Vorderes Nummernschild



  • Sehe eben am Nummernschild, da bist mit dem Alpöhi ja gerade 20min weg von mir. Könnte man da ggf was arrangieren wenn ich mal Teile brauche vom Transport her ??

    Wenn dereinst die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist,
    werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.



  • Sehe eben am Nummernschild, da bist mit dem Alpöhi ja gerade 20min weg von mir. Könnte man da ggf was arrangieren wenn ich mal Teile brauche vom Transport her ??

    Wenn dereinst die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist,
    werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.


  • Zitat

    Die Verwendung von sogen Aufklebekennzeichen ist nicht verboten, wenn Form, Größe u Ausgestaltung des Kennzeichens den Mustern u Angaben in Anlage V zur StVZO – alt – (jetzt Anlage 4 FZV) entsprechen u im Übrigen die Voraussetzungen des § 60 StVZO – alt – (jetzt § 10 FZV) erfüllt sind. Ob die Erfüllung dieser Voraussetzungen bei Verwendung von Aufklebekennzeichen möglich ist, ist im Einzelfall zu prüfen (s auch Erl 6).


    10 zeichen


  • Zitat

    Die Verwendung von sogen Aufklebekennzeichen ist nicht verboten, wenn Form, Größe u Ausgestaltung des Kennzeichens den Mustern u Angaben in Anlage V zur StVZO – alt – (jetzt Anlage 4 FZV) entsprechen u im Übrigen die Voraussetzungen des § 60 StVZO – alt – (jetzt § 10 FZV) erfüllt sind. Ob die Erfüllung dieser Voraussetzungen bei Verwendung von Aufklebekennzeichen möglich ist, ist im Einzelfall zu prüfen (s auch Erl 6).


    10 zeichen

  • Hallo Martin,
    an dieser Variante mit dem Fön könnt ich auch gefallen finden und im "Zweifelsfall" wars der böse Vorbesitzer!


    Weiß jemand den aktuellen Stand zum Thema HU-Terminüberziehung, gilt wieder die 2-Jahresregelung ab Vorführung oder nach wie vor 2 Jahresfrist ab letzter Fälligkeit?


    Gruss aus Daimlercity
    Claus


  • Hallo Martin,
    an dieser Variante mit dem Fön könnt ich auch gefallen finden und im "Zweifelsfall" wars der böse Vorbesitzer!


    Weiß jemand den aktuellen Stand zum Thema HU-Terminüberziehung, gilt wieder die 2-Jahresregelung ab Vorführung oder nach wie vor 2 Jahresfrist ab letzter Fälligkeit?


    Gruss aus Daimlercity
    Claus




  • Das ist das schöne an manchen Antworten bzw. Bemerkungen. Keine Ahnung , aber sich äußern, auch wenn man keinen blassen Schimmer hat:


    Mit den Leuten auf der Zulassungsstelle habe ich keine Probleme. Mit dem Leiter ist abgesprochen )von ihm kam der Vorschlag), dass er mir einen ablehnenden Bescheid geben wird, mit dem ich dann Klage einreichen soll. Er ist selbst hilflos, weil er -so wörtlich- keinerlei Spielraum habe!


    Jetzt alles klar?



  • Das ist das schöne an manchen Antworten bzw. Bemerkungen. Keine Ahnung , aber sich äußern, auch wenn man keinen blassen Schimmer hat:


    Mit den Leuten auf der Zulassungsstelle habe ich keine Probleme. Mit dem Leiter ist abgesprochen )von ihm kam der Vorschlag), dass er mir einen ablehnenden Bescheid geben wird, mit dem ich dann Klage einreichen soll. Er ist selbst hilflos, weil er -so wörtlich- keinerlei Spielraum habe!


    Jetzt alles klar?

  • Dann argumentiere, dass dein US Auto sowieso schon zu wenig Leistung hat und das Nummernschild durch seine Größe dir nochmal durch Windverwirbelungen die Möglichkeit raubt überhaupt schwimmend am Verkehr teilzunehmen.


    Selbst einen Traktor zu überholen wäre Lebensgefährlich...vielleicht haben sie dann ein Einsehen:snack

  • Dann argumentiere, dass dein US Auto sowieso schon zu wenig Leistung hat und das Nummernschild durch seine Größe dir nochmal durch Windverwirbelungen die Möglichkeit raubt überhaupt schwimmend am Verkehr teilzunehmen.


    Selbst einen Traktor zu überholen wäre Lebensgefährlich...vielleicht haben sie dann ein Einsehen:snack