Lieber Heinz, etwas spät komme ich nochmal auf Deine Argumente zurück.
Die Erklärung von Norbert ist auslegungsbedürftig. Ähnlich wie ein Verkaufs-\"Angebot\" bei Mobile.de etc. würde ich nicht davon ausgehen, daß der erste, der zuschlägt, bereits Vertragspartner sein sollte. Mir persönlich wäre es sehr wichtig, daß mein Vertragspartner solvent ist, um Ärger zu vermeiden. Daher würde ich kein bindendes Angebot abgeben wollen. Außerdem wäre mir sehr wichtig, daß nicht der zweite, dritte und vierte Zuschlag ebenfalls einen bindenden Vertrag zustande bringt, den ich dann nicht erfüllen kann.
Bei vielen der hier im Netz eingestellten \"Angebote\" würden wir nie bezweifeln, daß der Verkäufer das letzte Wort haben will. Das ist auch nach außen hin erkennbar. In einer Zeitungsanzeige, selbst wenn sie eine Preisangabe enthält, liegt daher in aller Regel eben kein bindendes Angebot. Der Hinweis, daß der Preis offensichtlich noch verhandelt werden kann, deutet auch darauf hin.
Ein Angebot ad incertas personas liegt etwa bei Ebay vor, das hat der BGH in der Tat entschieden (NJW 2002, 363 (364)); aber hier steht die Bindung im Einklang mit dem Geschäftsmodell. Und es gibt ein Verfahren, wie der Gewinner ermittelt wird. Der BGH hat sich dabei aber in der Entscheidung vor allem auf die AGB von Ricardo.de bezogen, um die an sich zweideutige Erklärung auszulegen. Das haben wir hier ja nicht.
Im übrigen wußten alle, die Norbert hier kennen, daß die Erklärung offensichtlich nicht ernst gemeint war...
Viele Grüße
Friedemann