Hi Johann,
also grundsätzlich gilt, daß du mit dem Gutachter und der Versicherung reden kannst. Ein Unfall mit so einem Auto passiert nicht jeden Tag. Es gibt kaum Erfahrungswerte, weshalb der Ermessens- und Verhandlungsspielraum entsprechend groß ist.
Wichtig ist, daß du mit dem Gutachter sprichst, bevor das Gutachten endgültig zur Versicherung geht. Hinterher kann man fast gar nicht mehr korrigieren. Gebe dem Gutachter alle Unterlagen wie Scheckheft, Ersatzteilrechnungen etc. die werterhöhend sind. Er wird diese Unterlagen beim Wiederbeschaffungswert berücksichtigen.
Hinsichtlich der Reparaturkosten hast du die Möglichkeit, bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert reparieren zu lassen, sog. 130 % Rechtsprechung des BGH.
Die Reparatur muß dann aber sach- und fachgerecht sein. D.h. du mußt mit einer Nachbesichtigung durch die Versicherung rechnen. Ich gehe aber davon aus, daß du bei einem solchen Auto keine Pfusch-Reparatur machen läßt.
Diese Möglichkeit besteht aber nur dann, wenn die kalkulierten Reparaturkosten nicht wesentlich über die 30 % über dem Wiederbeschaffungswert hinausgehen. Denn dann könnte die Versicherung sagen, daß eine Reparatur jedenfalls unverhältnismäßig wäre.
Aber auch dabei gibt es einen gewissen Verhandlungsspielraum mit der Versicherung.
Soweit die allgemeinen Grundsätze im Haftpflichtfall.
Ich denke nicht, daß der Kaskofall wesentlich anders ist.
Bevor du einen Gutachter beauftagst, kläre das mit der Versicherung. Möglicherweise akzeptieren die nur einen eigenen Gutachter. Im Zweifel sehe dir mal die Versicherungspolice der Vollkasko an.
Wird schon.
Gruß chris [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_biggrin.gif]