Beiträge von HH300SL

    Fahrzeuge mit diesen Merkmalen (Laufleistung etc.) und in überdurchschnittlich gutem Zustand bewegen sich nach meiner Erfahrung immer rund um die 20.000 Euro, wenn man Glück hat, auch ein bisschen darunter. Ohne Kat und mit defekter Klima kommst Du bei diesem Angebot mit 20.000 nicht hin (vorausgesetzt, Du willst den Kat nachrüsten und die Klima reparieren, wovon ich ausgehe). Was für das Fahrzeug spricht ist, dass er vom Händler kommt (Gewährleistung).

    Fahrzeuge mit diesen Merkmalen (Laufleistung etc.) und in überdurchschnittlich gutem Zustand bewegen sich nach meiner Erfahrung immer rund um die 20.000 Euro, wenn man Glück hat, auch ein bisschen darunter. Ohne Kat und mit defekter Klima kommst Du bei diesem Angebot mit 20.000 nicht hin (vorausgesetzt, Du willst den Kat nachrüsten und die Klima reparieren, wovon ich ausgehe). Was für das Fahrzeug spricht ist, dass er vom Händler kommt (Gewährleistung).

    Mir ist zu Ohren gekommen, dass eine alte gebrechliche Dame zur Zeit ihren 280er SL aus Erstbesitz mit 38.000 originalen Kilometern an den Mann bringen möchte... Wäre das nichts für Dich?!

    Mir ist zu Ohren gekommen, dass eine alte gebrechliche Dame zur Zeit ihren 280er SL aus Erstbesitz mit 38.000 originalen Kilometern an den Mann bringen möchte... Wäre das nichts für Dich?!

    Mein juristischer Rat: Keine gute Idee! Mit dem Einsatz Deines Martinshorns und des Blaulichts begehst Du eine Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB. Und das ist keine bloße Ordnungswidrigkeit, das ist eine Straftat! Die Konsequenzen, die Dich da erwarten, liegen jenseits der 20 Euro Bußgeld...



    § 132
    Amtsanmaßung


    Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. null

    Mein juristischer Rat: Keine gute Idee! Mit dem Einsatz Deines Martinshorns und des Blaulichts begehst Du eine Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB. Und das ist keine bloße Ordnungswidrigkeit, das ist eine Straftat! Die Konsequenzen, die Dich da erwarten, liegen jenseits der 20 Euro Bußgeld...



    § 132
    Amtsanmaßung


    Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. null

    Natürlich darf sowas eigentlich nicht passieren. Aber nachdem das Problem durch die Nachrüstmöglichkeit des Performancepacks behoben worden ist finde ich es müßig, weiterhin über die weltweit 15 verzogenen Z8s zu diskutieren.
    Soweit ich informiert bin, war der Z8 nie als Großserienfahrzeug geplant. BMW ist von Anfang an davon ausgegangen, keine großen Stückzahlen absetzen zu können und hat den Z8 als Hommage an den 507 und vor allem als Imageträger auf den Markt gebracht. Aus diesem Grund wird es auch keinen direkten Nachfolger geben.

    Natürlich darf sowas eigentlich nicht passieren. Aber nachdem das Problem durch die Nachrüstmöglichkeit des Performancepacks behoben worden ist finde ich es müßig, weiterhin über die weltweit 15 verzogenen Z8s zu diskutieren.
    Soweit ich informiert bin, war der Z8 nie als Großserienfahrzeug geplant. BMW ist von Anfang an davon ausgegangen, keine großen Stückzahlen absetzen zu können und hat den Z8 als Hommage an den 507 und vor allem als Imageträger auf den Markt gebracht. Aus diesem Grund wird es auch keinen direkten Nachfolger geben.