Beiträge von taco75

    Zitat KBA: Nein. Nur der Inhaber einer ABE (Hersteller oder Alleinvertriebsberechtigte) ist befugt, unter bestimmten Voraussetzungen einen Ersatz für verlorengegangene ABE-Abdrucke zu übermitteln. Unter Bekanntgabe der ABE Nummer ist lediglich möglich, Ihnen nähere Angaben wie z. B. den Namen des Herstellers oder des Zustellungsbevollmächtigten, Anschrift, Telefonnummer oder den Typ mitzuteilen.


    Nur unter der Voraussetzung, dass der Hersteller/Inhaber einer ABE nicht mehr existiert, ist es jedoch möglich, einen Auszug aus der ABE beim KBA zu bestellen. Diese Dienstleistung ist gebührenpflichtig!.

    Zitat KBA: Nein. Nur der Inhaber einer ABE (Hersteller oder Alleinvertriebsberechtigte) ist befugt, unter bestimmten Voraussetzungen einen Ersatz für verlorengegangene ABE-Abdrucke zu übermitteln. Unter Bekanntgabe der ABE Nummer ist lediglich möglich, Ihnen nähere Angaben wie z. B. den Namen des Herstellers oder des Zustellungsbevollmächtigten, Anschrift, Telefonnummer oder den Typ mitzuteilen.


    Nur unter der Voraussetzung, dass der Hersteller/Inhaber einer ABE nicht mehr existiert, ist es jedoch möglich, einen Auszug aus der ABE beim KBA zu bestellen. Diese Dienstleistung ist gebührenpflichtig!.