Ist der Wagen zugelassen?
Bei einem zugelassenen Wagen dürfte das Parken für eine begrenzte Zeit zulässig sein. Bei einem nicht zugelassenen Wagen ist die Vermutung naheliegend, dass dieser baw. nicht wieder bewegt wird. Hier wäre auf eine umweltgerechte \"Entsorgung\" zu achten.
Es ist meines Wissens auch nicht zulässig, ein mit Betriebsflüssigkeiten befülltes Auto dauerhaft ohne entsprechende Vorkehrungen (also z.B. Pflasterung) abzustellen. Auch nicht im eigenen Garten, weil Tropföl ja auch des Nachbarn Grundwasser gefährden würde.
Grüße
Michael