...daß Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht mehr im öffentlichen Strassenraum abgestellt werden dürfen, sondern auf ein Privatgrundstück gehören ? Anderenfalls riskiert der Halter ein Bußgeld von 40 € und 3 Punkte.
Das Thema dürfte für einige bald anstehen.
Gruß chris [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_biggrin.gif]
mit Ganzjahreskennzeichen [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon21.gif]