Hey User,
sicherlich ist ein dauerhafter Ölverlust am Fahrzeug nicht hinnehmbar. Ob du allerdings vom Vertrag zurücktreten möchtest/ kannst hängt sicherlich auch davon ab wie sehr dir an dem Fahrzeug liegt. In jedem Fall muss dein Vertragspartner die zweimalige Möglichkeit einer Nachbesserung bekommen. Erst bei weiterhin mangelhaftigem Zustand des Wagens könntest du ein Rücktrittsrecht haben. Bei Gebrauchtwagen kannst du davon bis zu einem Jahr nach Vertragsschluss gebrauch machen.
Gruß freakman88
http://automobilkanzlei.de/kfz-ruecktritt