Beiträge von Sergio500SL

    Danke,


    noch ist beides - Hardtop und Auto - wohlerhalten. Und hoffentlich bleibt's so...
    Übrigens habe ich es nach langem hin und her von meiner Versicherung nun schwarz auf weiß: Das Ding ist im Keller weiter über die (Teil-)Kasko versichert.
    Wenn die ohne Schadenfall schon Wochen für diese Bestätigung gebraucht haben, kann ich davon ausgehen, daß ich bei einem eingetretenen Schaden definitiv keine Kohle gesehen hätte...
    Gruß
    Sergio500SL

    Danke,


    noch ist beides - Hardtop und Auto - wohlerhalten. Und hoffentlich bleibt's so...
    Übrigens habe ich es nach langem hin und her von meiner Versicherung nun schwarz auf weiß: Das Ding ist im Keller weiter über die (Teil-)Kasko versichert.
    Wenn die ohne Schadenfall schon Wochen für diese Bestätigung gebraucht haben, kann ich davon ausgehen, daß ich bei einem eingetretenen Schaden definitiv keine Kohle gesehen hätte...
    Gruß
    Sergio500SL

    Hallo,


    habe heute eine Klimaanlagenwartung (incl. Neubefülen mit 413a) durchführen lassen.
    Nach dem Neubefüllen ist dem Meister aufgefallen, daß der Zusatzlüfter des Kondensators nicht anläuft. Er diagnostizierte gleich einen Defekt im entsprechenden Schalter - und sagte, dieser könne nur nach einem erneuten Ablassen des (gerade erst eingefüllten) Kältemittels ersetzt werden.
    Kann das sein??!!
    Außerdem sagte er, das Nichtanlaufen des Lüfters hätte vor dem Neubefüllen (als nur der Rest des alten Kältemittels drin war) gerade nicht festgestellt werden können...!! Auch das überzeugt mich nicht so recht - weiß jemand Rat? Hat der gute Mann Recht, oder werde ich verarscht??
    Vielen Dank für Eure Antworten...!


    Sergio500SL

    Hallo,


    habe heute eine Klimaanlagenwartung (incl. Neubefülen mit 413a) durchführen lassen.
    Nach dem Neubefüllen ist dem Meister aufgefallen, daß der Zusatzlüfter des Kondensators nicht anläuft. Er diagnostizierte gleich einen Defekt im entsprechenden Schalter - und sagte, dieser könne nur nach einem erneuten Ablassen des (gerade erst eingefüllten) Kältemittels ersetzt werden.
    Kann das sein??!!
    Außerdem sagte er, das Nichtanlaufen des Lüfters hätte vor dem Neubefüllen (als nur der Rest des alten Kältemittels drin war) gerade nicht festgestellt werden können...!! Auch das überzeugt mich nicht so recht - weiß jemand Rat? Hat der gute Mann Recht, oder werde ich verarscht??
    Vielen Dank für Eure Antworten...!


    Sergio500SL

    Hallo,


    meine persönliche Meinung: Um Himmels Willen alles original lassen!! Solange es irgendwie geht mit dem Sitzen, würde ich auf keinen Fall Ersatz für das "echte" Airbaglenkrad einbauen - das ist ja gemessen am Baujahr (86) wirklich schon eine Reliquie fürs Museum technischer Innovationen...! (War DB nicht damals noch der einzige Hersteller, der das "Wunderding" zu deftigen Preisen verbaute?)
    Im übrigen hatte auch ich arge Probleme mit der Sitzposition im 107er (ebenfalls mit Airbag) - sie ist halt stark gewöhnungsbedürftig...
    Und auch sonst: Ein in den späten 60ern entworfenes Auto, in den späten 80ern mit Airbag gebaut - hat das nicht etwas wirklich sympathisch-skurriles?!
    Aber das ist natürlich alles nur meine ganz persönliche Meinung...


    Gruß aus Hamburg
    Sergio500SL

    Hallo,


    meine persönliche Meinung: Um Himmels Willen alles original lassen!! Solange es irgendwie geht mit dem Sitzen, würde ich auf keinen Fall Ersatz für das "echte" Airbaglenkrad einbauen - das ist ja gemessen am Baujahr (86) wirklich schon eine Reliquie fürs Museum technischer Innovationen...! (War DB nicht damals noch der einzige Hersteller, der das "Wunderding" zu deftigen Preisen verbaute?)
    Im übrigen hatte auch ich arge Probleme mit der Sitzposition im 107er (ebenfalls mit Airbag) - sie ist halt stark gewöhnungsbedürftig...
    Und auch sonst: Ein in den späten 60ern entworfenes Auto, in den späten 80ern mit Airbag gebaut - hat das nicht etwas wirklich sympathisch-skurriles?!
    Aber das ist natürlich alles nur meine ganz persönliche Meinung...


    Gruß aus Hamburg
    Sergio500SL

    ...und falls man nicht die Zeit und Muße hat, nach Frankreich zu fahren (oder einfach "ungünstig" wohnt, wie ich in Hamburg...), kann man als Alternative zu 134a auch 413 einfüllen lassen - das ist lange nicht so teuer wie 134a (da im Gegensatz zu letzterem keine Dichtungen usw. getauscht werden müssen). Wenn Du schon dabei bist, solltest Du auch den Trocknerfilter erneuern lassen, der Langlebigkeit der übrigen Komponenten zuliebe. Ich habe kürzlich fürs Umrüsten auf 413 und für den Trockner 250,-- € bezahlt.
    Gruß aus Hamburg
    Sergio500SL

    ...und falls man nicht die Zeit und Muße hat, nach Frankreich zu fahren (oder einfach "ungünstig" wohnt, wie ich in Hamburg...), kann man als Alternative zu 134a auch 413 einfüllen lassen - das ist lange nicht so teuer wie 134a (da im Gegensatz zu letzterem keine Dichtungen usw. getauscht werden müssen). Wenn Du schon dabei bist, solltest Du auch den Trocknerfilter erneuern lassen, der Langlebigkeit der übrigen Komponenten zuliebe. Ich habe kürzlich fürs Umrüsten auf 413 und für den Trockner 250,-- € bezahlt.
    Gruß aus Hamburg
    Sergio500SL

    Abgesehen von der menschlichen Seite (ich halte die geschilderten Vorgehensweisen auch für eine große Sauerei!), hier der vielleicht nicht uninteressante juristische Aspekt:


    Zitat aus "Palandt / Heinrichs", Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, § 276 Rn. 72ff.:


    "Aus c.i.c. (Anm.: Verschulden bei Vertragsverhandlungen) ist auch derjenige haftbar, der ohne Verschulden bei der Verhandlungsführung Vertrauen auf das Zustandekommen der Vertrags erweckt und anschließend ohne triftigen Grund den Vertragsschluß verweigert (m.w.N.)"
    "Die Parteien sind zwar bis zum endgültigen Vertragsschluß in ihren Entscheidungen grds. frei, und zwar auch dann, wenn der andere Teil in Erwartung des Vertrages bereits Aufwendungen gemacht hat. Eine Ersatzpflicht besteht jedoch dann, wenn eine Partei die Verhandlungen ohne triftigen Grund (das günstigere Angebot eines anderen Interessenten kann aber ausreichend sein!) abbricht, nachdem sie in zurechenbarer Weise Vertrauen auf das Zustandekomen des Vertrages geweckt hat."


    Sergio500SL

    Abgesehen von der menschlichen Seite (ich halte die geschilderten Vorgehensweisen auch für eine große Sauerei!), hier der vielleicht nicht uninteressante juristische Aspekt:


    Zitat aus "Palandt / Heinrichs", Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, § 276 Rn. 72ff.:


    "Aus c.i.c. (Anm.: Verschulden bei Vertragsverhandlungen) ist auch derjenige haftbar, der ohne Verschulden bei der Verhandlungsführung Vertrauen auf das Zustandekommen der Vertrags erweckt und anschließend ohne triftigen Grund den Vertragsschluß verweigert (m.w.N.)"
    "Die Parteien sind zwar bis zum endgültigen Vertragsschluß in ihren Entscheidungen grds. frei, und zwar auch dann, wenn der andere Teil in Erwartung des Vertrages bereits Aufwendungen gemacht hat. Eine Ersatzpflicht besteht jedoch dann, wenn eine Partei die Verhandlungen ohne triftigen Grund (das günstigere Angebot eines anderen Interessenten kann aber ausreichend sein!) abbricht, nachdem sie in zurechenbarer Weise Vertrauen auf das Zustandekomen des Vertrages geweckt hat."


    Sergio500SL

    Hallo,


    weiß jemand, welche E-Antennen 1987 / 1988 ab Werk als SA verbaut wurden? Hirschmann? Wenn ja, welcher Typ? Hab irgendwo mal gelesen, daß es in den letzten Modelljahren doch keine Hirschmann gewesen sein sollen. Hm.
    Will nämlich eine E-Antenne nachrüsten, und habe bei ebay viele günstige Angebote gesehen (zumindest günstiger als die 120,-- €, die DC haben will) - doch die "richtige" sollte es schon sein...
    In diesem Sinne: Freue mich auf Infos!
    Gruß
    Sergio500SL

    Hallo,


    weiß jemand, welche E-Antennen 1987 / 1988 ab Werk als SA verbaut wurden? Hirschmann? Wenn ja, welcher Typ? Hab irgendwo mal gelesen, daß es in den letzten Modelljahren doch keine Hirschmann gewesen sein sollen. Hm.
    Will nämlich eine E-Antenne nachrüsten, und habe bei ebay viele günstige Angebote gesehen (zumindest günstiger als die 120,-- €, die DC haben will) - doch die "richtige" sollte es schon sein...
    In diesem Sinne: Freue mich auf Infos!
    Gruß
    Sergio500SL

    Hallo Ralf,


    Wiederbeschaffungswert schön und gut - das ist in der Tat die übliche Formulierung in den AGB, und auch ich wähnte mich bis vor kurzem sicher. Doch nach einem Diebstahl, also wenn das Fahrzeug nicht mehr besichtigt werden kann, ist es an Dir zu beweisen, daß Dein Exemplar in einem Zustand war, der einen Wiederbeschaffungswert von 14.000 Euro rechtfertigt... Denn für die Versicherungen sind Autos nach formellen Maßstäben nach 14 Jahren i.d.R. so verbraucht, daß sie eigentlich nix mehr wert sind - klingt kaum nachvollziehbar, ist aber leider so. (Stell Dir einen Golf II von 88 vor...)
    Deshalb: Ein Gutachten über den Zustand (und den daraus folgenden Wiederb.wert) VOR einem Totalverlust kann schlichtweg Beweisschwierigkeiten NACH einem Totalverlust ersparen helfen.
    Über Classic-Data habe ich einen auf Old-/Youngtimer spezialisierten Sachverst. bekommen, der mir günstig (ca. 70,--) ein Gutachten mit Zustandsbeschreibung, Wertermittlung und Fotos geliefert hat.
    Gruß - Sergio

    Hallo Ralf,


    Wiederbeschaffungswert schön und gut - das ist in der Tat die übliche Formulierung in den AGB, und auch ich wähnte mich bis vor kurzem sicher. Doch nach einem Diebstahl, also wenn das Fahrzeug nicht mehr besichtigt werden kann, ist es an Dir zu beweisen, daß Dein Exemplar in einem Zustand war, der einen Wiederbeschaffungswert von 14.000 Euro rechtfertigt... Denn für die Versicherungen sind Autos nach formellen Maßstäben nach 14 Jahren i.d.R. so verbraucht, daß sie eigentlich nix mehr wert sind - klingt kaum nachvollziehbar, ist aber leider so. (Stell Dir einen Golf II von 88 vor...)
    Deshalb: Ein Gutachten über den Zustand (und den daraus folgenden Wiederb.wert) VOR einem Totalverlust kann schlichtweg Beweisschwierigkeiten NACH einem Totalverlust ersparen helfen.
    Über Classic-Data habe ich einen auf Old-/Youngtimer spezialisierten Sachverst. bekommen, der mir günstig (ca. 70,--) ein Gutachten mit Zustandsbeschreibung, Wertermittlung und Fotos geliefert hat.
    Gruß - Sergio

    Ist das Hardtop eigentlich weiter über die Teilksko versichert, auch wenn es im Sommer abgenommen und im Keller gelagert wird?
    Diese Anfrage löste bei meiner Versicherung Staunen und Ratlosigkeit aus - eine Antwort habe ich nicht erhalten...
    Kennt sich hier evtl. jemand mit so etwas aus?? (Andererseits: Ist ein 107er Hardtop ein sooo begehrtes Diebesgut? Glaube eher nicht...)
    Trotzdem: Wissen würd ich es schon gerne...
    Gruß
    Sergio500SL

    Ist das Hardtop eigentlich weiter über die Teilksko versichert, auch wenn es im Sommer abgenommen und im Keller gelagert wird?
    Diese Anfrage löste bei meiner Versicherung Staunen und Ratlosigkeit aus - eine Antwort habe ich nicht erhalten...
    Kennt sich hier evtl. jemand mit so etwas aus?? (Andererseits: Ist ein 107er Hardtop ein sooo begehrtes Diebesgut? Glaube eher nicht...)
    Trotzdem: Wissen würd ich es schon gerne...
    Gruß
    Sergio500SL

    ...also die Kopie des Gutachtens zur Kenntnisnahme der Versicherung überlassen, nach dem Motto "Liebe Versicherer, nur damit sie wissen, was eventuell auf Sie zukommt"?! Oder werden die sagen, daß ich das schon bei Vertragsschluß hätte mitteilen müssen? Nee, oder? Die müssen doch als Profis selber wissen, worauf sie sich einlassen, würde ich sagen...


    Sergio500SL

    ...also die Kopie des Gutachtens zur Kenntnisnahme der Versicherung überlassen, nach dem Motto "Liebe Versicherer, nur damit sie wissen, was eventuell auf Sie zukommt"?! Oder werden die sagen, daß ich das schon bei Vertragsschluß hätte mitteilen müssen? Nee, oder? Die müssen doch als Profis selber wissen, worauf sie sich einlassen, würde ich sagen...


    Sergio500SL