Beiträge von Frank_Roehr

    Am 1. Februar 2009 ist die Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 5.1.2009 (BGBl 2009 I S. 9) in Kraft getreten. Neben höheren Bußgeldern bei Geschwindigkeitsverstößen drohen jetzt auch so genannten Dränglern bei Verstößen gegen den Mindestabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen deutlich höhere Bußgelder. So wurde z.B. der Regelsatz für zu dichtes Auffahren (Unterschreiten des Sicherheitsabstands um 50 Prozent) bei einer einer Geschwindigkeit über 130 km/h von bisher 60 Euro auf 100 Euro angehoben.


    1. Mindestabstand zum vorrausfahrenden Fahrzeug
    Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt einen Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zwingend vor. § 4 Abs. 1 StVO bestimmt in diesem Zusammenhang, dass der Abstand so groß sein muss, dass auch dann hinter einem vorrausfahrenden Fahrzeug gehalten werden kann, wenn dieses plötzlich gebremst wird.


    Einen konkreten Wert für den Sicherheitsabstand nennt die Straßenverkehrsordnung nur für Lastkraftwagen und Omnibusse.
    Mangels klarer gesetzlicher Vorgaben wird der erforderliche Mindestabstand zwischen zwei Fahrzeugen von der Rechtsprechung nach folgender Faustformel bestimmt:


    Sicherheitsabstand = halber Tachowert


    Beim og. Beispiel: Bei einer Geschwindigkeit von 184 km/h beträgt der erforderliche Sicherheitsabstand mindestens 92 Meter.


    Als Verkehrsordnungswidrigkeit relevant wird eine Unterschreitung des Sicherheitsabstands aber erst, wenn der "halbe Tacho-Abstand" um mehr als die Hälfte unterschritten wird. Im Beispielsfall (Geschwindigkeit 184 km/h) wird also erst dann ein Bußgeld verhängt, wenn der Abstand zum vorrausfahrenden Fahrzeug weniger als 46 Meter beträgt.


    Die Höhe des Bußgeldes (und gegebenenfalls die Eintragung von Punkten ins Verkehrszentralregister sowie die Verhängung eines Fahrverbots) hängt dabei sowohl von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Umfang des fehlenden Sicherheitsabstandes ab.



    2. Nicht nur vorübergehende Abstandsunterschreitung


    Die Unterschreitung des "halben Tachowertes" darf aber nur dann mit einem Bußgeld bzw. zusätzlich mit einem Fahrverbot und der Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister geahndet werden, wenn diese Abstandsunterschreitung nicht "nur ganz vorübergehend" war. Die Rechtsprechung verlangt in diesem Zusammenhang im Regelfall eine Strecke von 250 bis 300 Metern. => Deshalb mißt das neue System bereits auf eine Entfernung von 500 m und die Üebrsichtskamera nimmt das Verkehrsgeschehen auch schon bei Annäherung auf, so daß Vorsatz hier erstmals objektiv nachgewiesen werden kann.


    3. Sanktionen bei Nichteinhalten des Sicherheitsabstands
    Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog gelten ab 1.2.2009 für Abstandsunterschreitungen folgende Sanktionen:


    Abstand Bußg. Punkte Fahrverbot
    50 % 100 2 --
    40 % 180 3 --
    30 % 240 4 1
    20 % 320 4 2
    10 % 400 4 3


    Ich denke, daß das System bereits bei der Annäherung an den relevanten Abstand signal gibt, damit der Bediener dann bei tatsächlicher Unterschreitung schnell reagieren kann.


    Alles in Allem auf jeden Fall für Schnellfahrer extrem "gefährlich".


    Gruß F.

    Am 1. Februar 2009 ist die Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 5.1.2009 (BGBl 2009 I S. 9) in Kraft getreten. Neben höheren Bußgeldern bei Geschwindigkeitsverstößen drohen jetzt auch so genannten Dränglern bei Verstößen gegen den Mindestabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen deutlich höhere Bußgelder. So wurde z.B. der Regelsatz für zu dichtes Auffahren (Unterschreiten des Sicherheitsabstands um 50 Prozent) bei einer einer Geschwindigkeit über 130 km/h von bisher 60 Euro auf 100 Euro angehoben.


    1. Mindestabstand zum vorrausfahrenden Fahrzeug
    Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt einen Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zwingend vor. § 4 Abs. 1 StVO bestimmt in diesem Zusammenhang, dass der Abstand so groß sein muss, dass auch dann hinter einem vorrausfahrenden Fahrzeug gehalten werden kann, wenn dieses plötzlich gebremst wird.


    Einen konkreten Wert für den Sicherheitsabstand nennt die Straßenverkehrsordnung nur für Lastkraftwagen und Omnibusse.
    Mangels klarer gesetzlicher Vorgaben wird der erforderliche Mindestabstand zwischen zwei Fahrzeugen von der Rechtsprechung nach folgender Faustformel bestimmt:


    Sicherheitsabstand = halber Tachowert


    Beim og. Beispiel: Bei einer Geschwindigkeit von 184 km/h beträgt der erforderliche Sicherheitsabstand mindestens 92 Meter.


    Als Verkehrsordnungswidrigkeit relevant wird eine Unterschreitung des Sicherheitsabstands aber erst, wenn der "halbe Tacho-Abstand" um mehr als die Hälfte unterschritten wird. Im Beispielsfall (Geschwindigkeit 184 km/h) wird also erst dann ein Bußgeld verhängt, wenn der Abstand zum vorrausfahrenden Fahrzeug weniger als 46 Meter beträgt.


    Die Höhe des Bußgeldes (und gegebenenfalls die Eintragung von Punkten ins Verkehrszentralregister sowie die Verhängung eines Fahrverbots) hängt dabei sowohl von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Umfang des fehlenden Sicherheitsabstandes ab.



    2. Nicht nur vorübergehende Abstandsunterschreitung


    Die Unterschreitung des "halben Tachowertes" darf aber nur dann mit einem Bußgeld bzw. zusätzlich mit einem Fahrverbot und der Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister geahndet werden, wenn diese Abstandsunterschreitung nicht "nur ganz vorübergehend" war. Die Rechtsprechung verlangt in diesem Zusammenhang im Regelfall eine Strecke von 250 bis 300 Metern. => Deshalb mißt das neue System bereits auf eine Entfernung von 500 m und die Üebrsichtskamera nimmt das Verkehrsgeschehen auch schon bei Annäherung auf, so daß Vorsatz hier erstmals objektiv nachgewiesen werden kann.


    3. Sanktionen bei Nichteinhalten des Sicherheitsabstands
    Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog gelten ab 1.2.2009 für Abstandsunterschreitungen folgende Sanktionen:


    Abstand Bußg. Punkte Fahrverbot
    50 % 100 2 --
    40 % 180 3 --
    30 % 240 4 1
    20 % 320 4 2
    10 % 400 4 3


    Ich denke, daß das System bereits bei der Annäherung an den relevanten Abstand signal gibt, damit der Bediener dann bei tatsächlicher Unterschreitung schnell reagieren kann.


    Alles in Allem auf jeden Fall für Schnellfahrer extrem "gefährlich".


    Gruß F.

    Neueste Videoüberwachung für Geschw., Abstand, Gurt und alles andere


    [Blockierte Grafik: http://www.neuepresse.de/var/storage/images/np/hannover/uebersicht/das-ist-niedersachsens-fieseste-radarfalle-mit-video/2738790-1-ger-DE/Das-ist-Niedersachsens-fieseste-Radarfalle-mit-Video_ArtikelQuer.jpg]


    Zitat: "ihr neues Überwachungssystem kann alles: die zulässige Höchstgeschwindigkeit und den Sicherheitsabstand überprüfen, Überholverbote sowie Verstöße gegen die Gurtpflicht festhalten. Und außerdem noch das Verbot überwachen, während der Fahrt mit dem Handy zu telefonieren – zeitgleich per Videoüberwachung."


    Gruß F. [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_mad.gif]

    Neueste Videoüberwachung für Geschw., Abstand, Gurt und alles andere


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    Zitat: "ihr neues Überwachungssystem kann alles: die zulässige Höchstgeschwindigkeit und den Sicherheitsabstand überprüfen, Überholverbote sowie Verstöße gegen die Gurtpflicht festhalten. Und außerdem noch das Verbot überwachen, während der Fahrt mit dem Handy zu telefonieren – zeitgleich per Videoüberwachung."


    Gruß F. [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_mad.gif]

    Jeder is ja seines Glückes Schmied. Wer auf Gelsenkirchener Barock steht, solls tun, aber ...


    Wenn Du einen der wenigen 71er mit sowas verschandelst, obwohl die eigentlich in meinen Augen gerade ohne Holz viel klarere und schönere Linien haben, solltest Du vielleicht mal über einen Tausch nachdenken mit irgendeinem verholzten Mopf-Freaggle.


    Gruß F.

    Jeder is ja seines Glückes Schmied. Wer auf Gelsenkirchener Barock steht, solls tun, aber ...


    Wenn Du einen der wenigen 71er mit sowas verschandelst, obwohl die eigentlich in meinen Augen gerade ohne Holz viel klarere und schönere Linien haben, solltest Du vielleicht mal über einen Tausch nachdenken mit irgendeinem verholzten Mopf-Freaggle.


    Gruß F.

    Die Zig.-anz.-dosen sind in diesen alten Fahrezugen tiefer als die modernen. Die TomTom-Geräte funktionieren perfekt, allerdings muß man manchmal den Stecker ein wenig drehen.


    Einige andere Navis haben einen zu kurzen Stecker und kommen nicht an den unteren Kontakt.

    Die Zig.-anz.-dosen sind in diesen alten Fahrezugen tiefer als die modernen. Die TomTom-Geräte funktionieren perfekt, allerdings muß man manchmal den Stecker ein wenig drehen.


    Einige andere Navis haben einen zu kurzen Stecker und kommen nicht an den unteren Kontakt.

    Zitat

    On 2009-08-06 22:48, aegm wrote:
    "bei mir hat sich kock-down verabschiedet!" Kann jemand von Euch hilfsreiche Tipps geben...?


    Lieber aegm, das ist eine ernstzunehmende und äußerst schmerzhafte Angelegenheit namens "Priapismus" oder Dauerlatte genannt.


    Sowas muß schleunigst operativ behandelt werden, weil es zu dauerhaften Schädigungen in den Schwellkörpern führen kann.


    Nimm das nächste Mal weniger Viagra, dann funktionierts auch wieder mit dem Kock-Down.


    Gruß Frank [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_razz.gif]

    Zitat

    On 2009-08-06 22:48, aegm wrote:
    "bei mir hat sich kock-down verabschiedet!" Kann jemand von Euch hilfsreiche Tipps geben...?


    Lieber aegm, das ist eine ernstzunehmende und äußerst schmerzhafte Angelegenheit namens "Priapismus" oder Dauerlatte genannt.


    Sowas muß schleunigst operativ behandelt werden, weil es zu dauerhaften Schädigungen in den Schwellkörpern führen kann.


    Nimm das nächste Mal weniger Viagra, dann funktionierts auch wieder mit dem Kock-Down.


    Gruß Frank [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_razz.gif]

    Ihr habt zwar prinzipiell recht, aber ihr seht nicht die Absicht dahinter.


    Der R129 hat ein gravierendes Problem - Die Steuerlast ist im Vergleich zum H-Kennzeichentauglichen 107er extremst hoch.


    Der Herr möchte sicher sparen.

    Ihr habt zwar prinzipiell recht, aber ihr seht nicht die Absicht dahinter.


    Der R129 hat ein gravierendes Problem - Die Steuerlast ist im Vergleich zum H-Kennzeichentauglichen 107er extremst hoch.


    Der Herr möchte sicher sparen.