DEKRA-Gutachten

  • Ich stimme Jean zu, dass im obigen Fall das DEKRA-Gutachten den " Ist-Zustand " dokumentieren soll.
    Ich stimme Jean n i c h t zu, dass es nun keine Gewährleistung auf einen späteren Schaden mehr gibt.
    Juristisch ist die Gewährleistung eines Händlers für ein Jahr n i c h t auszuschliessen. Sie bleibt auch bei Gutachten etc. bestehen.

  • Ich stimme Jean zu, dass im obigen Fall das DEKRA-Gutachten den " Ist-Zustand " dokumentieren soll.
    Ich stimme Jean n i c h t zu, dass es nun keine Gewährleistung auf einen späteren Schaden mehr gibt.
    Juristisch ist die Gewährleistung eines Händlers für ein Jahr n i c h t auszuschliessen. Sie bleibt auch bei Gutachten etc. bestehen.

  • Moin,


    da ich Deinen Namen nicht kenne, nenne ich Dich Jungchen.


    Ich habe jetzt keine Lust hier den Gesetzestext einzusetzen,
    aber um eine Gewährleistung auszuschließen
    wurde ja ein "Dekra-Gutachten" erstellt.
    Gewährleistung gibt es auf Mängel, die vor dem Kauf
    schon einem Fachmann bekannt waren,
    aber einem Laien erst später auffallen.
    Das nur ohne weitere Diskussion in den ersten 6 Monaten,
    danach müsste es dem Händler bewiesen werden.


    Habe doch schon geschrieben, dass es nur Probleme dann gibt.
    Gerichtskosten, Gutachter und und und..............


    Gewährleistung ist keine Garantie, schon gar nicht 12 oder gar 24 Monate.
    Wer soll den auf eine 20 Jahre alte Gurke Gewährleistung oder Garantie geben,
    Du vielleicht, also nehme es zur Kenntnis, oder kaufe einen Neuwagen.
    Dann gibt es auch eine Garantie auf alles was sich dreht und bewegt..........


    Jean

  • Moin,


    da ich Deinen Namen nicht kenne, nenne ich Dich Jungchen.


    Ich habe jetzt keine Lust hier den Gesetzestext einzusetzen,
    aber um eine Gewährleistung auszuschließen
    wurde ja ein "Dekra-Gutachten" erstellt.
    Gewährleistung gibt es auf Mängel, die vor dem Kauf
    schon einem Fachmann bekannt waren,
    aber einem Laien erst später auffallen.
    Das nur ohne weitere Diskussion in den ersten 6 Monaten,
    danach müsste es dem Händler bewiesen werden.


    Habe doch schon geschrieben, dass es nur Probleme dann gibt.
    Gerichtskosten, Gutachter und und und..............


    Gewährleistung ist keine Garantie, schon gar nicht 12 oder gar 24 Monate.
    Wer soll den auf eine 20 Jahre alte Gurke Gewährleistung oder Garantie geben,
    Du vielleicht, also nehme es zur Kenntnis, oder kaufe einen Neuwagen.
    Dann gibt es auch eine Garantie auf alles was sich dreht und bewegt..........


    Jean

  • Hallo zusammen!


    Wenn ich in technischen Dingen hier auch meist der Fragende bin, so kann ich bei diesem Thema vielleicht ein paar klärende Erläuterungen loswerden,bevor hier weiter unzutreffende Mutmaßungen zur Rechtslage angestellt werden.
    Gewährleistung gibt es seit Anfang 2002 gar nicht mehr. Es gibt nur noch Mängelansprüche gemäß § 437 BGB, die grds. erst nach 2 Jahren (ab Ablieferung) verjähren(§ 438 ), bei ausdrücklicher Vereinbarung schon nach 1 Jahr. Diese Mindestfristen sind nicht abdingbar (§ 475 Abs. 2).
    Den Ver-(Kauf) unter Privatleuten <Verbrauchern> lassen wir hier mal außer acht, hier gilt grds. keine Mängelhaftung.
    Von den Ansprüchen nach § 437 BGB werden alle Mängel erfaßt, die während der Verjährungsfrist auftauchen und bei Ablieferung (§ 433 Abs. 1 S. 2) schon vorhanden waren. Während der ersten 6 Mon. wird dabei vermutet, daß letzteres der Fall war(§ 476, auch unabdingbar gem. § 475 Abs. 1), so daß der Händler nachweisen müßte, daß der Mangel erst später dem Grunde nach angelegt wurde (wird schwer, Händler müßte z.B. unsachgemäßen Gebrauch als Ursache belegen können oder es müßte sich um Verschleißmängel halten).
    Nach 6 Monaten liegt die Beweislast für das Vorhandensein des Mangels zum Zeitpunkt der Ablieferung dann beim Käufer (auch schwer nachzuweisen).
    Darauf, ob ein Fachmann den Mangel hätte erkennen können, kommt es in keinem Fall an.
    Wichtig ist beim Autokauf noch der § 442 (Keine Mängelansprüche bei Kenntnis des Käufers bzw. unter weiteren Voraussetzungen auch bei grob fahrlässiger Unkenntnis). Offensichtlich mangelhaftes Auto -billig- kaufen und dann auf Verkäuferkosten sanieren, is´also nich´.
    Auch der immer wieder anzutreffende Versuch des vermeintlich besonders pfiffigen Verkäufers, die angebotene Möhre gleich als Schrott zu qualifizieren, obgleich der Preis gar nicht danach aussieht, läuft leer, weil schlicht unwirksam. Das zieht nur, wenn alle Umstände des Deals (d.h. vor allem auch der Preis) darauf schließen lassen, daß tatsächlich nur noch ein Teileträger oder Restaurationsobjekt gehandelt werden sollte. Wird in einem solchen Fall die Mängelhaftung wirksam ausgeschlossen, so gilt auch das nicht unbeschränkt, nämlich dann nicht, wenn ein -nicht ohne weiteres erkennbarer- erheblicher Mangel arglistig vom Verkäufer verschwiegen wird.
    Und so weiter und so fort...


    Gruß, Heinz


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : astral on 03-02-2004 19:41 ]


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : astral on 03-02-2004 19:42 ]


    P.S. wieso läßt sich denn dieser blöde Smiley da nicht entfernen. Es soll dort § 438 heißen!)


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : astral on 03-02-2004 19:45 ]


    Hab mal versucht auszuhelfen... hoffe der Smiley ist nun weg! [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_smile.gif]


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : Garfield on 03-02-2004 23:19 ]

  • Hallo zusammen!


    Wenn ich in technischen Dingen hier auch meist der Fragende bin, so kann ich bei diesem Thema vielleicht ein paar klärende Erläuterungen loswerden,bevor hier weiter unzutreffende Mutmaßungen zur Rechtslage angestellt werden.
    Gewährleistung gibt es seit Anfang 2002 gar nicht mehr. Es gibt nur noch Mängelansprüche gemäß § 437 BGB, die grds. erst nach 2 Jahren (ab Ablieferung) verjähren(§ 438 ), bei ausdrücklicher Vereinbarung schon nach 1 Jahr. Diese Mindestfristen sind nicht abdingbar (§ 475 Abs. 2).
    Den Ver-(Kauf) unter Privatleuten <Verbrauchern> lassen wir hier mal außer acht, hier gilt grds. keine Mängelhaftung.
    Von den Ansprüchen nach § 437 BGB werden alle Mängel erfaßt, die während der Verjährungsfrist auftauchen und bei Ablieferung (§ 433 Abs. 1 S. 2) schon vorhanden waren. Während der ersten 6 Mon. wird dabei vermutet, daß letzteres der Fall war(§ 476, auch unabdingbar gem. § 475 Abs. 1), so daß der Händler nachweisen müßte, daß der Mangel erst später dem Grunde nach angelegt wurde (wird schwer, Händler müßte z.B. unsachgemäßen Gebrauch als Ursache belegen können oder es müßte sich um Verschleißmängel halten).
    Nach 6 Monaten liegt die Beweislast für das Vorhandensein des Mangels zum Zeitpunkt der Ablieferung dann beim Käufer (auch schwer nachzuweisen).
    Darauf, ob ein Fachmann den Mangel hätte erkennen können, kommt es in keinem Fall an.
    Wichtig ist beim Autokauf noch der § 442 (Keine Mängelansprüche bei Kenntnis des Käufers bzw. unter weiteren Voraussetzungen auch bei grob fahrlässiger Unkenntnis). Offensichtlich mangelhaftes Auto -billig- kaufen und dann auf Verkäuferkosten sanieren, is´also nich´.
    Auch der immer wieder anzutreffende Versuch des vermeintlich besonders pfiffigen Verkäufers, die angebotene Möhre gleich als Schrott zu qualifizieren, obgleich der Preis gar nicht danach aussieht, läuft leer, weil schlicht unwirksam. Das zieht nur, wenn alle Umstände des Deals (d.h. vor allem auch der Preis) darauf schließen lassen, daß tatsächlich nur noch ein Teileträger oder Restaurationsobjekt gehandelt werden sollte. Wird in einem solchen Fall die Mängelhaftung wirksam ausgeschlossen, so gilt auch das nicht unbeschränkt, nämlich dann nicht, wenn ein -nicht ohne weiteres erkennbarer- erheblicher Mangel arglistig vom Verkäufer verschwiegen wird.
    Und so weiter und so fort...


    Gruß, Heinz


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : astral on 03-02-2004 19:41 ]


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : astral on 03-02-2004 19:42 ]


    P.S. wieso läßt sich denn dieser blöde Smiley da nicht entfernen. Es soll dort § 438 heißen!)


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : astral on 03-02-2004 19:45 ]


    Hab mal versucht auszuhelfen... hoffe der Smiley ist nun weg! [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_smile.gif]


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : Garfield on 03-02-2004 23:19 ]