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On 2008-04-21 21:22, wollo wrote:
Hallo Freunde,
das Verbot der gewerblichen Nutzung von mit H-Kennzeichen bestückten Fahrzeugen ist ja wohl seit der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom Tisch.
Und jetzt wird\'s für den Selbständigen interessant!
Der Klassiker/Oldtimer wird auf die Firma zugelassen,. Alle Restaurierungen und Reparaturen sind nunmehr Betriebsausgaben, die vor Steuern vom Gewinn abgesetzt werden.
Als Schmankerl werden die günstigen H-Kfz-Steuern dafür sorgen, dass Hubraum keine Rolle mehr spielt.
Und die 1%-Regelung wird zur Slapstickshow während der Lohnsteuerprüfung:
Das Cabriolet 280 SE 3.5 mit dem 147kW/200 PS starken Achtzylindermotor wurde von November 1969 bis Juli 1971 insgesamt 1.232 Mal hergestellt - Neupreis: 34.130 Mark.
also werden monatlich für die Privatnutzung ca 160 € versteuert!
Hab ich da was falsch verstanden, oder haben die Gesetzgeber mal wieder voll gepennt?
wollllo
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Ich komm\' zum Glück aus Osnabrück!!
[ Diese Nachricht wurde editiert von : wollo on 21-04-2008 21:24 ]
Hallo Wollo,
Dein Vorhaben scheint mir weder einfach noch sinnvoll:
- Der Grad der geschäftlichen Nutzung ist im Zweifelsfall vom Unternehmer nachzuweisen. Kleiner 10 %: Kein (gewillkürtes) Betriebsvermögen möglich. Kleiner 50 %: Keine 1-%-Regelung möglich. Über 50 %: Prima, ab jetzt könntest Du mit Deinem Modell starten.
- Die Rechnung ist natürlich erst zu Ende, wenn Dich bzw. Dein Unternehmen der Klassiker wieder verlässt. Wenn Du die runtergerittene Möhre auf Betriebskosten zum Klassiker mutieren lässt, wäre die Wertsteigerung dann auch für das Finanzamt.
- Noch leichter als durch solche \"Tricks\" kann man sich die besondere Fürsorge des FA wohl auch nicht verdienen.
Georg