Beiträge von Jo350SL

    Dies war das erste, er stieg ein um zum Bremsentest auf die Rollen zu fahren... obwohl der Schlüssel steckte, zoge er ihn raus und dann wars natürlich schnell herausgefunden. Zudem war mir nicht bewusst, dass dies ein Erheblicher Mangel ist.. bzgl. der Versicherung (dort hatte ich es mal abgeklärt) war die Kralle ja ok... "Diebstahlsicherung ohne Funktion" heisst es im Bericht

    Dies war das erste, er stieg ein um zum Bremsentest auf die Rollen zu fahren... obwohl der Schlüssel steckte, zoge er ihn raus und dann wars natürlich schnell herausgefunden. Zudem war mir nicht bewusst, dass dies ein Erheblicher Mangel ist.. bzgl. der Versicherung (dort hatte ich es mal abgeklärt) war die Kralle ja ok... "Diebstahlsicherung ohne Funktion" heisst es im Bericht

    Hallo,


    seit Jahren ist bei meinem 350 SL Bj. 1971, Schaltgetriebe, das Lenkradschloss ohne Funktion. Damals waren sämtliche Information, die ich erhalten hatte, dass die Reparatur eine komplette Lenksäule bedeutet.


    Seither hatte ich der Vorsicht wegen eine Lenkradkralle genutzt. Der TÜV in 2007, 2009 und 2011 hatte dies nie bemängelt. Nun bin ich heute beim TÜV vorgefahren und ich bekomme keinen TÜV deswegen.


    Der TÜV-Prüfer sagte, dies wäre ein erheblicher Mangel, und in der ABE der Fahrzeuge wäre diese drin, also müsse diese auch funktionieren. Auch die mitgeführte Lenkradkralle half mir nicht weiter...:mad:


    Ich bin doch sehr erstaunt, dass dies nie ein Problem war bei 3 TÜV Prüfungen... sehr seltsam. Ich bin doch sehr erstaunt über die unterschiedlichen Prüfweisen....:o


    Nun stelle ich an das Forum die Frage: wie kann dies ggf. repariert werden.


    Ich hoffe jemand kann mir Tipps dazu geben....


    Viele Grüße


    J.R. aus Weinheim an der (endlich) sonnigen Bergstraße.

    Hallo,


    seit Jahren ist bei meinem 350 SL Bj. 1971, Schaltgetriebe, das Lenkradschloss ohne Funktion. Damals waren sämtliche Information, die ich erhalten hatte, dass die Reparatur eine komplette Lenksäule bedeutet.


    Seither hatte ich der Vorsicht wegen eine Lenkradkralle genutzt. Der TÜV in 2007, 2009 und 2011 hatte dies nie bemängelt. Nun bin ich heute beim TÜV vorgefahren und ich bekomme keinen TÜV deswegen.


    Der TÜV-Prüfer sagte, dies wäre ein erheblicher Mangel, und in der ABE der Fahrzeuge wäre diese drin, also müsse diese auch funktionieren. Auch die mitgeführte Lenkradkralle half mir nicht weiter...:mad:


    Ich bin doch sehr erstaunt, dass dies nie ein Problem war bei 3 TÜV Prüfungen... sehr seltsam. Ich bin doch sehr erstaunt über die unterschiedlichen Prüfweisen....:o


    Nun stelle ich an das Forum die Frage: wie kann dies ggf. repariert werden.


    Ich hoffe jemand kann mir Tipps dazu geben....


    Viele Grüße


    J.R. aus Weinheim an der (endlich) sonnigen Bergstraße.