Hallo Peter,
zu Deiner Frage bezüglich Gkat Ausbau usw...
Der Gkat in Deinem 300er, darf nur offiziell ausgebaut werden, wenn der Gkat nicht werksmäßig (egal ob als SA oder Serie) schon verbaut war, unabhängig ob das Auto ein H-Kennzeichen besitzt oder nicht !!!
An der Schlüsselnummer 2.2 (erste drei Ziffern) kann jede Prüfstelle, Werkstatt, (inkl. MB) einsehen, in welchen Zustand seinerzeit das Auto die Sindelfinger Werkshalle verlassen hat.
300er SL die als RÜF-Version (ohne Gkat mit 138 kW) ausgeliefert wurden, haben die folgende/n Schlüsselnummer bei 2.2:
391......, 301.....
300er SL die MIT Gkat (132 kW) ausgeliefert wurden, haben die folgende/n Schlüsselnummer bei 2.2:
420......, 303.....
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen haben keine Schadstoffklasse mehr im Kfz-Schein eingetragen und deswegen zieht sich die Prüfstelle die erforderlichen Daten aus den Schlüsselnummern 2.1 und 2.2
Da werden die entsprechenden Daten (CO Vorgaben) herangezogen.
Ist also das Auto werksmäßig mit einem Gkat ausgestattet gewesen, muss es immer die Gkat-Vorgaben einhalten wenn es auf öffentlichen Straßen bewegt werden soll.
Sprich, wenn der Gkat defekt ist, muss er ersetzt werden um die Vorgaben einzuhalten
Mein 300er wurde als RÜF (391) ausgeliefert, 1998 habe ich den orig. MB-Gkat nachgerüstet (EURO-1).
2016 kurz vor der H-Abnahme, habe ich diesen Gkat wieder entfernt und bin dann so (RÜF) zur H-Abnahme, was problemlos geklappt hat.
Seit dem zieht der Prüfer die Abgasvorgaben aus der Schlüsselnummer 2.1 und 2.2 heraus.
Es gibt zwei Abgleichstecker (R16 und R17) im 300 SL, dass eine ist im Motorraum bei der Diagnosedose X11 (R17) und das zweite (R16) am KE-Steuergerät im Beifahrerfußraum.
Der Abgleichstecker R16 am KE-Stgt. "sagt" dem KE-Stgt. ob das Auto mit oder ohne Gkat läuft.
Die beiden Abgleichstecker gibt es in der Version KAT und ECE. Der Unterschied liegt in den einzelnen Widerstandswerten.