Tag Martin,
die Rechnung mit Phantasiezahlen sieht so aus:
a) Kostenvoranschlag für Austausch Seitenscheiben:
- Demontage Verdeck 200,00 €
- Einsetzen der Seitenscheiben 200,00 €
- Material (Seitenscheiben) 200,00 €
- Montage Verdeck 200,00 €
= 800,00 €
b) Rechnung Verdecktausch
- Material (Verdeck) 800,00 €
- Montage 300,00 €
= 1100,00 €
Dann kannst Du auf Erstattung in Höhe von 800 € (- Selbstbehalt) hoffen.
Die Definition von Glasbruch kann Auslegungssache sein. a) Bruch = Geborsten, unabhängig von der Ursache (=> günstig für Versicherten) b) Bruch = "von jetzt auf gleich" defekt (=> günstig für Versicherer, da kein Verschleiß versichert ist.)
(Vom Prinzip her sind Verschleißreparaturen kein Fall für die Kaskoversicherung. Die Definition von Glasbruch führt bei Kunststoff-Verdeckscheiben oft zur Ausnahme von der Regel.)
Georg