenn wie in USA ausreichend die Oma rechts sitzend ein paar hilflose Tips gibt?


    Gruss


    Frenek


    </BLOCKQUOTE></FONT></TD></TR><TR><TD><HR></TD></TR></TABLE>
    Hallo Bengt
    Es ist eine normale Führerscheinprüfung mit Theorie und allen Pflichtstunden (ca.1200-1500,-)
    Für das begleitende Fahren kann man sich als über 25jähriger eintragen lassen,und sich in jedem (dafür zugelassenem) Auto von den Kids fahren lassen.
    Als Taxi für den nächtlichen Kneipenrücktransport kann man die Regelung nicht benutzen.Der Beifahrer muß nüchtern sein.
    Ich finde diese Neuregelung in Deutschland klasse.
    Meine Tochter hat auf allem gelernt was da ist.
    Ob Sprinter,SL,ML oder A.
    Ich konnte sie mit einem sicheren Gefühl am 18ten Geburtstag allein fahren lassen.
    Mein Sohn fängt jetzt auch damit an.
    Gruß
    Andi

  • Zitat


    On 2008-09-14 16:17, frenek wrote:
    <TABLE BORDER=0 ALIGN=CENTER WIDTH=85%><TR><TD><font size=-1>Quote:</font><HR></TD></TR><TR><TD><FONT SIZE=-1><BLOCKQUOTE>
    On 2008-09-14 11:27, Elmar61 wrote:
    \"begleiteten\" Führerschein gemacht


    Wie geht denn das denn vor sich? Ist da trotzdem noch eine Fahrausbildung mit Fahrlehrer und so notwendig (was immer man da auch unter \'Ausbildung\' verstehen darf)?
    Oder reicht es aus, wenn wie in USA ausreichend die Oma rechts sitzend ein paar hilflose Tips gibt?


    Gruss


    Frenek


    </BLOCKQUOTE></FONT></TD></TR><TR><TD><HR></TD></TR></TABLE>
    Hallo Bengt
    Es ist eine normale Führerscheinprüfung mit Theorie und allen Pflichtstunden (ca.1200-1500,-)
    Für das begleitende Fahren kann man sich als über 25jähriger eintragen lassen,und sich in jedem (dafür zugelassenem) Auto von den Kids fahren lassen.
    Als Taxi für den nächtlichen Kneipenrücktransport kann man die Regelung nicht benutzen.Der Beifahrer muß nüchtern sein.
    Ich finde diese Neuregelung in Deutschland klasse.
    Meine Tochter hat auf allem gelernt was da ist.
    Ob Sprinter,SL,ML oder A.
    Ich konnte sie mit einem sicheren Gefühl am 18ten Geburtstag allein fahren lassen.
    Mein Sohn fängt jetzt auch damit an.
    Gruß
    Andi

  • Das finde ich auch sehr gut da eine richtige Pruefung und Fahrstunden voraus geht.
    Hier sieht es folgend aus,mit 15 gibt es eine Fahrgenehmigung solange ein Erwachsener ueber 21 Jahren daneben sitzt.
    Dann mit 16 Jahren kann die Pruefung gemacht werden diese besteht aus Theorie und Praxis.
    Die Praktische ist vorwaerts zwischen 2 Konen einparken ,dann runter vom Gelaende durch ein paar 3 Spurige Strassen mit nicht soviel Verkehr,in eine Nebenstrasse abbiegen ,eine 3 Punkt Wendung machen und zurueck fahren Pruefung bestanden nach ungefaehr 15-20Minuten,dann kann ein Ferrari gekauft werden und das Kind kann Gasgeben.
    Achso eine kleine Einschraenkung,bis sie 18 Jahre alt ist darf zwischen 23.00Uhr und 6.00 Uhr morgens nicht gefahren werden mit Ausnahme zur Arbeit.
    Jetzt versuch mal daraus einen Sinn zu machen.



    Ulf

  • Das finde ich auch sehr gut da eine richtige Pruefung und Fahrstunden voraus geht.
    Hier sieht es folgend aus,mit 15 gibt es eine Fahrgenehmigung solange ein Erwachsener ueber 21 Jahren daneben sitzt.
    Dann mit 16 Jahren kann die Pruefung gemacht werden diese besteht aus Theorie und Praxis.
    Die Praktische ist vorwaerts zwischen 2 Konen einparken ,dann runter vom Gelaende durch ein paar 3 Spurige Strassen mit nicht soviel Verkehr,in eine Nebenstrasse abbiegen ,eine 3 Punkt Wendung machen und zurueck fahren Pruefung bestanden nach ungefaehr 15-20Minuten,dann kann ein Ferrari gekauft werden und das Kind kann Gasgeben.
    Achso eine kleine Einschraenkung,bis sie 18 Jahre alt ist darf zwischen 23.00Uhr und 6.00 Uhr morgens nicht gefahren werden mit Ausnahme zur Arbeit.
    Jetzt versuch mal daraus einen Sinn zu machen.



    Ulf

  • Ulf,


    bis 17 gilt 23-6, bis 18 dann 1-5. Ausnahme sind wie gesagt direkte (!)Wege von und zur Arbeit und schulische Veranstaltungen. Beides laesst sich kontrollieren und wird auch kontrolliert.


    Trotz der vermeintlichen Anspruchslosigkeit immer noch erschreckend ist die hohe Durchfallquote der Kandidaten. Im Uebrigen muss ein Erziehungsberechtigter den Nachweis ueber 50 Fahrstunden unterschreiben.


    Andi,


    wo ist der Sinn eine beifahrende Person namentlich zu benennen? Wieviele koennen benannt und eingetragen werden? Wenn nur auf eine Person beschraenkt bedeutet es kaum eine Erleichterung.


    Gruss


    Frenek

  • Ulf,


    bis 17 gilt 23-6, bis 18 dann 1-5. Ausnahme sind wie gesagt direkte (!)Wege von und zur Arbeit und schulische Veranstaltungen. Beides laesst sich kontrollieren und wird auch kontrolliert.


    Trotz der vermeintlichen Anspruchslosigkeit immer noch erschreckend ist die hohe Durchfallquote der Kandidaten. Im Uebrigen muss ein Erziehungsberechtigter den Nachweis ueber 50 Fahrstunden unterschreiben.


    Andi,


    wo ist der Sinn eine beifahrende Person namentlich zu benennen? Wieviele koennen benannt und eingetragen werden? Wenn nur auf eine Person beschraenkt bedeutet es kaum eine Erleichterung.


    Gruss


    Frenek

  • frenek


    es dürfen sich maximal 2 Personen eintragen lassen, die, soweit ich weiß, mindestens 30 Jahre alt sein müssen, seit 5 Jahren den Führerschein haben müssen, maximal 2 Punkte in Flensburg ihr Eigen nennen dürfen und, während des begleiteten Fahrens nicht mehr als 0.5 Promille im Blut haben dürfen (blöde Regelung).
    Wir in Hessen sind recht spät (Niedersachsen war das erste Bundesland), aber ein fast 20%iger Rückgang der Unfälle bzw. 23%iger Rückgang der Verkehrsverstöße im Vergleich zu 18jährigen Fahranfängern ohne begleitendem Fahren sprechen eine überzeugende Sprache.
    Und mein Sohnemann findet es auch net sooo schlecht !


    Gruß


    Jörg (dessen SL heute ohne jedweden Schaden überlebt hat...)

  • frenek


    es dürfen sich maximal 2 Personen eintragen lassen, die, soweit ich weiß, mindestens 30 Jahre alt sein müssen, seit 5 Jahren den Führerschein haben müssen, maximal 2 Punkte in Flensburg ihr Eigen nennen dürfen und, während des begleiteten Fahrens nicht mehr als 0.5 Promille im Blut haben dürfen (blöde Regelung).
    Wir in Hessen sind recht spät (Niedersachsen war das erste Bundesland), aber ein fast 20%iger Rückgang der Unfälle bzw. 23%iger Rückgang der Verkehrsverstöße im Vergleich zu 18jährigen Fahranfängern ohne begleitendem Fahren sprechen eine überzeugende Sprache.
    Und mein Sohnemann findet es auch net sooo schlecht !


    Gruß


    Jörg (dessen SL heute ohne jedweden Schaden überlebt hat...)