Hallo Freunde,
enn ich der Polizei eine falsche, gefährdende Beschilderung melde, erwarte ich, dass die Ordnungshüter diesen Zustand beseitigen. Auf keinen Fall will ich mit einem dicken Behördentelefonbuch durch die Lande fahren, um mir dann selbst den zuständigen Beamten oder Angestellten suchen zu müssen.
Vor zwei Jahren hatte ich mal das Erlebnis, daß in einer dieser Leuchttafeln bei der Geschwindigkeitsbegrenzung die Ziffern fehlten. Der übrig gebliebene rote Ring signalisierte \"Verbot für Fahrzeuge aller Art\". Und das auf der BAB.
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Die StVo sieht nicht vor, daß der Verkehrsteilnehmer Beschilderungen interpretieren muss, er soll sie befolgen.
Hätte ich anhalten und umkehren müssen??
wollllo
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Ich komm\' zum Glück aus Osnabrück!!
[ Diese Nachricht wurde editiert von : wollo on 16-02-2008 17:59 ]