>> \"Die durchsichtigen Bestandteile eines Softtops sind versicherungstechnisch \"Glas\" und werden, egal wodurch beschädigt, als Glasbruch von der Teilkasko entschädigt.\"
Nein.
Erstens: Kein Ersatz bei vorsätzlicher Beschädigung durch den Versicherungsnehmer.
Zweitens: Wenn der Schaden zusammen mit einer erfundenen Story gemeldet wird, bleibt es Versicherungsbetrug. Ob vollendet oder nur versucht - auch strafbar - ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
Wolllo,
wie kommt\'s?
Bist Du jetzt etwa unter die Spitzbuben gegangen?
Ich bin erschüttert.
HM