Vorsorgevollmacht

  • Hab gerade wieder im Freundeskreis mit bekommen, wie wichtig das ist und das man ohne im Bedarfsfalle ziemlich ausgeliefert ist. Wir haben das schon lange gemacht, meine Mutter zum Glück auch, ich hab sie ja hier, hier sogar um eine Generalvollmacht erweitert.


    Wie haltet ihr das?


    Gerd

  • Hallo,


    Patientenverfügung alleine reicht nicht, die Vorsorgevollmacht ist genauso wichtig. Wir haben uns ein Muster vom Rechtsanwalt besorgt und sind dann zu unserem Allgemeinmediziner gegangen und haben mit ihm besprochen, was wir wollen (als Nicht-Mediziner versteht man viele Begriffe nicht).


    Wichtig ist aber auch, noch Ersatzpersonen zu bestimmen, z. B. für den Fall, daß man zusammen mit seinem Partner zu Tode kommt (Auto, Flugzeug). Originale in den Safe, Kopien elektronisch.


    Ich seh's jetzt bei meiner Mutter, ohne die Dokumente wäre jeder Arztbesuch, KKH-Aufenthalt ein Thema.


    Beste Grüße
    Thomas

  • Genau so haben wir es getan. Wichtig ist noch, dass die Ersatzpersonen zumindest an die orginalen Papiere herankommen können. Im akuten Bedarfsfall reicht zwar eine Kopie, das Original muss aber sehr zeitnah nachgereicht werden. Insbesondere wenn es um das Abstellen von lebenserhaltenden Maschinen geht.
    Auch sollte man die Dokumente immer mal wieder in die Hand nehmen und mit einem Prüfdatum versehen neu unterzeichnen. Es wird von 3-5 Jahren als Rhytmus gesprochen.

  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung haben wir auch, notariell hinterlegt und beglaubigte Kopie zuhause. Die meiner Mutter ist erweitert um eine Generalvollmacht (sie war schon 90 bei Abschluss) die bereits ab Ausstellung galt.

  • Viele gehen davon aus, dass z.B. im Fall der Fälle der Ehepartner die Entscheidungen übernehmen wird. Dem ist nicht so. Bei Unfähigkeit der eigenen Verwaltung entscheidet ds Vormundschaftsgericht, wer die Betreuung übernimmt, wenn keine entsprechende Vorsorgevollmacht besteht! Streng genommen darf noch nicht einmal ein Arzt im Krankenhaus dem Ehepartner Auskunft geben, es sei denn, er hat die ausdrückliche Genehmigung der Information an den Partner vorliegen!


    Die Patientenverfügung sollte man eigentlich immer dabei haben. Einem Freund ist es passiert, dass bei einem Routineeingriff bei seiner Frau eine Komplikation entstand. Als alle Wiederbelebungsversuche scheiterten, hat man ihn informiert, dass etwas passiert wäre. Dabei waren solche per Patientenverfügung abgelehnt. Letztendlich ist seine Frau trotz 1,5-stündiger Wiederbelebungsversuche dennoch verstorben. Schlimm wäre es gewesen, sie als lebloses Wesen von Maschinen irgenwie am Dahinsiechen gehalten lange bei oder mit sich gehabt hätte.
    Bei mir soll es so etwas nicht geben!

  • Genau das sollte man machen. Ich war in 2014 in der Klinik und während der OP gab es Komplikationen. Mein Sohn wurde hat da geholfen und er wurde vom Gericht bestellt.


    Alles wurde gut und ich sprang von der Schippe :D


    Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nach der Reha unterschrieben und alle Beteiligten haben die Kopien erhalten.

  • Peter, Du zitierst mich zusammen mit Stefan und nennst mich seinen Bruder??? War mir bisher nicht bekannt ;-) Und vom Saarland weiß ich recht wenig bis nix, außer dass da manchmal seltsam sprechende Menschen anzutreffen sind. Hört sich aber lustig an.

  • Peter, Du zitierst mich zusammen mit Stefan und nennst mich seinen Bruder??? War mir bisher nicht bekannt ;-) Und vom Saarland weiß ich recht wenig bis nix, außer dass da manchmal seltsam sprechende Menschen anzutreffen sind. Hört sich aber lustig an.

    stopp stopp stopp, Hartmut hat nix damit zu tun .... oder ?